25.08.2010, 09:00 Uhr
In Zukunft soll ein Mitarbeiter nur noch 50 Vormundschaften übernehmen. (Bild: dpa) (Quelle: dpa)
Die Bundesregierung fordert strengere gesetzliche Auflagen für Jugendämter. Damit soll der Kinderschutz in Vormundschaftsfällen verbessert werden. Hintergrund des Gesetzesvorhabens sind zurückliegende Fälle von Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen. So soll das neue Gesetz aussehen.
Nachdem ein Amtsvormund derzeit in der Praxis oft bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben muss, sollen die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft nun auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter begrenzt werden. Wie die "Mainzer Allgemeine Zeitung" berichtet, sieht dies ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor. Der Vormund solle seine Schützlinge in der Regel einmal im Monat in deren üblicher Umgebung aufsuchen, heiße es in dem Kabinettsentwurf. Außerdem sei vorgesehen, den mangelnden persönlichen Kontakt als Grund für die Entlassung eines Betreuers ausdrücklich zu benennen.
Der Gesetzentwurf soll am 24. August 2010 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Ministerin hatte das Vorhaben bereits zu Jahresbeginn angekündigt.
Quelle: dpa
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