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Adoption: Der steinige Weg zum Wunschkind

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Der steinige Weg zum Wunschkind

27.09.2010, 14:33 Uhr | Simone Blaß, ud

Adoption: Der Weg zum Wunschkind ist langwierig. (Bild: imago) (Quelle: imago)

Adoption: Der Weg zum Wunschkind ist langwierig. (Bild: imago) (Quelle: imago)

Es gibt viele Gründe, warum sich Menschen entscheiden, ein Kind zu adoptieren. Der naheliegende und wohl auch häufigste Grund ist unerfüllter Kinderwunsch. Die Annahme eines Kindes ist jedoch mit einem enormen Aufwand verbunden. So müssen Bewerber zahlreiche Voraussetzungen und Auflagen erfüllen.

Der rechtliche Aspekt einer Adoption

Rein rechtlich gesehen ist das Kind ab dem Zeitpunkt der Adoption nicht mehr Sohn oder Tochter der leiblichen Eltern. Es erhält einen neuen Familiennamen, manchmal sogar einen weiteren Vornamen und in der Geburtsurkunde werden die Adoptiveltern als Eltern eingetragen - unwiderruflich.

Ratgeber - Wie funktioniert eine Adoption?

Mit 40 bereits zu alt?

Auch, wenn man immer wieder hören und lesen kann, dass man ab dem vierzigsten Lebensjahr kein Kind mehr adoptieren könne, der Gesetzgeber hat nach oben - im Gegensatz zum Mindestalter von 25 Jahren - keine Grenze gesetzt. "Es kommt bei einer Adoption darauf an, wo Bewerber ihre eigenen Grenzen der Aufnahmebereitschaft sehen und welche Vorstellungen sie vom aufzunehmenden Kind haben, zum Beispiel bezüglich des Alters und der Vorgeschichte des Kindes. Absehbare oder mögliche Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen sowie erbliche Belastungen oder Erkrankungen des Kindes sind hier entscheidend", berichtet Heidi Blauen. Wer also nur ein gesundes Neugeborenes ohne Risiken in Form einer Inkognito-Adoption in seine Familie aufnehmen möchte, hat nicht die besten Karten. Bei denjenigen, die sich die Aufnahme eines älteren Kindes mit schwieriger Vorgeschichte auch zutrauen würden, spielt das Alter (fast) keine Rolle; der Altersabstand zwischen Adoptiveltern und Kind darf jedoch 40 Jahre nicht übersteigen.

FDP will Altersregelung lockern

Die FDP verfolgt nun das Ziel, die Regelungen zum Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Kind zu lockern. Mit einem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bei der zuständigen Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter auf eine Änderung von deren Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung hinzuwirken. Die starre Altersgrenze, nach welcher der Abstand zwischen den Eltern und dem Kind nicht mehr als 40 Jahre betragen darf, gehört nach dem Willen der FDP abgeschafft. Der Altersunterschied bei Adoptionen sei ein Merkmal, das angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung und des veränderten Altersaufbaus individuell zu beurteilen ist.

Im Gegensatz zum Koalitionspartner CDU/CSU macht sich die FDP auch für ein Adoptionsrecht für Schwule und Lesben stark.

Die Frage nach dem Warum

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben ist es sehr wichtig, dass sich Adoptionsbewerber darüber klar werden, warum sie ein Kind adoptieren wollen und ob sie sich nicht vielleicht - zum Beispiel bei unerfülltem Kinderwunsch - auch ein gemeinsames Leben ohne Kind vorstellen könnten. Die Fachkräfte in den Vermittlungsstellen helfen dabei, sich über die eigentlichen Ambitionen klar zu werden. Oft stellt sich dann heraus, dass eventuell nur einer der beiden Partner voll hinter der Entscheidung stünde oder dass der Tod eines eigenen Kindes zu früh durch eine Adoption verwunden werden soll. In einer vom Bayerischen Landesjugendamt herausgegebenen Broschüre zum Thema heißt es hierzu kritisch: "Manche Adoptionsbewerber haben während des jahrelangen vergeblichen Wartens auf ein eigenes Kind ein Wunschbild entwickelt. In ihrer Vorstellung ist es ein stets zärtliches, hilfs- und liebesbedürftiges Wesen. Im Gegensatz zu diesem 'Traumkind' ist das 'reale Kind' vom ersten Tage seines Daseins in der Familie an anspruchsvoll, lebhaft und anstrengend. Es fordert Sie mit 'Haut und Haaren'." Damit es hier nicht zu einer Überforderung kommt, ist die Begleitung durch die Vermittlungsstellen auch weit über den Adoptionszeitpunkt hinaus üblich.

Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle

Es gibt in Deutschland übrigens deutlich mehr Personen, die ein Kind adoptieren wollen als zur Adoption freigegebene Kinder. Das gibt den Ämtern aber auch die Möglichkeit, in aller Ruhe zu entscheiden, welche Familie die geeignete für das jeweilige Kind sein könnte und welcher Bewerber damit dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht. "Jeder Mensch hat Ecken und Kanten, seine Stärken und seine Schwächen", erklärt Heidi Blauen und sie ergänzt: "Dies muss zu den leiblichen Eltern und ihren Vorstellungen passen und das muss aber natürlich auch zum Kind passen." Denn sein Wohl steht grundsätzlich im Vordergrund.

Wickeltischaufklärung

Viele Erkenntnisse gewinnen Adoptionsvermittler durch Erfahrung im Beruf, aber auch durch zahlreiche Gespräche mit ehemals Adoptierten lernen die Mitarbeiter des Jugendamts immer wieder dazu. Diese Impulse werden dann in die Arbeit integriert. Dazu gehört zum Beispiel auch der Wunsch des Jugendamts, dass die Kinder so früh wie möglich über die Adoption aufgeklärt werden, damit eine vertrauensvolle Eltern-Kind-Beziehung gelingen kann. "Wenn Kinder zu spät davon erfahren, dann kann es sein, dass sie das Familiengeheimnis bereits jahrelang zu spüren bekommen haben. Das können Blicke und Bemerkungen von nahestehenden Personen sein, welche die Kinder unsicher und misstrauisch werden lassen. Sie haben sehr feine Antennen und bekommen das mit. Je jünger sie dabei sind, desto eher setzt sich diese Verunsicherung in ihrem Unterbewusstsein fest."

Recht auf Kenntnis der leiblichen Abstammung

Adoptierte haben ein Grundrecht auf - wie es die Gerichte nennen - Kenntnis der leiblichen Abstammung. Dazu kommt das elementare Bedürfnis jedes Menschen, mehr über seine Wurzeln zu erfahren. Dazu Heidi Blauen: "Wir dürfen zwar keine Namen, Adressen und Geburtsdaten ohne Einverständnis der leiblichen Eltern herausgeben, unterstützen aber bei der Suche nach ihnen und, falls gewünscht, bei der Kontaktaufnahme." Allgemeine Auskünfte über Adoptionsgründe dürfen jedoch ohne Rücksprache mit den leiblichen Eltern mitgeteilt werden.

Der Wunsch nach einem Säugling 

Die meisten zur Adoption frei gegebenen Kinder sind Säuglinge und werden direkt nach der Geburtsklinik im Haushalt der Adoptiveltern aufgenommen. Allerdings können leibliche Eltern frühestens acht Wochen nach der Geburt die Einwilligung zur Adoption bei einem Notar abgeben. Damit will der Gesetzgeber diesen Eltern Zeit geben, keine voreiligen Entscheidungen direkt nach der Geburt des Kindes zu treffen.  Viele Adoptiveltern haben in der Zeit bis zur notariellen Einwilligung der leiblichen Eltern Angst, ein bereits bei sich aufgenommenes Kind wieder abgeben zu müssen. Mit der Aufnahme des Adoptivkindes beginnt dann die sogenannte Adoptionspflegezeit, die laut Gesetz angemessen sein soll und die in der Regel bei einem Säugling ein Jahr beträgt. Eine Einwilligung der leiblichen Eltern ist drei Jahre gültig. Wird in diesem Zeitraum die Adoption nicht ausgesprochen, geht die elterliche Sorge wieder an die leiblichen Eltern über.

Option Ausland

Die Tatsache, eventuell auch kein Kind vermittelt zu bekommen und die unbestimmte Wartezeit auf eine Adoption durch deutsche Behörden veranlassen nicht wenige potenzielle Adoptiveltern zu einer Auslandsadoption. Aber auch hier sollte die erste Anlaufstelle immer das örtliche Jugendamt sein.

Verschiedene Varianten sind möglich

Adoptionen müssen nicht inkognito erfolgen und tun das in dieser strikten Form auch selten. Die Vorgaben dazu machen die leiblichen Eltern - passend dazu werden die Bewerber ausgesucht. Bei offenen Formen der Adoption werden zum Beispiel Informationen zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern mit Hilfe der Vermittlungsstelle ausgetauscht oder es finden sogar persönliche Kontakte statt. "Manche leibliche Eltern wünschen sich auch nach der erfolgten Adoption ein paar Worte zum Kind, über dessen Entwicklung und Fotos, andere treffen sich in bestimmten Zeitabständen mit den Adoptiveltern." Diese offenen Formen müssen aber von allen Seiten gewollt sein.

Sein Kind zur Adoption freigeben - keine leichte Entscheidung

Eltern beziehungsweise Mütter, die ihre Kinder zur Adoption freigeben, befinden sich meist in einer sehr schwierigen persönlichen Situation, in der sie sich nicht in der Lage sehen, das Kind nach ihren Vorstellungen und Wünschen großzuziehen. Es ist daher keine verwerfliche, sondern im Gegenteil eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung dem Kind gegenüber. Denn es bedeutet, dem Kleinen eine neue Chance auf ein erfülltes Leben zu geben, das es in einer Familie leben darf, die sich genau das auch gewünscht hat. Und zu der es sein Leben lang gehören wird - wie ein leibliches Kind auch. "Sein Kind zur Adoption freizugeben, ist eine bewusste Entscheidung für das Kind und nicht für sich selbst", so Heidi Blauen vom Jugendamt Nürnberg. Sie und ihre Kolleginnen in der Adoptionsvermittlung begleiten Frauen bei diesem schweren Prozess und nehmen diesen für die Mütter beziehungsweise Eltern als sehr belastend und schmerzhaft wahr. Weltweit betrachtet, sind übrigens die meisten Mütter in dieser Situation ganz auf sich gestellt.

Ein langwieriger Prozess

Aber auch die Adoptivbewerber machen sich ihre Entscheidung, ein Kind zu adoptieren, nicht leicht. Oft braucht es viel Bedenkzeit. Die Gründe, warum jemand diesen Schritt gehen möchte, sind dabei nicht unerheblich. Wenn sich Paare oder auch Alleinstehende dann entschieden haben, ein Kind zu adoptieren, so geht das ebenfalls nicht von heute auf morgen. Die Bewerber müssen ein Eignungsverfahren durchlaufen. Doch auch in diesem Prozess wird man vom Jugendamt nicht alleine gelassen. "Es ist immer ein Weg, den man beratend begleitet. Schritt für Schritt", betont die Sozialpädagogin. "Man muss sich das vorstellen wie eine Treppe, bei der man sich auf jeder Stufe neu fragen kann und muss: 'Will ich weitergehen?' Jedes Paar braucht seinen eigenen Weg, seine eigene Zeit, um eine so wichtige Entscheidung zu treffen." Ist das Eignungsverfahren dann abgeschlossen, folgt meist die bange Zeit des Wartens auf ein Kind.

Kennenlerngespräche möglich

Soll im Auftrag der Eltern ein Kind in eine Adoptivfamilie vermittelt werden, kommen in erster Linie die Wünsche und Vorstellungen der Mütter beziehungsweise Eltern für die Zukunft ihres Kindes zum Tragen. Daran orientiert erfolgt die Auswahl der künftigen Adoptiveltern. Die Adoptivbewerber bekommen dann von der Vermittlungsstelle soviel wie möglich an Information und Unterstützung, um entscheiden zu können, ob sie dieses Kind aufnehmen möchten. "Auf Wunsch der leiblichen Mutter organisieren wir ein Kennenlerngespräch zwischen dieser und den Bewerbern", berichtet Heidi Blauen.

Es werden nicht für Eltern Kinder, sondern für Kinder Eltern gesucht

Der Wunsch der leiblichen Eltern spielt bei der Vermittlung übrigens eine übergeordnete Rolle. "Jede dieser Mütter wünscht sich in erster Linie, dass ihr Kind angenommen und geliebt wird von den Adoptiveltern und natürlich gehen die abgebenden Eltern auch davon aus, dass die Adoptiveltern wirtschaftlich und sozial gut abgesichert sind." Aber es kommen auch andere Wünsche dazu. Die zukünftigen Eltern sollen auf dem Land leben, Haustiere haben, studiert haben oder eben nicht, sie sollen bereits ein adoptiertes Kind haben oder ein bestimmtes Alter nicht über- beziehungsweise unterschreiten. Die Möglichkeiten sind vielfältig.


Quelle: dpa , t-online.de

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "Adoption: Der steinige Weg zum Wunschkind"

jojo schrieb: am 15. April 2011 um 23:17:58
(0) (0) Behördenwahn
Wir sind auch nur ganz normale Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Einkommen und bescheidenen Ersparnissen. Dennoch durften wir
zwei Kinder adoptieren, ohne reich sein zu müssen. Allerdings sind wir uns bewusst, dass wir sehr viel Glück gehabt haben.
mehr Kommentar melden

Adoptions-Mama schrieb: am 28. September 2010 um 17:45:01
(0) (0) Erfolg
Wir haben vor drei Wochen ein Zwillingspaar zur Adoptionspflege bekommen. Der Behördenweg war lang, aber nicht unerreichbar. Und mein
Mann und ich sind auch nicht reich, sondern ganz normale Arbeitnehmer. Wir haben viel Glück gahabt und wir können allen nur raten - durchhalten und viel warten.
mehr Kommentar melden

Ella schrieb: am 28. September 2010 um 16:18:51
(0) (0) Behördenwahn
Echt traurig. Die "normalen" Familien leben auch nur bescheiden.

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