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Jugendliche: Kennen Sie sich in Sachen Jugendschutz aus?

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Kennen Sie sich in Sachen Jugendschutz aus?

11.01.2010, 11:16 Uhr | nak

Gruppe Jugendlicher vor Graffiti-Wand.

Was ist für Jugendliche in der Öffentlichkeit erlaubt, was nicht? (Bild: imago)

Ab welchem Alter sind Alcopops erlaubt? Bis wann dürfen Jugendliche in die Disko gehen? Wie lange dürfen sich Teenager in Kneipen aufhalten? Solche Fragen beschäftigen viele Jugendliche und ihre Eltern. Erwachsene sind dafür verantwortlich, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, zum Beispiel in bestimmten Medien oder vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen. Kennen auch Sie sich aus in Sachen Jugendschutz? Machen Sie unser Quiz!

Kinder und Jugendliche stärken

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen.Darin werden unter anderem die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, der Verkauf von Filmen und Computerspielen, sowie der Aufenthalt in Diskotheken, Spielhallen und Gaststätten geregelt. Es soll Kinder und Jugendliche stärken und schützen, indem es bestimmte Aktivitäten und Handlungen an bestimmte Altersstufen bindet. Dabei hilft das Gesetz Eltern auch bei der verantwortungsbewussten Erziehung ihrer Kinder.

Adressaten sind Erwachsene

Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich in erster Linie an Erwachsene und nicht an die Kinder und Jugendlichen selbst. Angesprochen werden insbesondere Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch Eltern und Erziehende. Für sie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Internetportal "Jugendschutz aktiv" eingerichtet, um über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz zu informieren. Das Jugendschutzgesetz hat drei Schwerpunkte:

Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit, also an Orten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, zum Beispiel Geschäfte, Gaststätten, Kinos, Diskotheken, Spielhallen, Straßen und öffentliche Plätze. Als öffentlich gelten auch Räume und Orte, wenn dort Eintrittsgeld zu zahlen ist oder wenn vorher nicht klar ist, wer dabei sein wird. Für private Veranstaltungen oder Vereinsfeiern, soweit diese nicht öffentlich sind, gilt das Gesetz nicht.

Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol

Weil der Konsum von Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken beziehungsweise Lebensmitteln gesundheitsgefährdend ist, enthält das Jugendschutzgesetz auch dazu Vorgaben.

Jugendschutz im Bereich der Medien

Das Jugendschutzgesetz regelt zudem, wie Jugendliche mit bestimmten Medien umgehen dürfen. Das betrifft Kinofilme und Videos sowie Computer- und Videospiele, soweit diese in Form so genannter Trägermedien vorliegen (also auf CD, DVD, Videokassette). Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Medien, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, und solchen, die ihre Entwicklung gefährden können. Bei Radio, Fernsehen und Online-Medien (zum Beispiel Internet) sieht es anders aus. Diesen Bereich regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV).

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

(Quelle: "Jugendschutz aktiv" )


Quelle: t-online.de

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Kommentare (3)

zum Forum

Thema: "Jugendliche: Kennen Sie sich in Sachen Jugendschutz aus?"

mucky411 schrieb: am 15. März 2011 um 09:50:00
(0) (0) Jugendschutz
Es ist an der der Zeit das Jugendschutz-Gesetz ab zu schaffen. Siehe Jugendkriminalität in Deutschland. Es ist schon lange
überholt, es hat keine Aussicht auf erfolg.
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Icke schrieb: am 15. März 2011 um 07:51:06
(0) (0) Internet
@ Teufel: Hier schreibt mal wieder einer, der seine Kinder heimlich ausspioniert, obwohl er mit sicherheit weiß, das solche
Stasi-Methoden in jeder Firma zum Rausschmiss führen. Wenn ich ein "gutes verhältnis und vertrauen" mit meinen Kindern habe, muss ich nicht heimlich auf deren Rechner schauen. Wichtiger wäre es, mit den Kinder regelmäßig darüber zu sprechen und die Gefahren ggf. an praktischen Beispielen darzustellen.
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Teufel schrieb: am 28. Dezember 2010 um 12:12:42
(0) (0) Internet
wir alles wissen, das netz is ne gefahr, dehalb kann ich jederzeit von meinem recher auf den meiner tocher sehen, sie weis es zwar,
würde es aber net merken. im großen und ganzen lass ich sie auch machen. wir ham ein gutes verhältnis und daher is das vertrauen ja auch da und dennoch dient die kontrollfunktion auch zur abschreckung
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