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Aufenthaltsrecht: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Eltern ohne EU-Staatsbürgerschaft

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EuGH stärkt Rechte von Eltern ohne EU-Staatsbürgerschaft

09.03.2011, 10:45 Uhr

Die Flagge der europäischen Union. (Foto: imago)

Die Flagge der europäischen Union. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Nicht-EU-Bürger haben automatisch ein Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union, wenn ihre minderjährigen Kinder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 08.März 2011 in einem Urteil entschieden.

Würde man den Eltern dieses Recht verweigern, schade dies den Kindern, so der EuGH. Denn die Kinder wären dann nach Ansicht der Richter gezwungen, gemeinsam mit ihren Eltern die EU zu verlassen und könnten ihre Rechte als Unionsbürger nicht nutzen. Das Aufenthaltsrecht gelte auch dann, wenn die Kinder nie von dem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hätten.

EU-Richter gaben kolumbianischen Flüchtlingen Recht

Geklagt hatte ein kolumbianisches Ehepaar, das seit Jahren in Belgien lebt. Die beiden waren als Flüchtlinge nach Belgien gekommen und hatten dort zwei Kinder bekommen, die die belgische Staatsbürgerschaft besaßen. Der Vater wurde nach einigen Jahren arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld, das ihm wegen fehlender Arbeitserlaubnis nicht gewährt wurde. Die Behörden lehnten aber auch seinen Antrag ab, sich in Belgien niederlassen zu dürfen. Ihre Begründung lautete, das Ehepaar habe es bewusst unterlassen, in Kolumbien die Staatsangehörigkeit ihrer Kinder anerkennen zu lassen. Dagegen klagte das Paar und die höchsten EU-Richter gaben ihm Recht.


Quelle: dpa

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