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Amt legt Umgangssprache fest: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

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Amt legt Umgangssprache fest: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

31.08.2011, 10:27 Uhr

Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen.  (Quelle: imago)

Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen. (Quelle: imago)

Muss ein Ausländer auf Anweisung des Jugendamts mit seinen Kindern Deutsch sprechen, rechtfertigt das nicht unbedingt ein Schmerzensgeld. Das ergibt sich aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az: 1 U 34/10), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Denn diese Auflage schränke die Persönlichkeitsrechte nicht derart ein, dass eine finanzielle Entschädigung gerechtfertigt ist. Das gilt zumindest, wenn Betroffene ihre Kinder nur in Begleitung eines Mitarbeiters vom Jugendamt sehen dürfen und keiner davon die Muttersprache des Ausländers versteht.

Vater darf polnisch sprechen

In dem Fall ging es um einen Vater, der sowohl die polnische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. Er beherrschte beide Sprachen und durfte seine zwei Kinder nur in begleitetem Umgang sehen. Bei den Treffen war somit immer ein Mitarbeiter des Jugendamts vor Ort. Der Vater teilte dem Amt mit, er wolle mit seinen Kindern auch Polnisch sprechen. Dies lehnte das Amt mit der Begründung ab, dass kein Mitarbeiter zur Verfügung stehe, der Polnisch verstehe. Der Vater klagte. Vor dem Familiengericht kam es zu einer Einigung, der begleitete Umgang sollte daraufhin in polnischer Sprache erfolgen.

Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen

Anschließend klagte der Vater auf Schmerzensgeld. Er argumentierte, das Jugendamt habe seine Verpflichtung zur Unterstützung des Umgangs verletzt. Zudem habe ihm die Behörde die Kinder rechtswidrig entzogen. Das Oberlandesgericht stimmte der Begründung des Klägers nicht zu. Die behauptete Rechtsverletzung sei nicht so massiv, dass eine Geldentschädigung gerechtfertigt sei. Mit der Erlaubnis, polnisch sprechen zu dürfen, sei ihm bereits Genugtuung widerfahren.


Quelle: dpa

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Kommentare (4)

zum Forum

Thema: "Amt legt Umgangssprache fest: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld"

marlise schrieb: am 3. September 2011 um 23:03:39
(0) (0) polnisch - deutsch
hallo Frank,er kann nicht ausgewiesen werden,denn er hat auch die dt.Staatsangehörigkeit.Warum er Schmerzensgeld
verlangt,ist mir auch nicht klar,denn es wurde ihm erlaubt,mit den Kindern polnisch zu sprechen.Wahrscheinlich hat ihm so ein Winkeladvokat dazu geraten, den muß er jetzt auch bezahlen,denn die Klage hatte keinen Erfolg.Gut so.
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Frank schrieb: am 2. September 2011 um 11:31:46
(2) (0) Skandal
Sich nicht um seine Kinder kümmern, aber Ansprüche anmelden wollen. Ausweisen wäre wohl besser gewesen, da hätte er seine
geliebte Sprache........ armes Deutschland!
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Peter § schrieb: am 1. September 2011 um 12:27:06
(3) (0) Um Polnisch zu lernen ?
Besteht die Möglichkeit Kinder zweisprachig aufzuziehen sollte es getan werden. Meine Familie kommt zu 50% aus de
CSSR,die meiner Frau zu 100%. Was haben wir Tschechoslowakisch gelernt ?.nicht`s ! Liegt alles nur daran weil unsere Familien 45/46 vertrieben wurden,alles was damit zu tun hatte wurde verdrängt,leider sonst könnte ich mich heute auch in allen früheren Jugoslawischen Staaten mit Tschechoslowakisch verständigen. Oder geht es in diesem Fall um was anderes ?
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