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Kinderschutz: Bundesregierung beschließt strengere Auflagen für Jugendämter

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Strengere Auflagen für Jugendämter

26.08.2010, 08:56 Uhr

In Zukunft soll ein Mitarbeiter nur noch 50 Vormundschaften übernehmen. (Bild: dpa) (Quelle: dpa)

Um den Kinderschutz in Vormundschaftsfällen zu verbessern, beschließt die Bundesregierung strengere gesetzliche Auflagen für Jugendämter. Hintergrund der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ausgegangenen Gesetzesinitiative waren zurückliegende Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung. So soll das neue Gesetz aussehen.

Kampf gegen Kindesvernachlässigung

Nach dem vom Bundeskabinett am 25.08.2010 beschlossenen Gesetzesentwurf muss ein Vormund die von ihm betreuten Kinder häufiger besuchen. In der Regel soll er einmal im Monat persönlich Kontakt zu seinen Schützlingen aufnehmen. Außerdem müssen die Vormünder einem Familiengericht Rechenschaft ablegen.

Die Regierung reagiert damit auf mehrere spektakuläre Fälle der Vernachlässigung von Kindern. So wurde im Oktober 2006 in Bremen der zweijährige Kevin tot in einem Kühlschrank des Ziehvaters gefunden.

Entlastung der Jugendämter

Der Prozess gegen Kevins Vormund wurde am Mittwoch vom Landgericht gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Richter begründeten die Entscheidung mit der gravierenden Arbeitsüberlastung des Jugendamt-Mitarbeiters. Dagegen will die Bundesregierung mit ihrem Gesetz vorgehen. Bisher musste ein Amtsvormund in der Praxis oft bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben. Nun soll ein Jugendamt-Mitarbeiter nur noch maximal 50 Kinder betreuen dürfen.


Quelle: dpa

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Kommentare (2)

zum Forum

Thema: "Kinderschutz: Bundesregierung beschließt strengere Auflagen für Jugendämter"

Ada schrieb: am 30. August 2010 um 12:37:29
(0) (0) @Tanja
Kevin musste sterben, weil man ihn eben nicht aus seiner Familie 'herausriss'! Wäre das nämlich nach dem Tode seiner Mutter
geschehen, wäre der Knabe mit Sicherheit immer noch am Leben. Der Fehler war, dass man ihn in seinem bisherigen Umfeld beließ.
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Tanja schrieb: am 27. August 2010 um 21:31:04
(0) (0) Gravierenden Arbeitsüberlastung des Jugendamt-Mitarbeiters
Warum wurde das Kind dann aus der Familie gerissen und dem vollig überlasteten
Jugendamt übergeben? In diesem Staat geht eine ganze Menge daneben! Da sollte man schon die Täter, hier eine Jugendamtsmitarbeiterin, stärker bestrafen! Aber es ist mit Sicherheit zuviel verlangt, dass ein Staatsdiener den anderen gerecht bestrafen soll.
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