02.11.2011, 16:01 Uhr | Nicola Wilbrand-Donzelli
Wenn Alleinerziehende Vollzeit arbeiten, wird die Zeit fürs Kind knapp. (Foto: thinkstock by getty images)
Knapp zwanzig Prozent aller Eltern in Deutschland sind Alleinerziehende, die meisten davon Frauen. Viele der Single-Eltern leben am Rande des Existenzminimums. So ist ein Drittel auf Hartz IV angewiesen, denn häufig ist es schwierig, Kind und Arbeitsleben unter einen Hut zu bekommen. Die aktuelle Rechtsprechung verschärft die Situation - vor allem für Mütter und Väter von kleinen Kindern: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im August entscheiden, dass geschiedene Alleineinziehende verpflichtet werden können einen Vollzeitjob anzunehmen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Wie anstrengend der Alltag für Alleinerziehende ist, haben uns zwei Mütter erzählt, die täglich den 16-Stunden-Marathon zwischen Kind, Beruf und Haushalt absolvieren müssen und dennoch um ihre Existenz bangen.
Durch das BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht haben geschiedene Alleinerziehende kein automatisches Anrecht mehr Betreuungsunterhalt vom ehemaligen Partner. Das hat gravierende Folgen: Wer wenigstens teilweise zuhause bleiben möchte, um für sein Kind da zu sein, muss entweder nachweisen, dass vor Ort keine qualifizierte Betreuung in einer Einrichtung oder durch eine Tagesmutter gewährleistet ist oder er muss ein psychologisches Gutachten vorlegen, das belegt, dass durch die zugemutete Vollzeitbeschäftigung das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, müsste demnach eine geschiedene Mutter genauso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann, der das gemeinsame Kind nicht betreut.
Ob die Rechtsprechung in nächster Zeit nachgebessert wird, ist offen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat jedenfalls eingeräumt, dass durch das umstrittene Urteil des BGH "Effekte auftreten könnten, die so nicht beabsichtigt waren". Zurzeit prüft das Ministerium, ob die geltende Unterhaltsregelung für geschiedene Alleinerziehende abermals korrigiert werden muss. Noch aber gilt das BGH-Urteil - zu Lasten derer, die nach der Trennung ohnehin hauptsächlich die Verantwortung für die Kinder tragen und mit einer Mehrfachbelastung die größte Bürde zu schultern haben.
Nicola Wilbrand-Donzelli
icke2010 schrieb:
am 13. Februar 2012 um 11:07:10
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Es ist fast zu spät
Die Ehe sollte wieder gefördert werden,
nicht der Untergang.
Bin seit 10 Jahren alleinerziehend und voll berufstätig.
Die Kinder leiden sehr darunter.
Ich sage hier nicht mit welchen Problemen ich zu kämpfen habe.
Nur EINS:
Ihr werdet Euch noch wundern!!Was Ihr für eine Generation erschaffen habt.
Mit eurer Kurzsichtigkeit, liebe Politiker.
Ihr solltet es schnellstmöglich wieder gut machen und alte Werte hervorholen, ansonsten ist wirklich bald Weltuntergang!!
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Vater mit Kind schrieb:
am 16. November 2011 um 09:59:11
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Alleinerziehend
Tja, bin ein Mann, habe einen Vollzeitjob und habe das Kind. Bin also ein alleinerziehender VVater. Meiner Ex und
insbesondere deren Anwältin war das Schnuppe. Ich durfte meiner Ex noch 3 Jahre lang Unterhalt zahlen und es wurde mir vorgeschlagen, dass ich mir doch einen Nebenjob nehmen müsste (wohlgemerkt lebt das 8 jährige Kind bei MIR). Also Kinderbetreuung + 40 h Wochenarbeitszeit + Nebenjob = o.k. ?!
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schlange schrieb:
am 4. November 2011 um 17:54:35
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systemfehler
Es liegt am patriarchalischen System. Die Leistung von Erziehung wird nicht anerkannt. Daher haben wir eine kranke Gesellschaft,
die sich nur am Geld, am Materialismus orientiert. Die Haßtiraden - mst. von Männern hier - kann ich nicht nachvollziehen. Bin selbst alleinerziehend und habe bisher nur erlebt, dass die "Herren" sich lieber aus der Erziehung herausschleichen. Unterhalt wird auch keiner bezahlt (fürs Kind). Alleinerziehende Männer werden oft bemitleidet, Frauen eher noch beleid
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