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Internetseiten für Kinder: Verbraucherzentralen mahnen elf Kinderportale ab

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Verbraucherzentralen mahnen elf Kinder-Portale ab

12.03.2010, 12:40 Uhr

Besonders jüngere Kinder sind sehr anfällig für Werbung im Internet.

Besonders jüngere Kinder sind sehr anfällig für Werbung im Internet. (Quelle: t-online.de)

Die Internetseite ist knallbunt, überall blitzt und blinkt es. Alle paar Sekunden öffnet sich ein neues Fenster mit einem kessen Spruch oder einem witzigen Bildchen. Comic-Figuren tauchen neben Gewinnspielen auf, Wissenstests konkurrieren mit Geschicklichkeitsspielen. Zwischendrin immer wieder eingebaute Werbeanzeigen, die den übrigen Bildern verblüffend ähnlich sehen. Viel zu ähnlich, findet Verbraucherschützerin Carola Elbrecht. Da nützt auch der kleine Schriftzug "Werbung" wenig. Kinder könnten diesen feinen Unterschied oft nicht erkennen.

Mehr Sensibilität gefordert

Solche Internetseiten sind kein Einzelfall. Viele Betreiber machten sich bei der Gestaltung ihrer Kinderseiten zu wenig Gedanken, bemängelt Elbrecht. Sie ist Leiterin des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser fordert von den Betreibern von Kinderwebseiten mehr Sensibilität. Bei der Platzierung von Kinderwerbung im Internet müsse ein strengerer Maßstab gelten als bei Reklame für Erwachsene.

Der "Wolf im Schafspelz"

Die Verbraucherzentralen haben nun elf Anbieter von Kinder-Portalen wegen unlauterer Werbung abgemahnt. In zwei Fällen werde Klage eingereicht, in sechs Fällen hätten die Betreiber aus der Medien- und Werbebranche Unterlassungserklärungen abgegeben, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit. In drei Fällen werde noch eine außergerichtliche Einigung geprüft, sagte Verbandschef Gerd Billen. "Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher." Dies habe eine stichprobenartige Untersuchung ergeben.

Werbewirtschaft weist Kritik zurück

Der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates, Volker Nickel, hält die Aufregung um Kinderwerbung für übertrieben. "Wenn Kinder etwas kaufen wollen, sind immer noch die Eltern dazwischen." Wer Kinderwerbung dämonisiere, stelle die Jüngsten als naiv dar. Es sei Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Minikonsumenten über Funktionen von Werbung aufzuklären. Dabei vergisst Nickel allerdings: Auch Kinder selbst sind zahlungskräftige Kunden. Durchschnittlich 17,61 Euro Taschengeld bekommen die neun- bis 14- Jährigen laut der jüngsten Erhebung des bundesweiten Kinderbarometers der Landesbausparkassen jeden Monat.

Junge Kinder besonders anfällig für Werbebotschaften

Stefan Aufenanger, Professor für Medienpädagogik an der Universität Mainz weist darauf hin, dass Kinder etwa im Alter von zwölf Jahren eine negative Haltung zu Werbung einnähmen. Entscheidender sei dann, was Gleichaltrige über ein Produkt oder eine Marke denken. Aber: "Jüngere Kinder reagieren relativ direkt auf Werbung, das heißt sie wollen auch Schokolade, wenn gerade dafür Werbung gemacht wird." Auch deshalb fordert Elbrecht, dass Reklame schon für Kindergartenkinder leicht als solche erkennbar sein sollte - zum Beispiel durch eine deutliche farbliche Kennzeichnung. Auf keinen Fall dürfe die Werbung innerhalb der Inhalte erscheinen. Denkbar sei, Anzeigen an den Rand einer Internetseite zu verbannen. Am besten seien natürlich Kinderseiten, die ganz auf Werbung verzichten, diese sind aber im großteils werbefinanzierten Netz in der Minderheit.

Getarnte Werbung

"So etwas geht einfach nicht", sagt Elbrecht, während sie auf einer anderen Seite herumklickt. Hier müssen sich die Kinder erst einen 20 Sekunden langen Werbefilm ansehen, bevor sie zum eigentlichen Inhalt kommen. "Das ist unverlangte Werbung, die sich auch nicht wegklicken lässt." Kinder könnten Filme wie diese nicht zuordnen. Häufig sei sie auch auf Werbung gestoßen, die als Spiel getarnt war. "Erwachsene sind erfahrener und können Werbung leichter als solche erkennen", sagt die Verbraucherschützerin. Auch seien sie eher in der Lage, Nachteile der angebotenen Produkte abzuschätzen. Bedenklich findet Elbrecht vor allem Weiterleitungen auf Seiten mit nicht altersgerechten Inhalten, etwa Filme mit Gewaltszenen.

Es gibt auch verantwortungsbewusste Kinder-Portale

Einen Etappensieg im Streit um Kinderwerbung erzielten Verbraucherschützer bereits Ende 2008: Mit der Neufassung des Wettbewerbsrechts wurden direkte Kaufaufforderungen an Kinder verboten. Slogans wie zum Beispiel "Hol' dir die neue Zeitschrift!" sind seither tabu. Dass es zudem aber auch verantwortungsbewusste Kinder-Portale gibt, sollte nicht unerwähnt bleiben: Internetseiten wie klicksafe.de, "Frag Finn" oder www.blinde-kuh.de informieren, welche Webseiten empfehlenswert und für Kinder sicher sind. Dazu zählt beispielsweise auch das Kids-Portal von t-online.de.


Quelle: dpa

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