09.12.2011, 11:31 Uhr
Ein Embryo wächst im Labor. (Quelle: dpa)
Das jahrelang umstrittene Gesetz über die Zulassung von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas ist in Kraft - doch die umstrittene Methode der Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt vorerst verboten. Grund ist eine fehlende Rechtsverordnung. "Jetzt gilt es, die Rechtsverordnung in möglichst kurzer Zeit auf den Weg zu bringen", so die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP).
Das am 8.12. in Kraft getretene Gesetz soll es Paaren unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, Embryonen nach künstlicher Befruchtung per PID auf Gendefekte testen lassen. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, sieht das Gesetz ein grundsätzliches PID-Verbot vor. Dies gilt nach Angaben eines Sprechers des Gesundheitsministeriums nun. Die Verordnung komme 2012.
Flach erläuterte: "Sie betrifft vor allem die Voraussetzung für die Zulassung der Zentren, in denen PID durchgeführt werden darf, die Qualifikation der Ärzte, die Zusammensetzung der Ethikkommissionen und die Ausgestaltung der Zentralstelle, der die Dokumentation der durchgeführten PIDs obliegen wird." Die geplanten Kommissionen müssen laut Gesetz im Einzelfall zustimmen.
Bisher durfte die PID in Deutschland angewandt werden, nachdem der Bundesgerichtshof im Juni 2010 entsprechend entschieden hatte. Bis dahin war allgemeine Auffassung, dass solche Gentests nicht erlaubt sind, auch wenn sie in dem strengen deutschen Embryonenschutzgesetz von 1991 nicht erwähnt werden.
Im Juli stimmte der Bundestag der begrenzten PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zu. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt. Das Gesetz trat nun 14 Tage nach der Ausgabe des entsprechenden Bundesgesetzblatts in Kraft.
Flach erklärte, die Zeit, in der Frauen trotz schwerer Erbkrankheiten in der Familie oder eigener Totgeburten eine Schwangerschaft auf Probe in Kauf nehmen mussten, gehe endlich vorbei. Die Christdemokraten für das Leben, eine Initiative in der CDU/CSU, kritisierten: "Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt." Wesentliche Bestandteile der Umsetzung seien ungeklärt und höchst problematisch.
Quelle: dpa
Gustav schrieb:
am 6. April 2012 um 19:38:30
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PID
Fangen wir mal ganz vorne an: Mit welchem Recht erlaubt sich die Regierung, sich über die Zulassung derart anzumaßen !?
Jede hetero
Familie die von erblich bedingten Chromosom-Annomalien betroffen ist und sich ein gesundes Kind wünscht - sollte diese Möglichkeit nutzen dürfen. Wir sprechen hierbei nicht über " Designer Babys ", sondern über das Wohl des Kindes.
Jedes homosexuelle Paar ( besonders Lesben ) sollten jeder Kinderwunsch mittels künstlicher Befruchtung verwehrt bleiben.
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Steuerzahler schrieb:
am 14. Dezember 2011 um 13:23:28
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PID
Die Diagnostik ist ein Verfahren, mit dem vorab geklärt wird, ob ein Kind nach Vornahme einer künstlicher Befruchtung mit Gendefiziten
oder schwer behindert zur Welt kommt.
In vielen Ländern der Welt ist das bereits Standard, nur in Deutschland gibt es wieder gegen den medizinischen Fortschritt Nörgler, genau wie Impfverweigerer. Unverständlich!
Wer dagegen ist, sollte sich auch mit Mitteln behandeln lassen, die eventuell zu noch mehr geistigen Schäden führen
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