27.10.2011, 17:42 Uhr
Das neue Kinderschutzgesetz soll Kinder besser vor Missbrauch und Verwahrlosung schützen. (Quelle: imago)
Kinder sollen besser vor Misshandlungen und Verwahrlosung geschützt werden. Nach jahrelanger Debatte beschloss der Bundestag am 27. Oktober mit den Stimmen der Koalition ein neues Kinderschutzgesetz. Es zieht die Konsequenz aus einer Reihe von spektakulären Kindstötungen und Missbrauchsfällen in jüngster Zeit. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) spricht von einem Meilenstein. Unterdessen schlägt der Städtetag Alarm, weil der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kaum erfüllbar sei.
Nach Schröders Worten beseitigt das neue Gesetz bisherige Lücken und Schwachstellen beim Kinderschutz. Damit werde es möglich, oft unfassbaren Quälereien rascher auf die Spur zu kommen. Die Opposition zeigte sich prinzipiell einverstanden, forderte aber zusätzliche Verbesserungen. Mit der Neuregelung werden die Jugendämter verpflichtet, so genannte Risikofamilien stärker zu kontrollieren. Bei klaren Hinweisen auf eine Gefährdung von Kindern soll es regelmäßige Hausbesuche geben. Ärzte und Psychologen können bei gewichtigen Anhaltspunkten für Misshandlungen von sich aus ihre Schweigepflicht brechen und die Behörden einschalten.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen zudem Mindeststandards erfüllen, um weiter öffentliche Zuschüsse zu bekommen. So wird die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für hauptamtlichen Mitarbeiter vorgeschrieben, die auch Vorstrafen bei Sexualdelikten enthalten.
Ein weiteres Kernstück ist der verstärkte Einsatz von Familienhebammen mit Zusatzausbildung für frühe Hilfen in Problemhaushalten. Sie sollen die Erziehungskompetenz der Eltern während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes stärken.
Dafür stellt der Bund befristet bis 2015 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Einige Länder haben wegen ihrer Kosten Widerstand im Bundesrat angekündigt. Ministerin Schröder warnte vor einer Blockade. "Kinderschutz zum Nulltarif gibt es nicht", sagte sie.
Der Deutsche Städtetag befürchtet, dass der beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder ab August 2013 nicht erfüllt werden kann. In vielen Städten liege der Bedarf bei über 50 Prozent und damit weitaus höher als bislang von der Bundesregierung erwartet, sagte der Präsident des Städtetags, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD). Wenn der Anspruch nicht pünktlich eingelöst werden könne, müssten die Eltern rechtzeitig Bescheid wissen. Es müsse verhindert werden, dass Städte mit Klagen und Schadenersatzforderungen überzogen würden, erklärte Ude.
Quelle: dpa
anja schrieb:
am 30. Oktober 2011 um 09:32:59
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@andi
klar andy.. du schaust den leuten ins gesicht und erkennst sofort wer ein kinderschänder ist und wer nicht?!
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andy schrieb:
am 28. Oktober 2011 um 14:26:12
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Kinderschänder
Was das denn, für solche noch Gerichtsverfahren ist rausgeschmissenes Geld , Todesstrafe für Kinderschänder kann ich da
nur sagen, aber solche werden durch die EU noch geschützt und bekommen noch Entschädigungen , einfach nur Lachhaft.
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Dieter schrieb:
am 28. Oktober 2011 um 10:30:25
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Reine PR ür die Familienministerin
Wenn die Mittel nur auf 4 Jahre begrenzt sind und danach die Kosten auf die Länder abgewälzt werden
sollen, ist das kein Kinderschutzgesetz, sondern ein "Familienministerin-Schröder-hallo-mich-gibt-es-auch-noch-Gesetzt". Ohne Nachhaltigkeit wird es keinen Kinderschutz geben!
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