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Erster Freund: Wenn plötzlich ein Fremder im Badezimmer steht

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Wenn plötzlich ein Fremder im Badezimmer steht

11.11.2011, 14:41 Uhr | Simone Blaß

Wie Eltern richtig reagieren, wenn das erste Mal der Freund/die Freundin des eigenen Kindes übernachtet.(Foto: imago)

Wie Eltern richtig reagieren, wenn das erste Mal der Freund/die Freundin des eigenen Kindes übernachtet. (Foto: imago)

Teenager sind eine Herausforderung für sich. Der Wandel vom Kind zum Erwachsenen stellt nicht nur sie selbst, sondern auch die anderen Familienmitglieder vor immer neue Probleme. Zum Beispiel dann, wenn das eigene Kind, das doch gerade noch mit Puppen oder Lego gespielt hat, plötzlich den ersten Freund oder die erste Freundin mit nach Hause bringt. Und wenn dann auch noch die Frage auftaucht, ob diese im "Kinderzimmer" übernachten dürfen, dann kann man durchaus mal kurzfristig in Panik verfallen.

Übernachten ist gleich Sex?

Denn das Wort "übernachten" beinhaltet für die meisten Eltern automatisch Sex. Und die Vorstellung, dass die eigene Tochter oder der eigene Sohn - gerade erst den Kinderschuhen entwachsen - bereits sexuell aktiv ist und das vielleicht auch noch, während man selbst im Zimmer nebenan verzweifelt auf den Schlaf wartet, ist oft unerträglich. Genau wie die Vorstellung, morgens beim verschlafenen Gang ins eigene Badezimmer auf einen fremden Jüngling bei seinen ersten Rasierversuchen zu treffen.

Aufklärung beginnt lange vorher

Auf das Thema Sexualität hat man in diesem Alter als Eltern nur noch relativ wenig Einfluss. Das Umfeld spielt da eine viel größere Rolle, denn mit den eigenen Eltern darüber zu sprechen, ist den meisten Jugendlichen peinlich. Das Grundwissen über den Vorgang an sich und die entsprechende Verhütung sollten aber sowieso bereits vorhanden sein, denn sexuelle Aufklärung findet - natürlich immer altersgerecht - in der Regel schon ab dem Kleinkindalter statt, wenn es darum geht, wie die Babys in Mamas Bauch kommen. Bei Jugendlichen genügt es, darauf hinzuweisen, dass man jederzeit für Fragen zur Verfügung steht. Und manchmal kann es auch hilfreich sein, auf ein entsprechendes Buch oder Informationsbroschüren zurückzugreifen.

Eltern als sichere Basis

Doch Eltern können trotzdem auch jetzt noch viel machen, um ihrem Nachwuchs den Start ins Beziehungsleben positiv erleben zu lassen. Vertrauen und Selbstbestimmtheit sind die optimale Voraussetzung, um selbstbewusst Verantwortung für sich und den Partner zu übernehmen. Das bedeutet aber nicht, dem Jugendlichen das Gefühl zu geben, dass es einem egal sei, was er tue. Alle Freiräume zuzugestehen, wird häufig als Gleichgültigkeit empfunden und nicht als Vertrauensbeweis verstanden.

Willkommen in der Familie

Eltern machen es allen Beteiligten am leichtesten, wenn sie dem ersten Freund oder der ersten Freundin des Kindes offen gegenübertreten und in der Familie willkommen heißen, so Joachim Armbrust, Diplom-Sozialpädagoge aus Schwäbisch-Hall und selbst Vater von zwei Kindern. Man sollte den Jugendlichen freundlich begrüßen, ihm jedoch auch Zeit geben, in der Familie anzukommen. "Teenager mögen es nicht, wenn man sie überfällt", fügt der Experte hinzu. Neugierige Fragen wie "Was machst du?" und "Woher kommst du?" seien absolut nicht angebracht und verschüchterten den Jugendlichen eher. "Um mehr über den neuen Partner des Sprösslings herauszufinden, könnte man ihn beispielsweise in Familienrituale wie ein gemeinsames Kochen integrieren oder ihn zu Sonntagsausflügen einladen", schlägt Armbrust vor. Das lockere den Kontakt zwischen Eltern und dem ersten Partner der Tochter oder des Sohnes.

Zum Erwachsenwerden gehören nicht nur mehr Rechte

Teenager wollen ernst genommen werden. Und man kann im Gegenzug durchaus für mehr Rechte auch zusätzliche "Pflichten" einführen, mit denen der Nachwuchs zeigen kann, dass er sich tatsächlich erwachsen verhält. Dazu gehört auch, die Bedürfnisse der Eltern zu respektieren und zum Beispiel gemeinsam mit dem Übernachtungsgast gewisse Regeln zu beachten und gegenseitig die Privatsphäre zu respektieren.

Kontrolle sollte vermieden werden

Auch wenn man als Elternteil theoretisch bereit dazu ist, sich nicht in das Intimleben der eigenen Kinder einzumischen, so führt doch die Angst um das Kind oft zu einer (eigentlich ungewollten) Kontrolle. Man will sein Kind schützen: vor dem falschen Partner, vor negativen Erfahrungen, vor einem schlechten Umfeld… Diese Kontrolle führt dazu, dass die Vertrauensbasis gestört ist, heftige Diskussionen geführt und Verbote ausgesprochen werden, die mit ziemlicher Sicherheit sowieso ignoriert werden. Im schlimmsten Fall werden aus Trotz Dinge getan, mit denen sich der Jugendliche sonst noch Zeit gelassen hätte, allein um sich abzugrenzen und zu beweisen, dass man bereits erwachsen ist. Und damit sind Verletzungen seelischer Art, die man ja eigentlich vermeiden wollte, bereits vorprogrammiert.

Ein Zeichen der Abgrenzung

Besser ist es, den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu unterstützen, offen zu sein ohne zu drängen oder sich einzumischen, ihm oder ihr mit einem Rat zur Seite zu stehen, wenn das gewünscht ist und sich sonst zurückzuhalten. Das gilt bereits dann, wenn einem der erste Freund oder die erste Freundin vorgestellt wird. Dies ist ein deutlich gesetztes Zeichen der Ablösung von den Eltern und die unausgesprochene Bitte um Anerkennung der persönlichen Reife. Es ist aber auch ein sehr schöner Vertrauensbeweis den Eltern gegenüber. Der Nachwuchs ist sich sicher, bei diesen auf Verständnis zu stoßen. Und nur, wenn ein offenes und tolerantes Klima in der Familie herrscht, ist es möglich, die erste Liebe ohne Notlügen, heimliche Dates und schlechtes Gewissen zu erleben.

Die Gefühle des Teenagers respektieren

Am besten ist es, dem neuen Gast genauso freundlich und offen gegenüberzutreten wie jedem anderen und ihn nicht auszufragen. Indiskrete Fragen sollten tabu sein, genauso wie das Betreten des Zimmers unter einem Vorwand. An dieser Stelle ist es wichtig, die Gefühle seines Kindes nicht zu verletzen. Auch dann nicht, wenn einem der gewählte Partner nicht gefällt. Es ist allein die Entscheidung des Teenagers und für diesen eine sehr wichtige Erfahrung im Umgang mit dem anderen Geschlecht. Und wenn es ganz schlimm kommt und man sich so gar nicht mit dem Partner des Kindes ‚anfreunden‘ kann, dann kann man sich ja vor Augen halten, dass die erste Beziehung selten ein Leben lang hält und die Sache einfach aussitzen.

Die gewohnte Umgebung schafft Sicherheit

Eines sollte man sich jedenfalls immer wieder bewusst machen: Die erste Liebe ist etwas ganz Besonderes. Und Sex kann man nicht nur nachts in einem Bett erleben. Allein die Tatsache, dass die Jugendlichen in einem Zimmer übernachten, muss nämlich nicht unbedingt bedeuten, dass sie bereits miteinander schlafen. Im Gegenteil, wird ihnen auf diese Art und Weise die Freiheit gelassen, selbst zu entscheiden, so kommt es - aufgrund der ausbleibenden Trotzreaktion - oft deutlich später zum Geschlechtsverkehr und es wird zunächst einfach der Raum für Nähe genossen. Hinzu kommt, dass sich der Teenager, und das betrifft vor allem die Mädchen, in der eigenen Umgebung sicherer fühlt und dann auch nur soviel zulässt, wie er bereit ist zu gehen.

Machen Eltern sich strafbar?

Viele Eltern haben Bedenken, sie könnten sich des Verdachts der Kuppelei aussetzen, wenn sie den Freund oder die Freundin des eigenen Nachwuchses bei sich übernachten lassen. Doch die aktuelle Rechtslage lässt da einigen Spielraum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Jugendlicher ab dem vollendeten 14. Lebensjahr in der Lage ist, in einem gewissen Rahmen seine Sexualität selbstbestimmt zu leben. Jeder sexuelle Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren ist aber grundsätzlich strafbar. Sind beide unter 14, gilt das nicht. Schwierig wird es nur dann, wenn zum Beispiel der Junge 14 und das Mädchen 13 Jahre alt ist. Theoretisch könnten die Eltern des Mädchens dann Anzeige erstatten. Hier gilt - natürlich vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Sexuelle Selbstbestimmung mit Vollendung des 14. Lebensjahres

Ab dem 14. Lebensjahr bekommen Jugendliche vom Gesetzgeber eine Eigenverantwortlichkeit zugestanden, allerdings darf kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen, kein Zwang ausgeübt werden und kein Geld fließen. Es geht dem Gesetzgeber im Paragraph 180 StGb (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) darum, genau diese Dinge zu regeln. Er ist nicht auf Sorgeberechtigte anzuwenden, es sei denn, sie verletzen ihre Erziehungspflicht. Das bedeutet, Eltern dürfen ihren Kindern das erlauben, was sie im Rahmen einer verantwortungsbewussten Sexualerziehung für angebracht halten. Grob gesagt kann man davon ausgehen, dass angebracht das ist, was ein Großteil der Bevölkerung für vertretbar halten würde.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (112)

zum Forum

Thema: "Erster Freund: Wenn plötzlich ein Fremder im Badezimmer steht"

Michael schrieb: am 15. August 2011 um 15:44:13
(31) (0) @Kopfschüttlerein
und da gibt es noch so viele Erwachse , die nicht wissen was sie tun und was sie aufs Spiel setzen. Manche dürften
demnach auch im höheren Alter besser keinen Sex haben. Erziehung ist nicht nur Aufsicht und die Hand draufhalten, sondern ist u. A. die Vermittlung von Verantwortung, aber auch von Werten und Gefühlen.
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Versteher schrieb: am 15. August 2011 um 15:41:16
(34) (4) @Kopfschüttlerin
Liebe Kopfschüttlerin, vielleicht bleiben Sie mal entspannt und denken an ihre eigen Jugend und wie es bei Ihnen damals
ablief mit dem ersten Freund. Wie war noch der Spruch der aufgeregten Mutter zu ihrer Tochter: "was sind das denn für Sitten, mit 16 Jahren schon einen festen Freund haben, aber Mutti´s 32. Geburtstag vergessen..." Wir Eltern sollten entspannt bleiben und uns raushalten, allenfalls mit viel Vertrauen lenken, das Vertrauen aber nicht verspielen.
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hanserl schrieb: am 15. August 2011 um 15:34:19
(13) (31) Kinderzimmer
warum soll der freund /freundin nicht übernachten.seid nicht zu spiessig. zur vorsicht die tochter zum vater ins elternbett und
die mutter zum freund ins kinderzimmer.oder umgekehrt.kann doch garnichts dabei passieren. höchstens man denkt schlecht...
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