28.04.2009, 12:54 Uhr | iri
Ab einer Lautstärke von 85 Dezibel am Arbeitsplatz Gehörschutz tragen. (Bild: Imago)
Besonders jugendliche Mitarbeiter sind durch Lärm gefährdet. Wenn zur Lärm- belastung am Arbeitsplatz in der Freizeit Lärm durch laute Musik hinzukommt, könne sich das Gehör nicht mehr erholen, warnt die Berufsgenossenschaft (BG) der Bauwirtschaft anlässlich des Tags gegen Lärm am 29. April. In den kommenden Jahren könnten diese Probleme noch größer werden. So haben nach einer Studie des bayerischen Gesundheitsministeriums fast 40 Prozent aller Jugendlichen kein intaktes Gehör.
Auch die Ärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG stellen häufig fest, dass bei Jugendlichen schon zu Beginn der Ausbildung die Hörfähigkeit eingeschränkt ist. Mit Beginn der Berufstätigkeit nehme die Lärmbelastung in der Freizeit üblicherweise nicht ab. Wer seinen MP3-Player auch nur zu zwei Drittel aufdreht, setze seine Ohren bereits Lautstärkepegeln bis zu 92 Dezibel aus. Ab einer Lautstärke von 85 Dezibel müsste am Arbeitsplatz bereits Gehörschutz getragen werden. Die Beats in Diskotheken oder bei Konzerten erreichten leicht 100 Dezibel. Eine Viertelstunde sei dann schon so belastend wie ein achtstündiger Arbeitstag bei 85 Dezibel.
Quelle: dpa
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