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Kuckuckskinder: Bundesgerichtshof schränkt Schweigerecht von Müttern ein

...

BGH: Mutter muss Vater von außerehelichem Kind nennen

09.11.2011, 16:42 Uhr

Kuckuckskinder: Mütter dürfen den Namen des Vaters nicht verschweigen. (Quelle: dpa)

Kuckuckskinder: Mütter dürfen den Namen des Vaters nicht verschweigen. (Quelle: dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Männern gestärkt, denen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde. Der Fall: Eine Frau bekommt ein Kind, lässt ihren Partner dafür zahlen. Dann stellt sich heraus: Er ist gar nicht der Vater. Deshalb will er sein Geld zurück und klagt, um den Namen des Erzeugers zu erfahren. Der BGH gab ihm Recht.

BGH schränkt Schweigerecht von Müttern ein

Der BGH hat das Schweigerecht der Mütter weiter eingeschränkt. Sie dürfen künftig nicht mehr den Namen des Mannes verheimlichen, mit dem sie ein Kind gezeugt haben. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht heute in Karlsruhe das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).

Betrogener Vater will sein Geld zurück

Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hatte. Er hatte bis zum Frühsommer 2006 mit einer Frau zusammengelebt. Etwa sechs Monate nach der endgültigen Trennung bekam sie ein Kind, das nach ihrer Aussage von dem früheren Partner stammte. Auf ihre Initiative hin erkannte der frühere Lebenspartner die Vaterschaft noch vor Geburt des Sohnes an. Er zahlte auch rund 4500 Euro für die Erstausstattung sowie Kindes- und Betreuungsunterhalt. Gut ein Jahr später stellte sich durch ein Vaterschaftsgutachten heraus, dass der ehemalige Lebenspartner als Erzeuger ausschied.

Er will nun vom biologischen Kindesvater sein Geld zurück, kennt aber dessen Name nicht. Die Kindesmutter bekommt zwar Alimente von einem Mann, dessen Name hat sie bisher aber nicht genannt. Auch ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft wurde nicht von ihr beantragt.

Frau kann sich nicht auf Schutz der Privatsphäre berufen

Der BGH bestätigte die Urteile der ersten Instanzen, die dem Mann Recht gaben. Sowohl das Amtsgericht Rendsburg als auch das Oberlandesgericht Schleswig hatten eine Auskunftspflicht der Frau bejaht. "Die Beklagte schuldet dem Kläger nach Treu und Glauben Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat", heißt es in der Entscheidung des BGH. Die Frau müsse dem Kläger helfen, seinen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Sie könne sich nicht auf den Schutz ihrer Privatsphäre zurückziehen. Schließlich habe sie mit ihrem früheren Verhalten - dem Verschweigen eines weiteren Geschlechtspartners - nicht zur Offenheit beigetragen, urteilten die Richter.

Kuckuckskinder sprengen den Familienfrieden

"Kuckuckskinder machen erfahrungsgemäß immer Schwierigkeiten", brachte die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne die Stimmung in der Verhandlung auf den Punkt. Die Frage der Vaterschaft spielt in solch komplizierten Beziehungen zwar eine wichtige Rolle, aber der Familienfrieden ist mit dieser Offenheit meist noch längst nicht hergestellt.

Auch Kinder haben das Recht, den Namen ihres Vaters zu erfahren

Mit dem Urteil folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.


Quelle: dapd , dpa

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Kommentare (118)

zum Forum

Thema: "Kuckuckskinder: Bundesgerichtshof schränkt Schweigerecht von Müttern ein"

Jack schrieb: am 9. November 2011 um 21:23:28
(148) (4) Kuckucksei
Jemanden ein Kuckucksei unterzujubeln finde ich, ist eine böse Sache. Eine solche Person ist einfach Charakterlos und falsch, man
nutzt das Vertrauen des Partners auf gemeinste Art und Weise aus. Was kann man seinen Partner noch alles Schlimme in einer Ehe antun, ihm vorzuheucheln geliebt zu werden. Somit ist es richtig das der wahre Vater dafür gerade stehen muß, es sollte aber auch die Mutter in Haftung genommen werde, da sie alles vorsätzlich getan hat und in voller Absicht.
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pandora schrieb: am 9. November 2011 um 21:13:11
(83) (29) kuckuckskind
Die Mutter hätte nur dann das Recht, ihr Schweigen aufrecht zu erhalten, wenn sie selbst dem betrogenen "Nicht-Vater"
den finanziellen Schaden ersetzen würde. Nur dann bliebe es ihre Privatangelegenheit.
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volkerp schrieb: am 9. November 2011 um 21:11:34
(89) (5) unterhalt
Also wenn meine Exfreundin nach sechs Monaten ankommen würde und mir erzählt sie wäre schwanger von mir, dann würden bei mir
alle Alarmglocken angehen. Geld gäbe es erstmal nicht bei mir. Ist mir fast so passiert. Der ware Papa hatte dann einen anderen Namen.
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