13.01.2011, 08:40 Uhr
Kindergeld kann sich bei Angestellten im öffentlichen Dienst auf den Ortszuschlag auswirken. (Foto: imago) (Quelle: imago)
Kindergeld wird grundsätzlich nur an ein Elternteil ausgezahlt. Die Entscheidung, ob die Mutter oder der Vater das Geld bekommt, können Eltern aber auch rückwirkend ändern. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, wie der "Deutsche Anwaltverein" in Berlin mitteilt.
In einem kürzlich verhandelten Fall wollten Eltern, dass das Kindergeld rückwirkend zum 1. Dezember nicht mehr dem Vater, sondern der Mutter ausgezahlt wird. Diesen Wunsch hatten sie am 23. Dezember der Familienkasse mitgeteilt. Hintergrund war, dass die Mutter aufgrund einer tariflichen Vereinbarung einen Ortszuschlag hätte beanspruchen können, falls sie schon im Monat Dezember Kindergeld erhalten hätte. Die Familienkasse wollte den Wechsel erst ab Januar zulassen. Sie war der Auffassung, dass ein rückwirkender Wechsel nicht möglich sei.
Dies wiesen die Richter in ihrem Urteil zurück. Auch eine rückwirkende Änderung des Elterngeldberechtigten müsse möglich sein. Demnach könne der Bezug des Kindergeldes zugunsten der Mutter auf den 1. Dezember geändert werden. Nur dann, wenn das Kindergeld für den entsprechenden Monat schon ausgezahlt worden sei, sei eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich.
Quelle: dpa
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