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Kinderpornografie: Härtere Strafen für Kinderschänder in der EU

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Härtere Strafen für Kinderschänder in der EU

27.10.2011, 17:09 Uhr

Die EU will härter gegen Kinderpornographie vorgehen. (Quelle: imago)

Die EU will härter gegen Kinderpornographie vorgehen. (Quelle: imago)

Studien zufolge könnten in Europa zehn bis 20 Prozent aller Kinder Opfer sexueller Übergriffe sein. Diese erschreckende Menge an Fällen will die EU nun mit härteren Gesetzen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie bekämpfen.

Die Strafen im Kampf gegen Kinderschänder und Kinderpornographie im Internet werden in Zukunft in der EU schärfer. Kinderschändern sollen bis zu zehn Jahren Haft drohen. Die EU-Länder sollen verpflichtet werden, anstößige Websites zu löschen. So steht es in dem Gesetzesvorschlag, den das EU-Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedet hat. Die Regeln sollen bis zum Jahresende in Kraft treten.

Verurteilte Sex-Straftäter dürfen nicht mehr mit Kindern arbeiten

Da ungefähr 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue Richtlinie jetzt vor, dass verurteilte Straftäter "zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten".

Arbeitgeber haben das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern. Mitgliedstaaten dürfen weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in "Sexualstraftäter-Registern" ergreifen.

Null Toleranz gegenüber Verbrechen an Kindern

In Deutschland gelten die meisten derartigen Bestimmungen schon. Websites mit Kinderpornographie werden in Deutschland zum Beispiel bereits seit einigen Monaten mit Erfolg und sehr rasch gelöscht.

"Die neue Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie ist ein innovatives Rechtsinstrument und ein weiterer Schritt zum besseren Schutz unserer Kinder. Der Text wird den zuständigen Behörden und NROs zugängig gemacht werden, so dass Null-Toleranz für jegliches Verbrechen an Kindern gilt", sagte die italienische Abgeordnete Roberta Angelilli, die die Gesetzgebung durch das Parlament gesteuert hat.

Umfassendes Gesetzespaket

In dem neuen Gesetzespaket sind Mindeststrafen für 20 kriminelle Handlungen aufgelistet - weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Dabei setzen sich die Abgeordneten für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens zehn Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einem Jahr bestraft.

"Wir stärken den Schutz der Opfer"

Online-"Grooming", die Kontaktaufnahme zu einem Kind über das Internet mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs, wird nun EU-weit als Straftat erachtet. Gleiches gilt für pädophilen Sextourismus, sofern die Straftat in einem der Mitgliedstaaten oder von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird.

"Es wird leichter, Verbrechen gegen Kinder vorzubeugen und zu verfolgen und wir stärken den Schutz der Opfer", sagt EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Deutschland muss EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen

Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Diese Richtlinie schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor längerer Zeit die Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierung in Berlin bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätte. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten zu verfolgen, teilte die Kommission mit.


Quelle: t-online.de , dpa

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