07.03.2011, 10:26 Uhr | cs
Künstliche Befruchtung: Samenspender sind unterhaltspflichtig. (Foto: dpa)
Wenn lesbische Paare sich Kinder wünschen, müssen sie auf Samenspender zurückgreifen. So auch geschehen bei Klaus S. Er spendete einem lesbischen Paar unentgeltlich seinen Samen, 2007 kam ein Sohn auf die Welt. Nun wird der Vater von den "Müttern" des Kindes auf Unterhalt verklagt.
In Deutschland dürfen gleichgeschlechtliche Paare im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Kinder adoptieren. Auch die künstliche Befruchtung ist erschwert, zumindest dann, wenn sie mit ärztlicher Hilfe erfolgen soll. Diese wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nur bei Frauen durchgeführt, die verheiratet sind.
Die meisten lesbischen Paare, die sich ein Kind wünschen, suchen daher auf privatem Weg nach einem Samenspender: per Anzeige in einer Zeitung, im Internet, im Bekanntenkreis oder in einer ausländischen Samenbank. Ist ein Spender gefunden, kommt es meist zwischen den "Müttern" des Kindes und dem biologischen Vater des Kindes zu einer Vereinbarung oder auch zu einem Vertrag. Darin wird geregelt, dass der Mann seinen Samen kostenlos zur Verfügung stellt und ihm im Gegensatz dazu keine Kosten entstehen.
Zukünftig könnte es für Frauen allerdings schwierig werden, überhaupt einen Spender zu finden. Der Lehrer Klaus S. aus der Pfalz war auf eine Zeitungsanzeige aufmerksam geworden, in der ein lesbisches Paar einen Samenspender suchte, wie der "Spiegel" berichtete. Er meldete sich und wurde mit den Frauen handelseinig. Zwischen den Parteien wurde vertraglich vereinbart, dass Klaus S. seinen Samen unentgeltlich spendet und ihm dafür keine finanziellen Nachteile entstehen. 2007 wurde Sohn David geboren. Das Verhältnis zwischen Vater und Müttern war so gut, dass Klaus S. seinen Sohn regelmäßig treffen konnte.
Dann kam die Kehrtwende. Klaus S. wird nun, wie der "Spiegel" bekannt gab, von den Müttern des Jungen auf Kindesunterhalt verklagt. Die Situation für Spender und Empfänger von "fremdem Samen" ist in Deutschland gesetzlich nicht genau geregelt. Der Vertrag, den Klaus S. mit den Frauen geschlossen hat, gilt nach Familienrecht nicht. Weil das Kindeswohl höher wiegt, sind Samenspender, auch nachträglich und entgegen anderslautender Verträge, wohl unterhaltspflichtig und die Kinder entsprechend erbberechtigt. Klaus S. hat nun seinerseits die Vaterschaft bestritten und will seinen Fall vor Gericht klären.
Quelle: t-online.de
Dan-yell schrieb:
am 30. Dezember 2011 um 21:40:23
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...auch lesbische, schwarze Behinderte können ätzend sein.
man solle Menschen nie in eine Schublade stecken auch nicht so: "Lesben sind
alle nett und haben ein Interesse daran, dass die Handlungsmöglichkeiten für alle Lesben verbessert werden" ... oder vielleicht waren sie einfach dumm oder ignorant.
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Justizia schrieb:
am 4. November 2011 um 10:52:38
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Wegnehmen
nehmt den sogenannten Müttern das Kind weg und gebt es seinem Vater. Diese haben doch bereits bewießen, dass sie ein schlechtes
Vorbild sind und scheinbar ein Kind nicht erziehen können wie es sich gehört. Kind zum Vater und gut ists, denn dort hat es das Kind bestimmt besser als in der unnatürlichen Konstellation....
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Jenny F. schrieb:
am 27. September 2011 um 12:25:10
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ich als Klaus S. ...
Wäre ich Klaus S. und würde so über den Tisch gezogen werden obwohl ich nur helfen wollte würde mich auch an ihnen
rechen.
Die beiden wollen Geld fürs Kind? Ok ! Dann kann ja auhc ehr das Sorgerecht des Kindes einklagen und dann Geld von der Mutter verlangen: Ich würden den beiden Zeigen wo der hammer hängt.
Aber mal ganz im ernst wäre es lesben Gestattet sich Samen durch eine Samenbank einpflanzen zu lassen dann würde sowas nciht passieren. Da ist definitiv alles Anonym.
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