30.11.2010, 09:33 Uhr | Bertelsmann-Stiftung
Der Aufstieg in besser bezahlte Tätigkeiten mit längerer Arbeitszeit gelingt Müttern in Deutschland nur selten. (Bild: imago)
Arbeiten fast nur für das Finanzamt? Auf diese Idee käme freiwillig wohl niemand. Die Wirklichkeit sieht oft genauso aus. In Familien, in denen beide Eltern arbeiten, geht der Vater meist einer Vollzeitbeschäftigung nach, während die Mutter in Teilzeit arbeit, nicht selten in einem Minijob. Will die Mutter irgendwann wieder mehr arbeiten und Arbeitszeit und Verdienst aufstocken, freut sich darüber vor allem der Fiskus. Auch Alleinerziehende stehen vor diesem Problem.
Das deutsche Steuersystem behindert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es führt dazu, dass Müttern und Alleinerziehenden nur selten der Aufstieg aus sogenannten Minijobs auf 400-Euro-Basis in besser bezahlte Tätigkeiten mit längerer Arbeitszeit gelingt. Eine solche berufliche Veränderung lohnt sich in Deutschland so wenig wie in keinem anderen Land. Das zeigt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn.
In einem typischen Vier-Personen-Haushalt (der Mann erzielt 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes, die Frau 33 Prozent) verbleiben von jedem zusätzlich verdienten Euro der Frau nur 50 Cent in der Familienkasse. Die andere Hälfte geht an den Fiskus. Diese so genannte Grenzbelastung liegt auch in traditionellen Hochsteuerländern wie Dänemark oder Schweden mit 42 beziehungsweise 30 Prozent deutlich niedriger. Nochmals wesentlich geringer sind die Grenzsteuersätze für Zweitverdiener in Frankreich (23 Prozent), den Niederlanden (18 Prozent) und Österreich (15 Prozent). Damit wird Müttern und Alleinerziehenden im deutschen Steuersystem der Übergang aus einer atypischen in eine reguläre Beschäftigung erheblich erschwert.
In bestimmten Fällen liegt die Grenzbelastung hierzulande sogar noch weitaus höher. Übersteigt das Bruttoeinkommen der Ehefrau die 400-Euro-Grenze, muss Einkommensteuer auf die gesamten Arbeitseinkünfte gezahlt werden. Beträgt das Bruttoeinkommen zum Beispiel 500 Euro, fallen bei einem Steuersatz von 25 Prozent (ohne Berücksichtigung von Vorteilen aus dem Ehegattensplitting) 125 Euro Einkommensteuer an. Das Nettoeinkommen liegt also mit 375 Euro unter dem eines 400-Euro-Jobs. Die gegenwärtige Minijob-Regelung wird damit zur "Geringfügigkeitsfalle", aus der es sich zumindest aus finanziellen Gründen nicht zu entkommen lohnt.
"Mit dem neuen Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung sind in den letzten Jahren wichtige Voraussetzungen geschaffen worden, um Müttern nach der Babypause die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen. Zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehören aber auch die finanziellen Arbeitsanreize“, sagte Liz Mohn, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, bei der Vorstellung der Studie.
Daher schlägt die Bertelsmann Stiftung vor, die Freigrenze von 400 Euro durch einen Freibetrag in entsprechender Höhe zu ersetzen. Im Gegensatz zu anderen Freibeträgen, die zwischen den Ehepartnern übertragbar sind, sollte der Minijob-Freibetrag ausschließlich dem Zweitverdiener zugutekommen und nicht dem Erstverdiener angerechnet werden, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Damit ließen sich die hohen Grenzbelastungen oberhalb von 400 Euro entschärfen. Unterhalb der Einkommensgrenze würden weiterhin Grenz- und Durchschnittssteuersätze von Null Prozent gelten. Mit entsprechenden Anpassungen im Familienleistungsausgleich könnten entstehende Steuerausfälle vermieden werden.
Minijobs, die in der Regel gering qualifiziert und niedrig entlohnt sind, bieten kaum Möglichkeiten für Weiterbildung und berufliche Entwicklung. Darüber hinaus werden nur geringe eigene Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Derartige Beschäftigungsverhältnisse führen nicht nur zu Finanzierungsausfällen in der Sozialversicherung und zu mangelnder Absicherung, sondern im Rahmen der Alterssicherung auch zu größerer Abhängigkeit von Frauen gegenüber dem Partner. Die Erwerbsintegration von Müttern über geringfügige Tätigkeiten hinaus zu verbessern, würde es dagegen auch Vätern ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und somit insgesamt Haus- und Familienarbeit gleichmäßiger zu verteilen.
Quelle: PR , t-online.de
JULE schrieb:
am 26. November 2011 um 20:15:27
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UND WARUM ?????
frag mich immer,warum sovieles in anderen Länder BESSER klappt ? ! Wahrscheinlich weil da die Regierungen FÜR DAS WOHLE DES
VOLKES ist, aber in DEUTSCHLAND geht es immer nur zum WOHLE DER REICHEN UND UNTERNEHMEN
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Annice schrieb:
am 18. Dezember 2010 um 12:29:02
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Steuersystem
Dank dem schlechten Steuersystem war ich gezwunden, meine Selbstständigkeit aufzugeben und mich arbeitslos anmelden. Nach all
den Abgaben für Vorauskosten für Finanzamt, Kraneknversicherung und da ich viel mobil war, für die Spritkosten, blieb mit für diese 170 Std. -Tätigkeit nur 300,00 € auf die Hand. Wo bleibt denn der Sinn?
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CT schrieb:
am 2. Dezember 2010 um 13:47:55
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Minijobs
Man hätte die Steuerklasse 2 für unverheiratete Mütter und Alleinerziehende belassen, das Ehegattensplitting einschränken und
die Seuerklasse 6 gar nicht zulassen sollen. Das wäre gerechter. Und noch ein Grund, keine Kinder zu haben. Aber nur weiter so. Hoch leben die Schwarzarbeit und die Schattenwirtschaft!
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