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Jugendschutz: Auch an Silvester gelten die Bestimmungen aus dem Jugendschutzgesetz

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Jugendschutz gilt auch Silvester

27.12.2011, 10:55 Uhr | rw

Auch an Silvester gelten die Bestimmungen zum Jugendschutz. (Bild: imago)

Auch an Silvester gelten die Bestimmungen zum Jugendschutz. (Bild: imago) (Quelle: imago)

Eltern und Kinder freuen sich auf den Jahreswechsel. Doch während die meisten Erwachsenen den Silvesterabend gemütlich im Kreis von Familie oder Freunden verbringen, steht vielen Jugendlichen der Sinn eher nach Party. Die meisten haben ihren Plan für die perfekte Silvester-Sause längst in der Tasche. Doch Jugendschützer mahnen zur Umsicht.

Jugendschutz: Bestimmungen zum Ausgehen

"Grundsätzlich gilt auch an Silvester das Jugendschutzgesetz", erklären die beiden Jugendpfleger Jörg Cordruwisch und Rainer Schott gegenüber merkur-online.de. Und das schreibt Eltern und Veranstaltern von Partys strikte Regeln vor: So dürfen sich Jugendliche nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nach Mitternacht in einer öffentlichen Gaststätte oder Diskothek aufhalten. Einzige Ausnahme: Findet in der Gaststätte die Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe statt, gilt die Beschränkung nicht. Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zum Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten im Überblick:

Alter

Wie lange?*

Bemerkungen

14 - 16

bis 22 Uhr

in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt auch nach 22 Uhr gestattet

16 - 18

bis 24 Uhr

in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt auch nach 24 Uhr gestattet

über 18

unbegrenzt

* Ist der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe, gelten diese Beschränkungen nicht.

Jugendschutz-Regelungen zum Alkoholkonsum

Da die meisten Silvesterpartys aber eben nicht von solchen Jugendhilfeträger veranstaltet werden, bliebe den Teenagern nur, sich von ihren Eltern in den Club begleiten zu lassen. Für die meisten ist das aber wohl keine allzu verlockende Alternative. Die Lösung des Problems scheinen privat ausgerichtete Partys zu sein. Hier seien die Eltern in der Pflicht, so die Jugendpfleger Cordruwisch und Schott. Eltern könnten sich demnach sogar strafbar machen, wenn auf der privat ausgerichteten Fete ihres minderjährigen Sprösslings die Regelungen zum Alkoholausschank an Jugendliche missachtet würden.

Noch immer sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholkonsum nicht jedem vertraut. Die Tabelle zeigt, was erlaubt ist und was nicht:

Alter

Bier

Wein/Sekt

Mixgetränke mit Wein
oder Bier

Mixgetränke mit Spirituosen

Spirituosen

unter 14

verboten

verboten

verboten

verboten

verboten

14 - 16

nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten

nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten

nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten

verboten

verboten

16 - 18

erlaubt

erlaubt

erlaubt

verboten

verboten

über 18

erlaubt

erlaubt

erlaubt

erlaubt

erlaubt

Bei Privatpartys ist der Jugendschutz Elternsache

Dass Kontrolle an dieser Stelle nötig ist, zeigt eine Statistik, die in dieser Woche von der Krankenkasse DAK veröffentlicht wurde. Demnach sind im Jahr 2009 die Fallzahlen von alkoholbedingten Krankenhauseinlieferungen zum Teil massiv gestiegen. Das sogenannte Komasaufen unter Jugendlichen nehme demnach weiterhin deutlich zu, so dass bei immer mehr Teenagern die Party mit der Einlieferung in die Notaufnahme endet. Die DAK-Zahlen weisen für einen Zeitraum von zehn Jahren in einigen Bundesländern sogar beinahe eine Verdopplung aus. Bei privaten Silvester-Feiern von Minderjährigen verantworten deren Eltern die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

Bier und Böller - eine gefährliche Mischung

Doch nicht nur aus rechtlichen Gründen empfiehlt es sich für Eltern, genau hinzusehen, was der Nachwuchs und seine Gäste auf der privaten Silvesterparty so treiben. Denn mit steigendem Alkoholpegel erhöht sich auch die Gefahr von Unfällen mit Feuerwerk und Silvesterknallern. Gerade Jugendliche unterschätzen oft die Wirkung von Alkohol. Wenn dann um Mitternacht die Knallerei losgeht bleibt die nötige Vorsicht beim Böllern schnell auf der Strecke.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (29)

zum Forum

Thema: "Jugendschutz: Auch an Silvester gelten die Bestimmungen aus dem Jugendschutzgesetz"

Goggo schrieb: am 1. Januar 2012 um 07:12:20
(0) (2) @hombrero
Schule, Ausbildung, geregelte Arbeit, Respekt und Anstand ist nicht cool und somit für Jugendliche out. Abhängen, den Eltern auf
der Tasche liegen, Drogenkonsum, Komasaufen, Rentner auf Bahnsteigen totschlagen und ausrauben. Beschaffungskriminalität e.t.c. hingegen ist supercool. Das ist nun mal Fakt und läßt sich wohl kaum bestreiten. Ich bin auch erst 56 und da zeigt mir doch ihr Hinweis auf die Mottenkiste, das du eher in die geschlossene Erziehungsanstalt gehörst, als in die Erwachsene
mehr Kommentar melden

keine teenie schrieb: am 1. Januar 2012 um 02:59:18
(0) (2) teenie
ich hasse diese angeblich teenies in mein augen sind es nur freakels die nur dumm sind und zu nix lust haben auser schaden machen und
saufen und rumpoppen das wissen die aber wo arbeit gibt wissen die nicht scheiß statt haben wir
mehr Kommentar melden

Jan schrieb: am 31. Dezember 2011 um 19:25:31
(9) (11) Silvester
Weil die Böller auf dem deutschen Markt auch die Hände wegfetzen... Macht ruhig weiter diese Propaganda gegen Feuerwerk !

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