
01.11.2010, 11:07 Uhr | Dietmar Hipp; Andreas Ulrich
Ministergattin Stephanie zu Guttenberg unterstützt die RTL2-Sendung "Tatort Internet". (Bild: dpa) (Quelle: dpa)
Die Aufregung um die TV-Reihe "Tatort Internet" ist groß. Deren Zielsetzung scheint vorgeschoben - die eingeforderte Gesetzgebung gibt es längst. Das Problem, sagen Kriminalbeamte, liegt vielmehr in der mangelhaften Ausstattung der Polizei bei der Web-Fahndung nach Pädophilen.
Betrüger, Mörder oder Autoschieber, früher war er für sie alle zuständig: Udo Nagel, ehedem Leiter der Verbrechensbekämpfung im Polizeipräsidium München. Hamburgs damaliger Innensenator Ronald Schill ernannte ihn 2002 zum Polizeipräsidenten. Heute, im Ruhestand, präsentiert Udo Nagel auf RTL2 die schlimmsten mutmaßlichen Kinderschänder des Internets.
Ein Handwerker, ein Lehrer, der Chef eines Kinderdorfs, sie alle versucht der TV-Cop bei der Anbahnung von Kontakten mit Kindern zu überführen, die sie in Chats gesucht und gefunden haben und nun persönlich kennenlernen wollen. Ihre Absichten scheinen eindeutig: Sie wollen Sex. Die Kinder, die in der Sendung mit den Männern kommunizieren, gibt es nicht wirklich, es handelt sich um Lockvögel. Mit der Sendung "Tatort Internet" wollen Nagel und Stephanie zu Guttenberg, die aparte Gattin des amtierenden Verteidigungsministers, die Nation aufmerksam machen auf die Gefahren der digitalen Welt. Sie schlagen Alarm, die Gesetze seien zu lasch. "Es gibt politischen Handlungsbedarf", sagt Nagel.
Cyber-Grooming heißt das Delikt, dem Nagel auf der Spur ist, es meint die Kontaktaufnahme zu Kindern in sexueller Absicht, meistens in Chats. Jeder zehnte Jugendliche in Deutschland erhält nach einer aktuellen europäischen Studie ungewollt sexuelle Kommentare im Netz. Nagel hat deshalb diverse Politiker, darunter Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dessen Vorvorgänger Otto Schily und den Grünen Wolfgang Wieland auf die von ihm vermutete Gesetzeslücke hingewiesen. Doch Nagel vermutet falsch - das Gesetz, das er einfordert, existiert längst.
Das Problem scheint vielmehr bei den eingeschränkten Möglichkeiten der Ermittler bei der Verbrechensbekämpfung zu liegen. Das illustriert ein aktueller Fall in Norddeutschland, in dem sich ein Mann gleich zwei virtuelle Identitäten zugelegt hat, als Betreiber einer Modellagentur und in Gestalt eines Mädchens. Als angeblicher Agent verspricht er seinem Opfer eine Karriere als Fotomodell. Parallel dazu gibt er sich eine Identität als junges Mädchen, gewinnt das Vertrauen des Opfers und versucht alle Zweifel zu zerstreuen, wenn es dem vermeintlichen Agenten Nacktfotos von sich via Internet senden soll.
Wie viele solcher Fälle es im Jahr in Deutschland gibt, lässt sich nicht genau beziffern. Die polizeiliche Kriminalstatistik fasst alle Delikte zusammen, bei denen Täter Kindern Pornografisches aufdrängen oder ihnen mit sexuellen Absichten schreiben. 913 waren es im vergangenen Jahr, 2008 noch 874. "In der Regel werden wir erst nach einer Anzeige auf solche Fälle aufmerksam", sagt Hauptkommissar Ulrich Heffner vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Seiner Meinung nach ist den von RTL2 so vehement beklagten Grooming-Fällen nicht durch ein härteres Gesetz beizukommen, sondern allenfalls durch verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten.
Seit Jahren fahnden Kriminalbeamte im Internet nach Anbietern und Konsumenten von Kinderpornografie. Der Zugang, den RTL2 zum Aufspüren mutmaßlicher Pädophiler nutzt, bleibt ihnen jedoch verwehrt. "Mal abgesehen davon, dass uns die personelle Ausstattung fehlt", sagt Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, "mangelt es auch an der Rechtsgrundlage." Polizisten dürfen nicht ohne weiteres als verdeckte Ermittler im Internet chatten. Selbst wenn sich Kinder - nach dem Kontakt mit Pädophilen - ihren Eltern offenbaren und diese dann Anzeige erstatten, sind die Chancen auf eine Strafverfolgung gering. Ohne Vorratsdatenspeicherung, beklagt Carstensen, seien die Täter später oft nicht mehr zu identifizieren.
Sinnvoller als ein Sendungskonzept wie "Tatort Internet" umzusetzen erscheint es ohnehin, Kinder und Jugendliche auf ihre vielfach völlig unkritische Einstellung zu ihrem Computer hinzuweisen, ihnen die Gefahr zu erklären, sie davor zu warnen, Freundschaften mit Leuten zu schließen, die sie nur aus dem Chat kennen.
Julia von Weiler von der Kölner Kinderschutzorganisation "Innocence in Danger" sieht die Verantwortung auch bei den Anbietern von Kinder-Chats. Diese Portalbetreiber sollten "eine möglichst umfassende Identifikation der Teilnehmer einfordern oder die Chats elektronisch überwachen - und bei bestimmten Schlüsselwörtern den Kontakt aufzeichnen". Gegenüber Eltern, glaubt die Psychologin, könnten die Anbieter "dies sogar als Qualitätsmerkmal vermarkten".
Quelle: Spiegel Online
Vater schrieb:
am 1. November 2010 um 17:36:53
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Polizei
wenn den Beamten das geld für eine gute ausrüstung fehlt sollten sie mal bei der komischen merkel anrufen ,wer geld für ein
tunnel hat nur da mit die spinner nicht nass werden der hat auch geld für die Polizei die dann eine sinvolle arbeit machen,es werden steuer gelder für unsiniege sachen rausgeschmissen ,das meiste da von sind die gehälter der POLITIKER,RTL könnte der Polizei auch mit geld unterstützen an statt so viele blöde sendungen zu zeigen
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Alexander schrieb:
am 1. November 2010 um 17:08:17
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Tatort Internet
Ich als Vater wünsche mir natürlich auch, daß den Erwachsenen mehr auf die Finger geschaut werden, da Kinder Gefahren
völlig falsch einschätzen. Deswegen ist es nicht so sinnvoll nur die Kinder aufzuklären. Schließlich sind einige Pädophile selber Väter. In meinen Augen ist Kindesmißbrauch Mord, denn man kann damit das Leben des Kindes zerstören, da die Psyche des Kindes für das Erwachsenenalter den Grundstein legt.
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Querdenker schrieb:
am 1. November 2010 um 16:41:10
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In der Verantwortung
sind in erster Linie die Webseitenbetreiber. Sie legen die Regeln fest unter denen sich jemand anmelden kann. Wäre ganz
einfach zu lösen in dem man das Post-Identverfahren zu Pflicht macht (zukünftig auch mit dem neuen Perso). In zweiter Linie die Eltern die ihre unmündigen Kinder unkontrolliert im Web agieren lassen. Überführten Täter muss das anmelden im Internet bei Strafe untersagt werden. Dann wären 95% dieser Fälle schon vom Tisch.
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