Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Eltern > Schwangerschaft >

Menschenrechtsgericht rügt Verbot von Samen- und Eizellenspenden

...

Verbot von Samen- und Eizellenspenden

01.04.2010, 16:15 Uhr | afp

In Österreich ist die In-Vitro-Befruchtung verboten. (Bild: Imago)

Österreich verstößt mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Außerdem diskriminiere dieses Verbot unfruchtbare Paare, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag fest. Die Straßburger Richter gaben damit zwei österreichischen Paaren Recht, deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerfüllt blieb. Ihnen muss Österreich nun jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Anträge wurden abgelehnt

Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher als einzige Möglichkeit eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Paare zogen vor Verfassungsgerichtshof

Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Das Gericht stützte sich auf die österreichische Gesetzgebung, die Befruchtungen mit gespendeten Samen zwar in der Gebärmutter zulässt, aber nicht im Reagenzglas, also in vitro. Es bekräftigte auch das generelle Verbot von Eizellen-Spenden. Zum einen sollten damit "ungewöhnliche Familienverhältnisse" verhindert werden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine biologische und eine, die es ausgetragen habe, argumentierten die Verfassungschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus "sozial benachteiligten Schichten" unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.

"Ungewöhnlichen Familienverhältnissen"

Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten. Er erinnerte daran, dass auch Adoptionen zu "ungewöhnlichen Familienverhältnissen" führten, weil die Kinder nicht biologisch von den Eltern abstammten. Zudem seien Organspenden gegen Entgelt in Österreich grundsätzlich verboten. Das Verbot von In-Vitro-Befruchtungen mit dem Samen eines Spenders wiederum diskriminiere Paare, die wegen verstopfter Eileiter der Frau nicht auf diese Methode zurückgreifen könnten.

Überprüfung durch die Große Kammer

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können es binnen drei Monaten anfechten. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer überweisen.


Quelle: AFP

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Menschenrechtsgericht rügt Verbot von Samen- und Eizellenspenden" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Menschenrechtsgericht rügt Verbot von Samen- und Eizellenspenden" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Menschenrechtsgericht rügt Verbot von Samen- und Eizellenspenden"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr
Anzeige
Anzeige
Eltern-Service
Wann bin ich fruchtbar?
Wann sind Ihre fruchtbaren Tage? (Quelle: imago)

Hier können Sie es einfach berechnen. Fruchtbarkeitskalender

Eltern-App
Die kostenlose Eltern-App
Eltern-App - Ihr kostenloser Service des deutschlandweit größten Internetportals t-online.de.  (Quelle: t-online.de)

Ihr Ratgeber vor, während und nach der Schwangerschaft. Download

Einkaufswelt
Globetrotter Ausrüstung
Outdoor-Ausrüstung von Globetrotter

Träume leben: Outdoor- und Reise-
ausstattung von Globetrotter.

Bestellen Sie hier den Eltern-Newsletter!Folgen Sie uns auf Twitter!Werden Sie Fan von t-online.de auf Facebook!Folgen sie hier dem Eltern-RSS-Feed!
Schwangerschaft
Schwangerschaftsquiz
Schwanger - na und? Das Büchlein ist eine Mischung aus Quiz und Ratgeber und möchte die zahlreichen Fragen von Schwangeren beantworten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Blasenschwäche, Botox, Brechreiz: Wie gut kennen Sie sich wirklich aus? Schwangerschaft

Eltern
Wenn es Babys eilig haben

8% aller Säuglinge sind "Frühchen": Wenn Technik den Mutterleib ersetzen muss. zum Video


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige