09.07.2010, 11:14 Uhr | dpa
Um 22 Uhr ist Schluss. Verkaufs- verbot bleibt bestehen. (Bild: Imago)
Pöbeleien, Vandalismus, Alkoholvergiftungen. Die Folgen des sogenannten Koma-Saufens bei Jugendlichen sind in der Vergangenheit schon reichlich diskutiert worden. Als eines der ersten Bundesländer hatte Baden-Württemberg reagiert und ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol eingeführt. Aber verstößt das nicht gegen das Grundgesetz? "Nein!" sagen die Verfassungshüter in Karlsruhe.
Baden-Württembergs nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde gegen das seit März geltende Gesetz über die Ladenöffnung nicht zur Entscheidung an. Mit dem Verkaufsverbot wolle der Gesetzgeber der nächtlichen Zunahme alkoholbedingter Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren begegnen, hieß es aus Karlsruhe. "Hierbei handelt es sich um wichtige Gemeinwohlbelange, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen", wird die Entscheidung begründet, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Verhandlung zuzulassen.
Tankstellen und Kioske im "Ländle" dürfen seit Anfang März in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Mit der Regelung sollen Saufgelage von Jugendlichen verhindert werden. Die Regelung in Baden-Württemberg ist bundesweit einmalig. Das Land reagierte damit auf die Zunahme schwerer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen in den letzten Jahren. Landesinnenminister Heribert Rech (CDU) begrüßte die Entscheidung der Verfassungswächter. Damit sei klar, dass die Regelung, so wie sie ist, verhältnismäßig sei.
Geklagt hatte ein Konsument, der seine Handlungsfreiheit unzumutbar beeinträchtigt sah. Ihm empfahl das Verfassungsgericht, seine alkoholischen Getränke entweder vor 22 Uhr zu kaufen oder aber in eine Gaststätte zu gehen. Beides könne man ihm ohne weiteres abverlangen. Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche (BTG) will noch in diesem Monat eine eigene Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen. "Wir werden auf jeden Fall klagen", so BTG-Vorstandsmitglied Karl-Friedrich Lihra gegenüber den "Stuttgarter Nachrichten". Grund sei der massive Umsatzrückgang in Tankstellenshops.
Quelle: dpa
Reiner schrieb:
am 20. Juni 2011 um 16:58:59
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Schwachsinn
Dann wird das Zeug eben am Tag gekauft. Typisch Politiker die neben der Realität stehen.
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Fred schrieb:
am 20. Juni 2011 um 09:21:51
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Suchtmittel
Sowohl Alkohol als auch Nikotin sind Drogen, die süchtig machen.
Das gegeneinander auszuspielen, ist Blödsinn.
Beides,
nämlich Nichtraucherschutzgesetz und die Restriktionen beim Umgang mit Alkohol haben ihre Daseinsberechtigung.
Ich lasse mich weder von einem Raucher noch von einem Angetrunkenden belästigen. Wer mir von solchen rücksichtlosen Zeitgenossen zu nahe kommt, kriegt eins in die Schnauze.
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Ulrike Jokiel schrieb:
am 14. Juli 2010 um 18:25:36
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yo
Manchmal stehe sogar Nachts dafür auf.
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