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Kindergeld 2012: Kindergeldhöhe, Auszahlungstermine & Einkommensgrenzen

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Kindergeld 2012: Das sollten Eltern wissen

04.01.2012, 15:35 Uhr | rev

Kindergeld 2012: Was Eltern wissen sollten. (Quelle: t-online.de)

Kindergeld 2012: Was Eltern wissen sollten. (Quelle: t-online.de)

Die Idee hinter dem Kindergeld ist es, eine Grundversorgung für jedes Kind zu gewährleisten. Beim Kindergeld handelt es sich allerdings nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Kindergeld 2012 zusammengestellt und werden an dieser Stelle zukünftig auf geplante Änderungen hinweisen.

Höhe des Kindergeldes 2012

Die letzte Erhöhung des Kindergeldes gab es am 1.1.2010 - damals wurde das Kindergeld um 20 Euro angehoben. Seitdem haben Eltern für ihr erstes und zweites Kind einen Anspruch auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro und ab dem vierten Kind auf 215 Euro pro Monat. Die Höhe des Betrags ist also, je nachdem um das wievielte es sich handelt, unterschiedlich hoch. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zudem noch die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieser ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den Hartz-IV-Bezug zu rutschen. Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro.

Für das Jahr 2012 ist gegenwärtig keine weitere Kindergelderhöhung vorgesehen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass das Kindergeld erst 2013 wieder erhöht wird. Diese Erhöhung soll den Eltern dann nicht auf ihr Konto überwiesen werden, sondern in Form von Gutscheinen ausgegeben werden. Als Bildungsgutscheine solle sie direkt bei den Kindern ankommen, wie Cornelia Pieper, stellvertretende FDP-Vorsitzende, erklärte. Auch in der Bevölkerung scheint die Verfahrensweise “Gutscheine statt Bares” auf breiten Zuspruch zu stoßen.

Antrag auf Kindergeld in 2012

Der Antrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Personen mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Beantragt wird das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhält man für gewöhnlich auch die entsprechenden Vordrucke. Hat das Kind, für das Kindergeld beantragt werden soll, bereits das 18. Lebensjahr überschritten, sind zudem weitere Nachweise vorzulegen. Nähere Informationen zum Antrag auf Kindergeld 2012 finden Sie hier.

Kindergeld 2012: Auszahlungstermine

Das Kindergeld wird von der Familienkasse immer im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den ein Anspruch besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab, die den Schreiben der Familienkassen zu entnehmen ist. Die genauen Auszahlungstermine für das Jahr 2012 finden Sie hier.

Nicht grundsätzlich muss das Kindergeld an die Eltern überwiesen werden. Vor allem für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind - das sind besonders Studenten und Auszubildende -, kann es von Vorteil sein, wenn ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt wird. Damit lässt sich veranlassen, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Einkommensgrenzen beim Kindergeld

Alternativ zum Kindergeld gibt es noch den Kinderfreibetrag. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen. In solchen Fällen ist die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag häufig höher als die Zahlungen des Kindergeldes.

Ab Januar 2012 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ratgeber - Wer hat Anspruch auf einen Kindergeldzuschuss?


Quelle: t-online.de

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Kommentare (37)

zum Forum

Thema: "Kindergeld 2012: Kindergeldhöhe, Auszahlungstermine & Einkommensgrenzen"

biggi schrieb: am 5. Mai 2012 um 14:05:36
(11) (3) Kindergeldeinkommen
Hallo,ich finde auch, dass "sehr arme" Eltern ruhig mehr Kindergeld bekommen sollten als sehr reiche. Allerdings
ist das mit der Grenze und Berechnung dann für die Behörden und Betroffenen viel Aufwand. Auch sagen ja die Reichen, sie müssen mehr arbeiten und ausserdem wollen sie sonst keine Kinder mehr. Hier geht es bei dem neuen Gesetz ja nur ums Kindeseinkommen. Wenn ein Kind nur bis 20 std arbeitet, kriegt es bis 18.Lj Kindergeld; in Ausbildung dasselbe bis 25.LJ .Ist ja schon okay.
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Petra schrieb: am 27. April 2012 um 17:32:32
(26) (4) Einkommensgrenzen auch beim Kindergeld sind erforderlich !
denn es kann nicht sein das Gutverdiener, Reiche und Millionäre auch Anspruch auf
Kindergeld haben !!! Es sollte bei staatliche Zahlungen für Familien IMMER realistische und nicht zu hohe Einkommensgrenzen geben, beim Elterngeld ist sie 500.000 € , -unglaublich und viel zu hoch ! Die Politik sollte Lockmittel wie das Betreuungsgeld vermeiden, lieber das Kindergeld erhöhen,-in BAR,- und in Kitas mehr investieren !!!!!
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Schwarze Madonna schrieb: am 24. April 2012 um 18:30:10
(28) (4) Gutscheine
diskriminierender gehts wohl nicht mehr - unsere politiker sollten mal ihre gutscheine nehmen und zusehen wo sie die wie
einlösen- das wenigste was passiert ist doch das die verkäuferin quer durch den laden brüllt: " hier ist eine die hartz IV bekommt mit nem gutschein was mach ich damit" -das kindergeld ist für die kids das diese auf art unserer politiker schon gleich von klein an diskriminierung statt liebe und glück erfahren ist ja wohl gewollt- pfui ausrotten unsere politbonzen
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