01.09.2011, 09:21 Uhr
Jobverlust nach Elternzeit bedeutet weniger Arbeitslosengeld. (Quelle: imago)
Wenn Müttern und Vätern nach Ende einer langen Elternzeit gekündigt wird, müssen sie mit weniger Arbeitslosengeld auskommen, als ihnen nach ihrem früheren Gehalt zustehen würde. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel und wies die Revision einer zweifachen Mutter ab (Az: B 11 AL 19/10 R). Damit hielten sich die Richter auch an ein eigenes Urteil vom Mai 2008. In drei parallelen Fällen entschied das Gericht genauso.
Die Frau hatte nach vier Jahren Elternzeit ihren Job verloren und war nur noch gut drei Monate lang bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen. Ihr Arbeitslosengeld war dann auf Basis eines sogenannten fiktiven Arbeitsentgelts berechnet worden, weil sie in den letzten zwei Jahren an weniger als 150 Tagen Gehalt bezogen hatte.
Sie forderte mehr und klagte vor dem Sozialgericht Berlin erfolgreich auf Berechnung ihres Arbeitslosengelds auf Grundlage des Gehalts aus den Jahren vor der Elternzeit. Die Berufung vor dem Landessozialgericht verlor die Mutter aber anschließend und zog vor das Kasseler Bundesgericht. Die Regelung sei verfassungswidrig und diskriminierend, argumentierte sie.
Das Bundessozialgericht lehnte den Antrag nun aber ab. In einem ähnlichen Fall hatte es schon im Mai 2008 entschieden, dass fiktive Arbeitsentgelt sei die richtige Grundlage für das Arbeitslosengeld.
Gegen das Urteil war damals Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Dieses hat mittlerweile aber verkündet, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Quelle: dpa
mahmut güder schrieb:
am 27. März 2012 um 22:34:07
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arbeitlosen geld
liebe das geld an stand eigene volk zu verteilen verteilt sie in griechenland arbeitlosen geld verkürtzen ich bekomme 1256
euro arbeitlosen geld dafon miete strom gas telefon mit 3 kinder bleibt nichts übrig mal essen mall nicht was ist los merkel was tust du uns
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Geizhals an CT schrieb:
am 29. Dezember 2011 um 11:21:25
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Elternzeit
jetzt weißt Du auch, warum Griechenland pleite ist und die anderen Länder nicht weit davon entfernt sind. Warum hat jemand
überhaut Anrecht auf ALG, wenn er weniger gearbeitet hat? Völlig zurecht das Gesetz.
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AF schrieb:
am 28. September 2011 um 23:49:38
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unmöglich
ich bin gerade in dieser situation. ich soll am besten 30 sunden arbeiten, davon 3x nachittags in einer arztpraxis (also bis mind.
18.00uhr). ich habe 3 kinder und muss mir von abeitsamt anhören ich solle flexibel sein. manchmal frage ich mich warum ich kinder bekommen habe...
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