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Namensrecht: Mädchen darf mit drittem Vornamen "Bock" heißen

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Mädchen darf mit drittem Vornamen "Bock" heißen

04.10.2011, 11:42 Uhr

Auch in Deutschland werden die Vornamen immer ungewöhnlicher. (Quelle: imago)

Auch in Deutschland werden die Vornamen immer ungewöhnlicher. (Quelle: imago)

Wie soll unser Kind heißen? Eine Frage, die alle werdenden Eltern beschäftigt. Schon seit längerem ist auch in Deutschland ein Trend zu ungewöhnliche Namen zu beobachten. Die Liste der ungewöhnlichen Vornamen ist nun um den Eintrag "Bock" reicher. Ein Mädchen darf mit drittem Vornamen so heißen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Es gebe keinen Rechtsgrundsatz, dass ein bisher nur als Nachname bekannter Name nicht auch als Vorname genutzt werden könne. Dies gelte insbesondere, wenn dies der Nachname des Vaters sei und die Verbundenheit mit dem Vater unterstreichen solle (Az.: 20 W 284/10).

Eltern bekommen Recht

Das Gericht gab mit seinem Beschluss der Beschwerde von Eltern statt. Das Standesamt hatte sich geweigert, den Namen "Bock" als dritten Vornamen für die Tochter des Paares einzutragen. Die Eltern hatten sich für diesen Namen entschieden, weil es der Nachname des Vaters ist und das Kind den Familiennamen der Mutter erhielt.

Keine Verwendung im Alltag

Standesamt und auch Landgericht befanden, "Bock" sei "negativ besetzt" und diene daher nicht dem Wohl des Kindes. Das OLG sah die Sache anders. Zwar sei nicht auszuschließen, dass das Kind wegen des Namens gehänselt werde. Da es sich aber um den dritten Vornamen handele, müsse es ihn ja als Rufnamen im Alltag nicht verwenden.

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Mehr als 10.000 Vornamen im Umlauf

In Deutschland lassen sich Paare immer häufiger skurrile Namen einfallen, wie Joachim Tryba, Fachberater beim hessischen Landesverband der Standesbeamten, erklärt. "Die Vielfalt an Vornamen hat sich enorm erhöht", beobachtet Gerhard Müller von der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden. Während man sich vor etwa 50 Jahren noch aus einem Vorrat von bis zu 1000 traditionellen Vornamen bediente, seien mittlerweile weit mehr als 10.000 Rufnamen im Umlauf.

In Deutschland ist nicht alles möglich

"Viele Eltern machen sich offenbar keinen Kopf darüber, was sie ihren Kindern mit Namen antun können. Viele denken offenbar: je ungewöhnlicher, desto besser", vermutet Tryba. Doch Deutschland ist eigentlich nicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. "Es dürfen keine lächerlich wirkenden Namen sein oder welche, die sich wahrscheinlich als lebenslange Belastung erweisen", erläutert Tryba. Andererseits fragen sich auch zahlreiche Eltern, was der Staat bei der Namensgebung mitzureden habe, sagt Gerhard Müller.

Regeln für die Namensgebung

Einige allgemeine Regeln sind in Deutschland für Eltern zu beachten: Der Name oder zumindest ein zweiter ergänzender, muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen. Er darf kein Titel wie zum Beispiel "Prinzessin" und kein Orts- oder Markenname wie zum Beispiel "Escada" sein. Auch die Anzahl der Vornamen ist für gewöhnlich nicht unbegrenzt: Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, wie viele Namen ein Kind bekommen kann. Als Faustformel gilt: Sieben "normale" Vornamen oder fünf selten gebrauchte sind laut Tryba erlaubt. Zuweilen müssen die Differenzen bei der Vornamensgebung vor Gericht gelöst werden. So wurde vor einigen Jahren entschieden, dass der Vorname "Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus" bei allem Respekt vor der Religiosität nicht geht.

Unzählige Streitfälle

In Deutschland werden pro Jahr Dutzende Gerichtsverfahren im Streit um Vornamen geführt. Vom Amtsgericht aufwärts kann der Weg theoretisch bis in höchste Instanzen führen. Damit es nicht zum Äußersten kommt, appellierte der Präsident der Standesbeamten, Jürgen Büssow, an seine Kollegen: Sie müssen "viel Fingerspitzengefühl und umfassende Rechtskenntnisse haben", um befriedigende und abgesicherte Lösungen zu finden. Dabei kann die "Gesellschaft für deutsche Sprache" in Wiesbaden helfen. Die Wissenschaftler und Experten geben Auskünfte und erstellen Gutachten. "Unsere Beamten wissen manchmal schlichtweg nicht, ob der gewünschte Rufname nun männlich oder weiblich ist", sagt Tryba. Der Germanist und Namensforscher Müller schaut in zahlreiche Vornamensbücher und lange Listen der eigenen Dokumentation, in denen mehr als hunderttausend Namen verzeichnet sind. Müller und seine Kollegen können sich über mangelnde Nachfrage nicht beklagen. "Wir haben pro Jahr etwa 2000 Anfragen." Noch vor 15 Jahren wurden die Experten im Jahr nur einmal in 100 Fällen schriftlich zu Rate gezogen.


Quelle: t-online.de , dpa

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Kommentare (7)

zum Forum

Thema: "Namensrecht: Mädchen darf mit drittem Vornamen "Bock" heißen"

Locke schrieb: am 12. März 2012 um 12:21:47
(1) (0) Name Bock
Erstens: muss ein Kind 3 Vornamen haben? Zweitens: Machen sich Eltern bei der Namensgebung ihrer Kinder eigentlich Gedanken
darüber was sie ihnen damit antun nur um ihr eigenes Ego zu befriedigen? Die Gesetze müssten noch viel strenger sein.
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Mutter schrieb: am 6. Oktober 2011 um 11:35:50
(6) (0) sehr skurril
Wenn solche Gerichtsentscheidungen fallen, sollte den Kindern auch ermöglicht werden, ihre Eltern wegen der Namen verklagen zu
dürfen! In diesem Fall wäre das Problem ja nicht aufgetreten, wenn man sich auf einen "Familiennamen" geeinigt hätte, der dem Kind die "Verbundenheit mit dem Vater" ermöglicht.
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Andy schrieb: am 6. Oktober 2011 um 08:53:39
(3) (0) Name Bock
Es ist nicht einfach den Vornamen ändern zu lassen und außerdem nicht ganz billig.Es ist nur möglich mit dem Nachweis,das der
Träger darunter leidet. Man sollte auch darüber nachdenken ob man den Namen auch noch geben würde 20 Jahre später .Es ist der 3. Vorname aber der steht wie alle im Pass.
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