06.07.2009, 09:53 Uhr | iri
Die Wirtschaftskrise wird für Schüler und Studenten zur Beschäftigungskrise. (Bild: Imago)
Ferienjobs sind in diesem Sommer Mangelware. In Zeiten von Wirtschaftskrise und Kurzarbeit haben es auch Schüler und Studenten immer schwerer, einen Nebenverdienst an Land zu ziehen. "Viele Firmen haben schon für ihr Stamm- personal keine Arbeit", sagt Ilona Mirtschin, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA). Da sei dann auch für ungelernte Ferienkräfte häufig kein Geld vorhanden. Offizielle Statistiken gibt es nicht. Junge Leute suchten sich ihre Jobs in der Regel über Bekannte, Verwandte, Anzeigen oder via Internet, so Mirtschin.
Dass die Wirtschaftskrise jetzt auch für Studenten zur Beschäftigungskrise wird, hat Achim Meyer auf der Heyde beobachtet, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW). Er meint: "Der klassische Saisonjob stirbt ohnehin bald aus." Viele Arbeitgeber hätten immer weniger Interesse an kurzfristigen Urlaubsaushilfen. Wenn Arbeit da sei, sei sie längerfristig zu vergeben.
Dazu komme, dass die Studierenden in den neuen Bachelor-Studiengängen im Sommer höchstens noch vier bis sechs Wochen Zeit für den Zuverdienst hätten. Monatelange Semesterferien gehörten in zwei bis drei Jahren wohl endgültig der Vergangenheit an, so auf der Heyde. Die Glücklichen, die für diesen Sommer trotz aller Engpässe einen Ferienjob ergattern, sollten sich in jedem Fall über Verdienstgrenzen und Abgaben schlau machen, rät der Bund der Steuerzahler. Nur wer nachfragt, weiß auch, wie viel vom Lohn bleibt.
Kurzzeitige Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Schüler und Studenten müssen keine Beiträge leisten für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert von vorneherein nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder zwei Monate, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Ob die Zeit an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs dieser Art in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet.
Ab 50 Tagen fallen Sozialabgaben an sowie Steuern. Schüler in ihren letzten Ferien müssen aufpassen: Schließt sich an den Ferienjob eine Berufsausbildung an, wird auch schon die Aushilfszeit sozialversicherungspflichtig.
Für Schüler und Studenten ist es fast immer am günstigsten, wenn sie beim Chef eine Lohnsteuerkarte abgeben. Die kann man kostenfrei beim Einwohnermeldeamt holen. Damit kriegen die jungen Leute ihr Geld brutto für netto. Erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 899 Euro werden überhaupt Lohnsteuern fällig, betont der Steuerzahlerbund.
Bleibt der Ferienjobber unter einem Jahresbruttoverdienst von 10.782 Euro, kann er sich die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen, wie der Steuerzahlerbund erläutert. Es lohnt sich. Eine vereinfachte Einkommensteuererklärung reicht aus. Vordrucke gibt es beim Finanzamt oder online. Ohne Lohnsteuerkarte zieht der Chef pauschal 25 Prozent vom Bruttolohn fürs Finanzamt ab.
Verdienen Tochter oder Sohn mehr als 8600 Euro (7680 Euro Lohn plus 920 Euro Werbungskostenpauschale) im Kalenderjahr, steht das Kindergeld für die Eltern auf dem Spiel. Wird diese Verdienstgrenze nur um einen Euro überschritten, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Darüber hinaus verlieren sie ihren eigenen Kinder- und Betreuungsfreibetrag bei der Steuer, die Kinderzulage bei Riester-Rente und Eigenheimzulage sowie im Öffentlichen Dienst den Anteil am Ortszuschlag.
Die Verdienstgrenze von 400 Euro pro Monat darf nicht überschritten werden, mahnt das Studentenwerk zur Vorsicht. Sonst kann die Ausbildungsförderung gekürzt werden.
Jobbende Schüler können normalerweise bei der Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert bleiben. In den Semesterferien kann der Student 40 Stunden die Woche arbeiten, ohne dass sein Anspruch auf die Familienversicherung der Eltern entfällt, wenn über das Jahr gerechnet nicht mehr als 4800 Euro verdient werden. Die beitragsfreie Familienversicherung für Studierende gilt bis zum 25. Lebensjahr.
Quelle: dapd
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