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Düsseldorfer Tabelle 2012: Berechnung des Unterhalts

...

Düsseldorfer Tabelle 2012

02.12.2011, 14:44 Uhr | rev

Die Düsseldorfer Tabelle 2012 ist die Richtlinie, nach der sich Unterhaltszahlungen für Kinder errechnen. (Quelle: imago)

Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie, nach der sich Unterhaltszahlungen für Kinder errechnen. (Quelle: imago)

Nachdem im letzten Jahr der sogenannte Selbsterhalt innerhalb der Düsseldorfer Tabelle als "unterste Opfergrenze" von 900 auf 950 Euro angehoben wurde, wird es für das Jahr 2012 keine Änderungen geben. Hier können Sie nachlesen, was Unterhaltspflichtige laut der Düsseldorfer Tabelle zahlen müssen.

Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft

Die Düsseldorfer Tabelle gibt die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten vor. Sie zeigt auf, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2012 - obwohl ohne Gesetzeskraft - berechnen die Gerichte weitgehend die Höhe der Unterhaltszahlung.

Düsseldorfer Tabelle 2012: Das müssen Unterhaltspflichtige zahlen

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen
in Euro

Altersstufen in Jahren
Beträge in Euro

0-5

6-11

12-17

ab 18

bis 1500 Euro

317

364

426

488

1501-1900

333

383

448

513

1901-2300

349

401

469

537

2301-2700

365

419

490

562

2701-3100

381

437

512

586

3101-3500

406

466

546

625

3501-3900

432

496

580

664

3901-4300

457

525

614

703

4301-4700

482

554

648

742

4701-5100

508

583

682

781

ab 5100 nach den Umständen des Falles

(Stand: 01.01. 2012)

Gibt es Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2012?

Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig alle zwei Jahre aktualisiert und die Unterhaltsbeträge werden entsprechend angepasst. Die nächste Änderung erfolgt nach Plan Ende 2012 mit Wirkung für das Jahr 2013.



Quelle: t-online.de

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Kommentare (29)

zum Forum

Thema: "Düsseldorfer Tabelle 2012: Berechnung des Unterhalts"

elli schrieb: am 2. April 2012 um 19:20:50
(38) (4) tabelle
an Mark, es ist alles in ortnung was du sagst ich habe zwei kinder und bin schon oma keinen pfennig für die tochter und keinen
Pfennig für den sohn du kümmerst dich und das ist in meinen augen absulut richtig da sollten sich manche Männer und auch frauen ein beispiel nehmen.
mehr Kommentar melden

Wirklichkeit schrieb: am 2. April 2012 um 18:39:01
(50) (0) Unterhalt + Scheidung
Es sollte wieder die Schuldfrage eingeführt werden es gibt immer mehr Menschen die ihr narzisstische Haltung ausleben,
aufkosten des Partner und den Kinder!
mehr Kommentar melden

alleinerziehender Vater schrieb: am 29. März 2012 um 16:55:22
(78) (1) ...ist ein Verbrechen an der Menschlichkeit
ich habe 2 Kinder. 1 Kind lebt bei der Mutter und bekommt von mir 100% Unterhalt nach der
Düsseldorfer Tabelle. Das Kind welches beim Vater lebt ist nichts Wert! Die Mutter sollte nur 100 € mtl. bezahlen - tut sie aber auch nicht. Hat sofort nach dem Beschluß aufgehört zu arbeiten. Wenn ich einen geeigneten Schriftsteller finde, dann gibt unsere Geschichte sicher einen guten Roman...
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