17.03.2010, 10:46 Uhr
Leihmütter bei einem Pressetermin in Anand, im Februar 2006. "Kommen Sie als Paar, gehen Sie als Familie", lautet der Werbeslogan einer indischen Klinik. (Quelle: AP)
Im Rechtsstreit um die von einer indischen Leihmutter zur Welt gebrachten Zwillinge eines deutschen Ehepaars zeichnet sich eine Lösung ab. Wie die Nachrichtenagentur PTI am Mittwoch berichtete, forderte das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi die zentrale Adoptionsbehörde des Landes dazu auf, innerhalb von vier Wochen "alle Möglichkeiten zu prüfen", um der aus Bayern stammenden Familie zu helfen. Gleichzeitig machten die Richter klar, es sich bei ihrer Entscheidung um eine "einmalige Aktion aus humanitären Gründen" handele.
Die Zwillinge des deutschen Ehepaars waren im Februar 2008 von einer indischen Leihmutter geboren worden.Die deutschen Behörden verweigerten den Kindern Reisepässe, da Leihmutterschaften nach deutschem Recht verboten sind.
Die Behörden in Indien, wo Leihmutterschaft legal ist, stellten ebenfalls keine Reisedokumente aus, da sie die Zwillinge aufgrund der deutschen Eltern als Bundesbürger ansehen. Da die Kinder offiziell keine indischen Staatsbürger sind, war bislang auch eine Adoption ausgeschlossen.
Quelle: dpa
Verständnislos schrieb:
am 18. März 2010 um 14:17:14
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Leihmütter
Warum fremde Kinder aus einem anderen Land holen?Die in einigen Jahren von der Umwelt zu spüren bekommen,das sie anders
aussehen.und somit nicht mehr in Ruhe leben können.Schöne Zukunftsaussicht für die armen Würmer.Gibt es in Deutschland nicht mehr genügend zur Adoption freigegebene Kinder?Die auch ein Recht auf eine Familie haben.
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Claudia schrieb:
am 17. März 2010 um 15:17:17
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Leihmütter
Ist das nicht eigentlich egal?? Hauptsache die Kinder sind gewünscht und werden geliebt und sie haben eine Zukunft in einer
Familie. Warum "gönnt" man das den Eltern nicht und legt ihnen solche Steine in den Weg?Die deutsche Rechtsprechung sollte in vielen Punkten überarbeitet werden.
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