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Einverständniserklärung: Was Eltern erlauben dürfen

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Einverständniserklärung - was dürfen Eltern ihren Kindern erlauben?

02.12.2010, 14:22 Uhr | Jenni Zwick

Piercing mit 14: Ist das möglich, wenn die Eltern einwilligen. (Bild: imago)

Piercing mit 14: Ist das möglich, wenn die Eltern einwilligen. (Bild: imago)

Das Leben von Jugendlichen ist in vielen Bereichen reglementiert. Teenager dürfen keinen Alkohol trinken, nicht rauchen, nicht bis spät in die Nacht hinein in der Disko tanzen und Piercings und Tattoos sind auch problematisch. Das Jugendschutzgesetz in Deutschland gibt Eltern klare Regeln vor, was ihre Kinder dürfen und was nicht. Manchen Eltern geht das zu weit, sie möchten mehr Freiheiten für ihre Kinder. Was dürfen sie trotz Gesetz erlauben - und was eben nicht?

Um Klarheit zu schaffen, was erlaubt ist und was nicht, haben wir beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgefragt. Dr. Charlotte Cary v. Buttlar, Pressereferentin des BMFSFJ, hat geantwortet.

Falsche Angaben im Internet

Gibt man in der Suchmaschine "Einverständniserklärung der Eltern“ oder "Einverständniserklärung für Jugendliche“ ein, bekommt man unzählige Treffer. Viele davon suggerieren, dass Eltern die Wahl haben, ob sie ihre Kinder in die Disko lassen, das Piercing erlauben oder die Kids alleine in den Urlaub fahren dürfen. Doch das stimmt nicht. Das Jugendschutzgesetz gibt Vorgaben, die Jugendliche schützen sollen. Das gilt vor allem bei Alkohol-, Nikotin-, und natürlich Drogenkonsum. Diese Ge- und Verbote können auch von den Eltern nicht gebrochen werden. Auch das Ausgehen ist klar geregelt. Gibt eine Internetseite beispielsweise an, dass Eltern hier eine Einverständniserklärung herunterladen können, mit der sie ihrem Kind erlauben, länger als 24 Uhr in der Diskothek zu bleiben, ist dies laut Jugendschutzgesetz schlichtweg nicht erlaubt.

Reisevollmacht - Wichtiges Papier im Urlaub

Erlaubt und wirklich wichtig ist die Unterschrift und Einverständniserklärung der Eltern im Urlaub. Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Doch auch in Begleitung einer volljährigen Person ist es notwendig, dass die Jugendlichen zur Volljährigkeit eine Vollmacht der Eltern vorweisen können. Ansonsten kann es sein, dass die Reise an der Grenze ins jeweilige Land schon beendet ist, denn Minderjährige, die ohne eine solche Vollmacht ins Ausland reisen, können zurückgewiesen werden.

Wichtig ist neben dem Personalausweis beziehungsweise Reisepass eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die darin den Urlaub ausdrücklich erlauben. Hierin sollte das Ziel der Reise, Reisedauer beziehungsweise der Zeitraum für den die Vollmacht gelten soll sowie die Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Die Reisevollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Eltern mitgeführt werden. Nur so kann ein Polizist oder Zollbeamter im Ausland sicher sein, dass die Unterschriften auf der Vollmacht nicht gefälscht wurden. Die elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgeführt werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat. Die Reisevollmacht berechtigt außerdem zu allen Geschäften, die im Rahmen einer Urlaubsreise üblicherweise getätigt werden wie zum Beispiel die Hotelbuchung und Restaurantbesuche.

Gruppenfahrten, Wettkämpfe und Trainingslager

Auch für Sportvereine und Jugendhäuser sind Einverständniserklärungen der Eltern ein wichtiges Instrument, um abzusichern, dass die Eltern über die Aktivitäten ihrer Kinder informiert und damit einverstanden sind. Vereine, die mit jungen Sportlern Gruppenfahrten unternehmen - egal, ob zum Wettkampf, Trainingslager oder sonstigen Anlässen - sichern sich so vor allem gegen Haftpflichtansprüche ab. Hier müssen die Eltern selbst entscheiden, inwieweit sie ihren Kindern erlauben, an den Veranstaltungen teilzunehmen. Das hängt häufig natürlich vom Verhältnis und dem Vertrauen ab, das die Eltern gegenüber dem Verein oder den einzelnen Betreuern haben.

Einverständniserklärung für Piercings oder Tattos?

Piercen und Tätowieren gilt rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzung, die nur deshalb straffrei bleibt, weil die betreffende Person in den Eingriff einwilligt. Unter 16 Jahren ist es per Gesetz verboten - auch mit Einverständniserklärung der Eltern. Das heißt allerdings nicht, dass es nicht trotzdem Tätowierer gibt, die auch unter 16-Jährige tätowieren, sie können aber gegebenenfalls von den Eltern verklagt werden. Ab 18 darf der junge Erwachsene frei entscheiden, ob und wie er sich seinen Körper verschönern lassen möchte. Zwischen 16 und 18 darf er das nur mit Einverständniserklärung der Eltern tun. Vielen Tätowierern reicht die schriftliche Erklärung allerdings nicht aus, sondern sie verlangen, dass die Eltern beziehungsweise mindestens ein Elternteil während der Sitzung oder der Sitzungen anwesend ist.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (19)

zum Forum

Thema: "Einverständniserklärung: Was Eltern erlauben dürfen"

Reinhold schrieb: am 11. März 2011 um 07:14:24
(2) (0) Grenzen
Gut, dass hier einmal die Grenzen elterlicher Erlaubnis im Interesse der Anvertrauten aufgezeigt werden.

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Elof schrieb: am 23. Februar 2011 um 13:42:15
(0) (1) Piercing
Was ist mit Ohrringen ? Auch erst mit 16 und Erlaubnis ? Woher Körperverletzung und rechtlich Verboten !!! Ich denke, es geht mal
wieder um das Thema , gesellschaftlich akzeptiert oder nicht. Also bitte etwas mehr Toleranz
mehr Kommentar melden

piercinghasser schrieb: am 19. Januar 2011 um 18:19:49
(0) (2) nix gegen piercings
aber ich find sie total unattraktiv, von daher sollte sich nicht jedes mädchen gleich irgendwo was reinstechen lassen,
nur weils in ist achja, tattoos, ich denk nur an bekannte über 50 ^^
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