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Erziehung: Wenn Außenstehende Alarm schlagen sollten

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Kindererziehung: Wann darf man sich einmischen?

15.10.2010, 16:56 Uhr | rev

Zwei Mütter diskutieren: Wann darf man sich in die Erziehung anderer einmischen?

Kindererziehung: Wann darf man sich einmischen? (Bild: Imago)

Wenn andere meinen, sie müssten sich unbedingt in die Erziehung von Eltern einmischen, ist das für diese oft ziemlich nervend. Doch zweifellos gibt es auch Fälle, in denen ein Einmischen angebracht ist: Bemerkt man als Außenstehender, dass ein Kind misshandelt oder stark vernachlässigt wird, sollte unbedingt das Jugendamt in Kenntnis gesetzt werden. Doch es gibt auch Situationen, in denen noch kein akuter Notfall vorliegt, man trotzdem aber ein sehr ungutes Gefühl hat. In welchen Fällen ist es sinnvoll, sich einzumischen und wie stellt man das geschickt an? Seiner Empörung einfach freien Lauf zu lassen, ist in jedem Fall nicht die richtige Entscheidung. Schließlich verbittet man sich selbst auch belehrende und besserwisserische Kritik am eigenen Erziehungsstil.

Wann ist eine Einmischung gerechtfertigt?

Ob die Einmischung in die Erziehung anderer Eltern gerechtfertigt ist, hängt natürlich davon ab, wie schwerwiegend der jeweilige Fall ist. Bekommt man mit, wie eine Mutter, die man vom Spielplatz kennt, ihrem Nachwuchs übermäßig viel Süßigkeiten gibt oder hört man von einem Schulkameraden des eigenen Kindes, der den ganzen Tag nur vor Computer und Fernsehen verbringt, dann sind das kritikwürdige Punkte - doch der Anlass ist nicht gravierend genug, um sich gleich einzumischen. Vor allem auch, weil ein kritischer Hinweis an die Eltern wahrscheinlich mit wenig Erfolg gesegnet wäre. Dafür ist die Distanz zu ihnen zu groß.

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist

Bei der Frage "Einmischen oder nicht?" kommt es darauf an, woher und wie gut man die Eltern kennt: Sind es Eltern aus Kindergarten oder Schule des eigenen Kindes, Nachbarn oder gute Freunde, nur flüchtige Bekannte oder sogar Fremde? Generell gilt: Je weniger man die anderen Eltern kennt, desto schwerwiegender muss der Grund zum Einmischen sein. Ein solcher Anlass ist bei fremden oder nur flüchtig bekannten Personen dann gegeben, wenn man das Kindeswohl gefährdet sieht. Beispielsweise wenn man miterlebt, wie ein Kind von Mutter oder Vater geschlagen wird oder es deutlich verletzt und eingeschüchtert wirkt, nachdem es von seinen Eltern angeschrien oder in anderer Form verbal angegriffen wurde. Die Chance, dass man in solchen Fällen auf eigene Faust etwas ausrichten kann, ist gering. Stattdessen macht ein Hinweis ans Jugendamt Sinn.

Keine reine Belehrung

Anders verhält es sich natürlich, wenn man die andere Person gut kennt. Doch auch bei einem engen Verhältnis sollte der Anlass die Einmischung wirklich rechtfertigen. Sieht man zum Beispiel, dass die Nachbarin oder eine gute Freundin ihrem Kind regelmäßig einen Klaps gibt, dann sollte man etwas sagen. Wobei es immer auch darauf ankommt, wie man sich einmischt: Versucht man es mit einer reinen Belehrung, könnte das zu Streit führen und damit kaum zu einem wirklichen Erfolg. Stattdessen ist es sinnvoll von eigenen Erfahrungen zu berichten und zu erklären, wie man selbst bestimmte Probleme löst, ohne gleich einen Klaps zu verteilen.

Gemeinsam Ursache finden

Wichtig ist es außerdem gut zuzuhören. Womöglich lassen sich so die Ursachen der Probleme herausfinden und gemeinsam Lösungen finden: Erhält die Freundin oder Nachbarin genug Unterstützung durch ihren Partner? Hat sie ausreichend Möglichkeiten sich zu erholen? Wer noch Zeit und Kraft aufbringen kann, kann selbstverständlich auch selbst Hilfe anbieten. Vielleicht reicht es aus, wenn einmal in der Woche jemand auf die Kinder der Freundin aufpasst oder sie hin und wieder mit zur Schule nimmt.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (19)

zum Forum

Thema: "Erziehung: Wenn Außenstehende Alarm schlagen sollten"

Mama von 3 hochaktiven Kindern schrieb: am 1. Mai 2011 um 10:40:38
(1) (0) man darf sehr wohl etwas sagen
Ich mache generell keinen Unterschied zwischen meinen eigenen und fremden Kindern. Wenn ich merke, daß sich
jemand richtig daneben benimmt, schimpfe ich. In den meisten Fällen ist von den Eltern sowieso niemand anwesend. Ich empfinde es als meine Pflicht, einzuschreiten, wenn sich Kinder z.B. mit Steinen bewerfen, Sachen kaputtmachen oder andere ärgern, bis diese weinen. Und siehe da, meistens hören diese Kinder dann auch sofort auf, sie warten praktisch nur auf eine Grenze.
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Eine Oma schreibt schrieb: am 26. April 2011 um 17:23:04
(0) (0) Kindererziehung
Ich habe auch 2 Enkelkinder die sehr verwöhnt aufwachsen, alles bekommen, Nachts nicht durchschlafen, und ich bin dagegen so
machtlos und traurig zugleich. Gute Ratschläge werden total ignoriert, das tut weh. Man muß zuschauen das aus so kleinen Wesen, kleine Monster werden.
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Global Player schrieb: am 26. April 2011 um 17:12:52
(0) (0) Nicht Einmischen
@icke60. Da liegst Du meiner Meinung nach ganz falsch! Ich bin nicht für die Erziehung der Kinder meines Nachbarn
verantwortlich! Und niemand hat sich in die Erziehung von meinen Kindern einzumischen!
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