08.12.2011, 12:32 Uhr | rev
Kindergeld 2012: Wer kann Kindergeld beziehen? (Quelle: imago)
Prinzipiell kann jeder Kindergeld bekommen, der auch Kinder hat. Doch ganz so leicht ist es doch nicht. So ist beispielsweise der Kindergeldanspruch zeitlich befristet, kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Eine weitere Bedingung ist, dass das Kind nicht zu viel eigenes Geld verdienen darf. Dagegen können wiederum Familien mit sehr niedrigem Einkommen einen Kinderzuschlag zum Kindergeld in Anspruch nehmen. Lesen Sie im Folgenden, wer alles Anspruch auf Kindergeld hat.
Zwei unterschiedliche Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Kindergeld: Steuerpflichtige Personen haben Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz. Dagegen haben nicht steuerpflichtige Personen einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt entweder in Deutschland haben oder aber im Ausland leben, während sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können problemlos einen Antrag auf Kindergeld stellen. Ausländer wiederum, die in Deutschland leben, können dies ebenfalls dann tun, wenn sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Der Kindergeldanspruch besteht für jeden kompletten Monat, in dem zumindest an einem Tag die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld bestehen. Vier Jahre nach seiner Entstehung verjährt der Anspruch auf Kindergeld wieder. Dann muss gegebenenfalls ein neuer Antrag gestellt werden. In jenem Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, endet ebenfalls der Kindergeldanspruch - mit der Ausnahme, wenn das Kind am ersten eines Monats Geburtstag hat. In diesem Fall endet der Anspruch schon im Vormonat. Macht das volljährige Kind eine Ausbildung oder ein Studium, muss dies der Familienkasse belegt und das Kindergeld neu beantragt werden.
Ganz grundsätzlich besteht der Kindergeldanspruch für...
Vollwaisen oder Kinder, die nicht wissen, wo beziehungsweise wer ihre Eltern sind und für die keine sonstige Person berechtigt ist Kindergeld zu beziehen, können selbst das Kindergeld beziehen. Diese Kinder bekommen dann den Betrag, der ihnen selbst für ein eigenes erstes Kind zustehen würde.
Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, erhalten künftig Kindergeld. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Ratgeber - Wer hat Anspruch auf einen Kindergeldzuschuss?
Quelle: t-online.de
Fwdler schrieb:
am 10. Dezember 2011 um 14:54:21
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und....
Und was ist jetzt mit denen die einen freiwilligen Wehrdienst leisten??
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