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Jugendschutz: Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?


Jugendschutz
Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?

t-online, ar, cch

Aktualisiert am 25.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Tattoos: Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für ein Tattoo die Einwilligung der Eltern.Vergrößern des BildesTattoos: Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für ein Tattoo die Einwilligung der Eltern. (Quelle: Rawpixel/getty-images-bilder)
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Piercings und Tätowierungen sind für viele Minderjährige faszinierend. Wie alt müssen Jugendliche sein, um sich tätowieren lassen zu dürfen?

Piercen und Tätowieren gilt rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzung. Es bleibt nur deshalb straffrei, weil die betroffene Person in den Eingriff einwilligt.

Derzeit gibt es für Tätowierungen und Piercings in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Auch das Jugendschutzgesetz gibt dazu keinerlei Regeln vor. Das liegt daran, dass man nicht genau sagen kann, ab welchem Alter ein Jugendlicher die Risiken und Folgen der "mutwilligen Körperverletzung" abschätzen kann – nämlich dass zum Beispiel geweitete Ohrlöcher nicht wieder zuwachsen oder dass ein Tattoo nur mit großem Aufwand und auf eigene Kosten wieder entfernt werden kann.

Es hängt von der individuellen Reife des Jugendlichen ab

"Relevant ist nicht das Alter, sondern die geistige Reife des Jugendlichen selbst. Verfügt dieser über die nötige Verstandesreife, kann er die Einwilligung selbst erklären. Das aber kann der Tätowierer nicht prüfen", erklärt der Bundesverband Tattoo, der sich auf die juristischen Aspekte des Tätowierens spezialisiert hat.

Auch die verbreitete Praxis, Jugendliche ab einem bestimmten Alter zu tätowieren, wenn sie eine Einwilligungserklärung der Eltern vorlegen oder von ihnen begleitet werden, hat keine sichere rechtliche Grundlage. Eine solche Erklärung der Eltern bewahrt den Tätowierer nur vor späterem Ärger mit diesen.

Tattoos unter 18: Das sagen die Berufsverbände

Die Berufsverbände haben sich unterschiedliche Regelungen auferlegt. Die Deutsche Gesellschaft für Piercing (DGP) spricht sich gegen Eingriffe bei Jugendlichen unter 14 Jahren aus: "Das lehnen wir grundsätzlich ab." Bei älteren Jugendlichen werde die Zustimmung beider Elternteile gefordert. Diese müssten auch beim Vorgespräch anwesend sein, wo sie über die Risiken, die Pflege sowie die Nachsorge aufgeklärt würden.

Der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) sieht hingegen keine Notwendigkeit für eine Altersgrenze. "Wir können den Erziehungsberechtigten ihre Verantwortung nicht abnehmen." Die Empfehlung des Verbandes lautet, bei unter 16-Jährigen die Einwilligung und Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten zu fordern. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist nach Ansicht des BVJ eine schriftliche Einverständniserklärung ausreichend.

Der Bundesverband Tattoo rät davon ab, Minderjährige zu tätowieren. Damit sei man auf der sicheren Seite. Auch der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT) lehnt Tätowierungen für Jugendliche unter 18 Jahren ab.

Jugendliche über mögliche Risiken aufklären

Piercer und Tätowierer müssen ihre Kunden grundsätzlich vorher über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildung informieren.

Schadensersatzpflichtig wird Piercing als Körperverletzung übrigens dann, wenn das Studio unsauber und dilettantisch arbeitet und es zu Folgeproblemen wie Entzündungen oder Narben kommt. Jugendliche sollten bei der Auswahl des Studios sehr vorsichtig sein und sich über die hygienischen Vorschriften informieren.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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