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Erstmals Umgangsrecht für leibliche Väter festgeschrieben


Umgangsrecht
Umgangsrecht: Bundesregierung stärkt Rechte biologischer Väter

Von afp, dpa
Aktualisiert am 17.10.2012Lesedauer: 2 Min.
Umgangsrecht: So stärkt das Kabinett die Rechte leiblicher VäterVergrößern des BildesUmgangsrecht: So stärkt das Kabinett die Rechte leiblicher Väter (Quelle: dpa-bilder)
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Leibliche Väter in Deutschland sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten - auch wenn das Kind von einem anderen Mann großgezogen wird. Das Bundeskabinett verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheidet. Was halten Sie davon? Rechts oben können Sie zu diesem Thema abstimmen.

Umgangsrecht: Das Kindeswohl ist entscheidend

Bislang konnten die biologischen Väter einen Kontakt nur dann gegen den Willen der Mutter oder des rechtlichen Vaters erzwingen, wenn sie bereits eine enge persönliche Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut hatten.

Will der Vater Verantwortung übernehmen?

Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will. Zudem erhält der Vater das Recht, dass man ihm Auskunft über die Lebensverhältnisse des Kindes gibt.

Biologische Väter sieht deutsches Recht nicht vor

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidung das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen. Da biologische Väter im deutschen Recht jedoch nicht vorgesehen sind, sah sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Handeln gezwungen.

Bislang steht einem biologischen Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist, ein Umgangsrecht nur zu, wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet und damit eine "sozial-familiäre" Beziehung aufgebaut hat. Vaterschaftstest gegen den Willen der Mütter sind nicht möglich.

Umgangsrecht - ein Gesetzentwurf mit Vorlauf

Erst vor einem Vierteljahr hatte das Kabinett die Rechte von unverheirateten Vätern gestärkt. Sie sollen uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können - im Zweifel auch gegen den Willen der Mutter.

Gegen die bisherige Regelung zum Umgangsrecht hatte vor dem Straßburger Gerichtshof unter anderen ein 41-jähriger Berliner geklagt. Er hatte ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf.

Diese Klage war Auslöser der Reform

Obwohl die Vaterschaft des 41-Jährigen erwiesen ist, hätte er nach der bisherigen Rechtslage keine Chance, seine Tochter gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters zu sehen. Künftig könnten ihm Richter ein Umgangsrecht einräumen, wenn dies ihrer Ansicht nach dem Kindeswohl dienen würde. Im vorliegenden Fall hatte der Europäische Gerichtshof die Klage allerdings abgewiesen. Zur Begründung hieß es, eine Störung der familiären Beziehung sei nicht im Interesse des Kindes.

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