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Elterngeld: Finanzielle Unterstützung für Familien

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Service: Tipps und Informationen zum Elterngeld

27.07.2010, 16:29 Uhr | Simone Blaß

Baby mit 500-Euro-Schein.

Finanzielle Sicherheit ist oft Voraus- setzung für Kinderwunsch. (Foto: dpa)

Immer noch fehlen Plätze für Kinderbetreuung, immer noch ist es schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, die Geburtenrate sinkt weiter. Wen wundert es? Zumindest Elterngeld und Partnermonate sorgen für eine leichte Entlastung. Was müssen Eltern beim Elterngeld beachten?

Ziel ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Elterngeld soll es berufstätigen Müttern und Vätern erleichtern, vorübergehend zumindest teilweise auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten. Das Ziel ist nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Möglichkeit, mehr Zeit in die Betreuung von Kindern zu investieren, ohne zu große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Schließlich ist während der Elternzeit zwar der Arbeitsplatz gesichert, ein Gehalt allerdings erhält man nicht. Diese Lücke soll das Elterngeld schließen. Es beträgt 65 Prozent des vor der Geburt verfügbaren Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro und mindestens 300 Euro. Hartz-IV-Empfängern stehen diese jedoch nicht zu.

Zahlung ist nur "eigentlich" steuerfrei

Allerdings wird das Elterngeld an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, wobei ein Elternteil die ersten zwölf Monate in Elternzeit gehen kann und der andere die daran anschließenden zwei Monate. Allerdings können in den ersten sieben Lebensmonaten des Kindes Mutter und Vater auch gemeinsam Elternzeit nehmen. Es hat aber auch einen Nachteil: Das Elterngeld ist zwar eigentlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass für das Gesamtfamilieneinkommen nun ein höherer Einkommenssteuersatz gezahlt werden muss. Was die Familien sozusagen durchs Hintertürchen erneut belastet.

Elterngeld nur bei reduzierter Arbeitszeit

Elterngeld und Elternzeit sind zwar eigentlich unabhängig voneinander, um Elterngeld zu erhalten müssen Berufstätige allerdings die Arbeitszeit mindestens reduzieren beziehungsweise dürfen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eigentlich ist das Elterngeld steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. und wird dem gemeinsamen Einkommen der Ehepartner zugerechnet.


Simone Blaß  

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