17.06.2011, 13:29 Uhr
Kinderlärm ist laut Bundesrat keine schädliche Umwelteinwirkung. (Foto: imago)
Gerichtsverfahren gegen Kinderlärm wird es künftig in Deutschland kaum noch geben: Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat, Klagen gegen Lärm, der aus Kindergärten, Kitas und von Spielplätzen dringt, in Zukunft praktisch auszuschließen. Dazu wird das Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechend geändert.
Bislang wurde Kinderlärm als schädliche Umwelteinwirkung definiert - so schädlich wie Lärm von Industrieanlagen, weshalb in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich gegen Kitas und Spielplätze geklagt worden war. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein, denn es entfällt der entsprechende Klagegrund.
Auch gegen Lärm von Bolzplätzen dürften Klagen nun schwieriger werden - hier fehlt dem Bund aber die Gesetzgebungskompetenz. "Hier sind die Länder gefordert", sagt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) im Bundesrat. Rheinland-Pfalz habe wie Berlin darauf reagiert und eine Privilegierung des verhaltensbezogenen Kinderlärms in seinem Landes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben.
Der Bundestag hatte den Entwurf bereits im vergangenen Monat verabschiedet. Das Gesetz muss nun noch von Bundespräsident Christian Wulff in Kraft gesetzt werden.
Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrs- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine «schädlichen Umwelteinwirkungen» und damit in aller Regel hinzunehmen sind.
Das heißt: Bei Kinderlärm ist eine erweiterte Toleranzgrenze angebracht. Das gilt insbesondere für Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern. Hier sind auch Störungen nach 22.00 Uhr hinzunehmen, denn niemand kann verhindern, dass ein Baby nachts einmal schreit.
Ein Düsseldorfer Richter hat das so formuliert: «Ein Mehrfamilienhaus ist kein Kloster, Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden.»
Das ist aber nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) aber kein Freifahrtschein. Denn bei extremen Lärmstörungen können sich Nachbarn bei ihrem Vermieter beschweren und haben unter Umständen das Recht, die Miete zu kürzen. Das gilt etwa, wenn kleine Kinder schreien und lärmen, weil die Eltern sie vernachlässigen oder ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen. Der Vermieter ist verpflichtet, einzugreifen. Notfalls kann er der lärmenden Familie auch kündigen.
Quelle: dpa
fogasch schrieb:
am 21. März 2012 um 18:41:55
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Kinderlärm
Kinderlärm ist ja schön aber ich bin der Meinung ich nach 22:00 Uhr nicht hinnehmen muss das Kinder in der Wohnung über mir
rennen, spielen und hüpfen nur weil die Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben.
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Panzermann schrieb:
am 26. Juni 2011 um 21:47:07
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Kinderlärm
Wer kann sich nur aufregen gegen Kinderlärm??? Die Kinder sind unsere Zukunft, da kann man nur sagen, DANKE das endlich mal was
für Kinder getan worden ist. Wem es nicht passt sollte sich einfach mal gedanken machen was er als Kind getan und gelassen hat und sich dann in die Kinder von heute versetzten die wahrlich nicht leicht haben in dieser immer Kinderfeindlicheren Gesellschaft. Von mir ein Hut ab und Herr Wulf, einfach unterschreiben!!!
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OVo schrieb:
am 24. Juni 2011 um 15:03:54
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Kinderlärm
Neben Fluglärm gehört die Lärmemission durch Kinder verursacht zu den schlimmesten Lärmformen. Die letzte Hoffnung etwas
dagegen tun zu können, wurde begraben.
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