04.02.2010, 11:09 Uhr
Künstliche Befruchtung: Für viele Paare die große Hoffnung, den Kinderwunsch doch noch zu erfüllen. (Bild: Imago)
Künstliche Befruchtung: Schon lange kein Tabu mehr und für Paare jenseits der 30 die große Hoffnung, den Kinderwunsch doch noch zu erfüllen und schwanger zu werden. Die Methoden sind ausgefeilt, die Behandlungen oft erfolgreich, doch wer bezahlt dafür? Krankenkassen und Fiskus? Und wie viele Versuche sind sinnvoll?
Viele Paare wünschen sich ein Kind und bleiben doch ohne Nachwuchs. Per künstlicher Befruchtung versuchen vor allem jenseits der 30 viele, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Die Krankenkassen tragen nicht alle Kosten solcher Behandlungen - und sie beteiligen sich auch nur an maximal drei Versuchen. Der fällige Eigenanteil kann dann zwar noch die Steuerlast mindern, für beide Möglichkeiten der Kostenübernahme gilt aber: Es müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist teuer. Mit etwa 2000 Euro rechnet der Gynäkologe Ulrich Hilland aus Bocholt für die IVF, rund 500 Euro mehr veranschlagt er über den Daumen gepeilt für die ICSI-Therapie. "Das sind Durchschnittswerte für einen Behandlungszyklus", sagt der Vorsitzende des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) - oft werde es noch teurer. Die Kriterien der Kassen zu erfüllen, das hoffen daher viele Paare. Denn der Eigenanteil pro Versuch liegt in jedem Fall bei mehr als 1000 Euro.
"Diese finanziellen Aspekte spielen eine Rolle", lautet die Einschätzung von Hilland. Denn seit die Kassen mit der Gesundheitsreform von Anfang 2004 nur noch 50 Prozent der Kosten übernehmen, sei das Alter der behandelten Paare um etwa ein halbes Jahr gestiegen. Die Entscheidung für eine Behandlung falle also immer später - das Alter der Frauen, die ohne künstliche Befruchtung ein Kind bekommen, sei dagegen nicht in diesem Maße gestiegen. Das deute darauf hin, dass seit 2004 die Paare länger versuchen, dass es auf natürlichem Weg klappt. Und obwohl die Zahlen wieder steigen, sind sie nach wie vor weit geringer als vor der Einführung des Eigenanteils.
Nicht wenige Paare treten auch aus diesem Grund vor den Standesbeamten. Denn eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Kasse ist, dass Mann und Frau miteinander verheiratet sind. "Beide müssen zu Behandlungsbeginn mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau darf das 40. Lebensjahr, der Mann das 50. noch nicht vollendet haben", fügt Hilland hinzu. Denn es soll nicht zu früh zu solchen Maßnahmen gegriffen werden - und ab einem bestimmten Alter spricht die medizinische Statistik gegen einen Erfolg. Dabei darf die sogenannte Indikation - das, was die erfolgreiche Befruchtung auf natürlichem Weg verhindert - bei Mann oder Frau liegen.
Genau festgelegt hat die Liste der Indikationen und weiterer Umstände, die die Kassen akzeptieren, der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) in Berlin. Dabei geht es etwa um die Beweglichkeit der männlichen Spermien. Erfüllt ein Paar diese medizinischen Bedingungen, erstattet die Kasse maximal drei Behandlungszyklen, wenn in mindestens einem der ersten beiden eine Befruchtung erfolgt ist - "wenn sich also schon im Labor, außerhalb des Körpers, ein Embryo gebildet hat", erläutert Hilland. Bei vielen Kassenleistungen gibt es einzelne Kassen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Katalog hinausgehen und mehr übernehmen. Dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung in Berlin sind bei der künstlichen Befruchtung aber keine solchen Fälle bekannt.
In der privaten Krankenversicherung liege der Fall mitunter nicht so einfach, lautet die Erfahrung von Hilland. "Da gibt es immer wieder Streit. Aber wenn eine medizinisch nachweisbare Störung vorliegt, ist eine Leistungspflicht der Versicherung gegeben." Der Verband der Privatversicherer in Berlin verweist auf "das Urteil der Ärzte und den Einzelfall", so ein Sprecher. Grundsätzlich würden die Kosten aber nach ähnlichen Kriterien wie denen der Richtlinien des G-BA übernommen. "Die Privaten zahlen längst nicht alles. Die Leute müssen das vorher klären - wie bei jeder anderen Behandlung auch", rät Christine Klemm von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Hamburg. Schwer haben es außerdem Paare, die gemischt versichert sind, also ein Partner gesetzlich, der andere privat. Sie müssen sich besonders gut informieren.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind im Kassenkatalog alle Behandlungen mit "Fremdsamenspenden". Fachleute sagen dazu: "Die Behandlung muss im 'homologen System' erfolgen", erklärt Gabriele Wickert von der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin in Dortmund. "Das Paar muss verheiratet sein, und es müssen eigene Eizellen und eigene Samenzellen verwendet werden." Denn, fügt Hilland hinzu, Eizellenspenden sind in Deutschland verboten. Samen können Paare ankaufen, dann zahlt die Kasse die Behandlung aber nicht, und es wird noch teurer.
Wer die Hälfte oder sogar 100 Prozent der Kosten selbst trägt, kann diese aber unter Umständen in seiner Steuererklärung geltend machen. Denn der Gesetzgeber bewertet den Aufwand als außergewöhnliche Belastungen, so wie viele andere Krankheitskosten auch. Voraussetzung ist, dass die "zumutbare Eigenbelastung" überschritten ist. Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, sieht der Fiskus die Angelegenheit sogar moderner als das Versicherungsrecht der Kassen. Denn Paare müssen nicht verheiratet sein, um Kosten geltend zu machen - eine sogenannte fest gefügte Partnerschaft reicht laut dem Einkommensteuerrecht aus. "Der Vater muss aber die Vaterschaft anerkennen", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Allerdings gelte auch dabei, dass die Kosten für Behandlungen mit Fremdsamen nicht erstattet werden, erklärt Käding - auch das Steuerrecht fordert also die "homologe künstliche Befruchtung". Und auch eine Behandlung nach freiwilliger Sterilisation scheidet aus. Denn die Logik des Gesetzes ist die folgende: "Wenn die Frau sich hat sterilisieren lassen, ist das Paar medizinisch betrachtet nicht in einer Zwangslage - es liegt keine Krankheit vor", so Käding. Die Kosten sind dann also keine Aufwendungen, die eine Krankheit heilen könnten.
Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) werden bei der Frau Eizellen entnommen und im Labor befruchtet. Bei dieser Methode werden Eizellen und Spermien in einer Petrischale zusammengefügt. Kommt es zur Befruchtung, werden nach zwei bis drei Tagen Embryoen in die Gebärmutter eingebracht. So erklärt Gabriele Wickert von der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin in Dortmund das Verfahren. Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) dagegen müsse manuell ein Spermium direkt in die Eizelle injiziert werden, weil zum Beispiel die Spermien deformiert oder wenig beweglich seien. Diese Behandlung ist aufwendiger und daher teurer.
Laut dem aktuellen Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers, einer Einrichtung von mehreren medizinischen Fachgesellschaften, wurden 2008 mehr als 45.000 Behandlungen vorgenommen - in den vergangenen Jahren lag die Zahl um die 40.000, Tendenz steigend. Vor der Gesetzesänderung gab es Jahre mit mehr als 50.000 und mehr als 60.000 Behandlungen. Besonders 2003, vor der Einführung des Eigenanteils, ließen sich viele Paare behandeln - damals lag die Zahl bei mehr als 80.000. Diese Zahlen beziehen sich auf zu Ende geführte Behandlungen von IVFs und ICSI-Therapien.
Auch Gerichte setzen sich mit der Frage der Finanzierung und der steuerlichen Auswirkung auseinander, wie ein aktueller Fall zeigt: Paare können Ausgaben für eine künstliche Befruchtung auch dann noch in Abzug bringen, wenn die Frau 45 Jahre alt ist. Außerdem müssen sie in einem solchen Fall nicht vorher ein Gutachten einholen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: 10 K 2156/08). Die Krankenkasse erstattet die Kosten nicht, wenn die Frau älter als 40 ist - der Fiskus muss das dem Urteil nach aber. Die Kosten für den Gutachter seien dem Paar nicht zuzumuten, weil das Ergebnis ungewiss sei. Die Erfolgsaussichten seien in dem Alter eher gering. Die Ausgaben für die Behandlung entstünden dem Paar aber zwangsläufig. Behandlungskosten im Rahmen einer künstlichen Befruchtung sind außergewöhnliche Belastungen und damit abzugsfähig. In dem Fall war auch strittig, ob die Kosten mit Blick darauf absetzbar seien, dass das Paar bereits ein Kind aus einer künstlichen Befruchtung hatte. Auch in dieser Frage entschieden die Richter zugunsten des Paares - die vorliegende gesundheitliche Störung sei beachtlich und daher steuerlich relevant. Die Spermien mussten injiziert werden, weil bei dem Mann eine verminderte Spermienbeweglichkeit vorlag.
Quelle: dpa
ich schrieb:
am 18. März 2010 um 12:45:57
(0)
(0)
kinderwunsch
Klar mach ich mir auch sorgen um das finanzielle,aber bei uns ist das problem das es in Deutschland sogar verboten ist unter 25
sich solch eine Behandlung zu unterziehen. also wird uns praktisch vorgeschrieben das wir erst in 2,5 Jahre eltern werden können. Das ist so eine frechheit,und manche bekommen schon mit 12 kinder...
mehr
Kommentar melden
Lena schrieb:
am 8. März 2010 um 11:43:23
(0)
(0)
@Monika
Das ist nicht Sache des Staates, sondern Privatangelegenheit. Man bekommt ein Kind in erster Linie für sich selber und nicht für
den Staat, von daher ist auch jeder selber für die Finanzierung verantwortlich.
mehr
Kommentar melden
monika schrieb:
am 7. März 2010 um 23:57:33
(0)
(0)
wer zahlt????
hallo,leute ich bin seit 15 Jahre verheiratet ,ich hab denn richtigen mann gefunden aber ein glück fehlt uns EIN BABY!!!.Ich
weiss es gibt so viele paare die wollen auch.Ich finde scheisse, das der Staat nicht unterstützt dabei.Ich weiss,das so viel geld kostet und garantie hast du auch nicht.Das auch noch!!!!.Ich finde der Staat sollte 100% die künstliche Befruchtung bezahlen.Das ist meine Meinung.Ich wünsche euch allen viel glück !!!!:-)
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Voting: Wählen Sie ihren Favoriten aus den zwölf Gewinnerbabys 2011. Wettbewerb

8% aller Säuglinge sind "Frühchen": Wenn Technik den Mutterleib ersetzen muss. zum Video