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Kindergeld Einkommensgrenze: So hoch ist die Einkommensgrenze


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Kindergeld 2013: Wo liegt die Einkommensgrenze?

dapd, t-online, rev

Aktualisiert am 22.01.2013Lesedauer: 1 Min.
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Bei Volljährigen war neben der Voraussetzung der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit das Einkommen des Kindes immer ein wesentlicher Faktor. Das hatte sich jedoch ab Januar 2012 geändert.

Einkommensgrenze entfällt beim Kindergeld 2013

Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Früher mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse noch nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

Frühere Kindergeld-Regelung bei überschrittener Einkommensgrenze

Bis am 1. Januar 2012 die Einkünfte- und Bezügegrenze entfiel, konnten die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes den Verlust des Kindergeldes zur Folge haben. Zu den Einkünften des Kindes zählten damals alle steuerpflichtigen Überschüsse, Gewinne oder Verluste. Dabei konnten Beiträge für vermögenswirksame Leistungen nicht vom Einkommen abgezogen werden.

Wenn die Einkünfte des Kindes höher waren als die Einkommensgrenze, entfiel der Kindergeldanspruch. Das bedeutete auch, dass für das laufende Jahr schon erhaltene Kindergeld komplett zurückgezahlt werden musste.

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