09.04.2009, 15:55 Uhr | spielbar.de
Geringe Zugangsbarrieren beim Download von Raubkopien. (Bild: Archiv)
Raubkopien sind von großer jugendschutzrechtlicher Relevanz. Abgesehen von der Verletzung der Urheberrechte sind in diesem Fall auch die Bestimmungen des Jugendmedienschutzes betroffen, da nicht altersangemessene Titel in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen können. Es existieren keine Zugangskontrollen, wie sie im Falle der Originalsoftware etwa durch die Verkäufer der Ware vorgenommen werden.
Insbesondere beim Herunterladen von Raubkopien aus dem Internet sind nur geringe Zugangsbarrieren vorhanden. Entsprechende Download-Links finden bei Jugendlichen mittels internetbasierter Kommunikation rasant Verbreitung. Ein gezielter Austausch von Spieletiteln erfolgt über einschlägige Online-Tauschbörsen. Neben der fehlenden Alterskennzeichnung handelt es sich bei den online getauschten Spielen unter Umständen auch um internationale Versionen, die in Deutschland indiziert sind.
Die Verbreitung von Spielangeboten über Downloads macht deutlich, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zwar sehr weitreichend sind, im Internet aber nur beschränkte Wirksamkeit haben. Als Ergänzung zu bestehenden gesetzlichen Regelungen ist daher die Stärkung der Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen unverzichtbar.
spielbar.de
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