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Invasive Verfahren – der Eingriff in den Körper

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Invasive Verfahren – der Eingriff in den Körper

07.04.2009, 12:55 Uhr | Robert Scholz

Die körperlichen Risiken für Mutter und Kind eines derartigen vorgeburtlichen Eingriffs gelten als gering. Die psychischen Folgen hingegen werden als wesentlich gravierender eingeschätzt. Angst und, als Folge davon, eine eingeschränkte Mutter-Kind-Beziehung sind oft erkennbare Probleme, weshalb der Besuch einer Beratungsstelle empfohlen wird.

Chorionzottenbiopsie

Die Biopsie oder Punktion des Mutterkuchens (Plazenta) dient dem Nachweis einer Stoffwechselstörung oder einer genetischen Besonderheit. Empfohlen wird eine derartige Untersuchung ab der 12. Schwangerschaftswoche. Sie ist damit die frühest möglich einsetzbare Invasivmethode. Unter Kontrolle im Ultraschall werden durch die Bauchdecke der Mutter mittels einer Nadel Proben der Plazenta entnommen. Dieses Vorgehen gilt für alle hier vorgestellten Biopsie- oder Punktionsverfahren. In diesem speziellen Verfahren kann die Untersuchung aber auch über einen Katheder durch den Muttermund erfolgen. Da diese Methode ein vergleichsweise höheres Folgerisiko trägt, wird sie heute seltener vorgenommen. Etwa 20g bis 30g des Plazentagewebes, genauer der Chorionzotten, werden entnommen und im Labor der Erstellung eines Chromosomenbildes zugeführt. Eine DNA-Analyse erfordert, außer der festgestellten medizinischen Notwendigkeit, in der Regel eine genetische Beratung. 

Fruchtwasserpunktion (Amniozentese)

Wie der Name es schon nahe legt, kann ab der 13. Schwangerschaftswoche die Fruchtblase der Mutter punktiert werden. Diese Untersuchung ist ab der 10. Woche grundsätzlich möglich, birgt aber dann das deutlich höhere Risiko einer Fehlgeburt. Von Interesse sind dabei, die sich dort befindenden fetalen Zellen. 10 ml bis 15 ml Fruchtwasser werden entnommen. Die Erkenntnisse erstrecken sich über das Auffinden möglicher Erbkrankheiten, genetischer Auffälligkeiten bis zu Fehlentwicklungen des zentralen Nervensystems oder eines offenen Rückens. Sie gilt als sehr sicheres Prognoseverfahren. Auch nach der Behandlung muss die Frau sich schonen, da es prinzipiell auch noch Tage danach zu Fruchtwasserverlusten kommen kann.

Nabelschnurpunktion

Die Entnahme von Nabelschnurblut eines ungeborenen Babys kann ab der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen. Aus der Nabelschnurvene werden etwa 1 ml bis 2 ml Blut entnommen. Aus dem Blut können eine Reihe von Erkenntnissen im Rahmen der Blutgruppen- und Antikörperbestimmung gewonnen werden - so zum Beispiel über Stoffwechselstörungen, Infektionen oder einer Anämie.

Spätabbruch wird zur Option

Vor allem aber werden vermutete chromosomale Besonderheiten, der Verdacht auf eine vorliegende Behinderung des Kindes, Ausgang für diese drei Verfahren sein. In diesen Fällen ist der Arzt gehalten, darauf hinzuweisen, dass es bei positivem Testergebnis keine Therapiemöglichkeiten gibt. Es käme dann die nun politisch neu diskutierte Möglichkeit des Spätabbruchs in Betracht. Zuerst sollte aber die Annahme des Kindes in all seinen Besonderheiten überdacht werden. Auch die Optionen einer nachgeburtlichen Adoptionsfreigabe oder die Abgabe des Kindes in eine Pflegefamilie stehen den Eltern offen.


Robert Scholz  

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