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Künstliche Befruchtung: Paare klagen gegen Österreich, wo In-Vitro-Befruchtung verboten ist

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Zwei Paare klagen gegen Österreich

25.02.2011, 09:23 Uhr

Gespendeter Samen wird bis zur Befruchtung der Eizelle in flüssigem Stickstoff tiefgekühlt aufbewahrt. (Foto: imago)

Gespendeter Samen wird bis zur Befruchtung der Eizelle in flüssigem Stickstoff tiefgekühlt aufbewahrt. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Der EuropäischeGerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit der Frage, ob es ein Grundrecht auf künstliche Befruchtung mit gespendeten Spermien oder Eizellen gibt.

In-Vitro-Befruchtung in Österreich verboten

Die 17 Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichts prüften am Mittwoch die Beschwerden zweier unfruchtbarer Paare gegen Österreich, wo eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Spermien oder Eizellen durch ein Gesetz von 1992 verboten sind. Die Kläger werfen Wien einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens vor. Außerdem sehen sie sich diskriminiert. In Deutschland sind In-Vitro-Befruchtungen mit gespendeten Eizellen ebenfalls untersagt, nicht aber solche mit Spendersamen.

Kinder sollten über biologische Eltern informiert sein

Das österreichische Gesetz wäge sorgfältig zwischen privaten und öffentlichen Interessen ab, sagte die Rechtsvertreterin der Wiener Regierung, Brigitte Ohms. Dabei gehe es auch um den Schutz der Dritten - etwa der Frauen, die Eizellen spendeten. Der Gesetzgeber müsse außerdem das Wohl der betroffenen Kinder schützen. Sie hätten das Recht, über beide biologische Eltern informiert zu werden. Diese "legitimen Ziele" rechtfertigten das Verbot künstlicher Befruchtungen mit gespendeten Samen oder Eizellen. Der Anwalt der Kläger, Wilfried Weh, nannte das Verbot hingegen archaisch. Seit dessen Erlass im Jahre 1992 habe die Medizin enorme Fortschritte gemacht. Die Entnahme von Eizellen geschehe heute mit einem einfachen Einstich einer Nadel, die Spenderinnen könnten in der Regel bereits 15 Minuten später nach Hause gehen. Im übrigen gebe es "Tausende von Kindern", die nicht von beiden leiblichen Eltern aufgezogen würden.

In erster Instanz hatte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts im vergangenen April den Klägern Recht gegeben. Dagegen legte Österreich Rechtsmittel ein. Das Urteil der Großen Kammer wird in einigen Monaten erwartet.


Quelle: AFP

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