29.06.2011, 14:15 Uhr
Auch Jugendliche können einen Organspendeausweis ausfüllen. (Foto: imago)
Auch Jugendliche können darüber entscheiden, ob sie Organspender sein wollen. Laut dem Transplantationsgesetz dürfen Minderjährige ab dem 16. Geburtstag erklären, ob sie dafür oder dagegen sind. Widerspruch bekunden können sie bereits ab 14 Jahren, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Am besten dokumentiert man seine Haltung zur Organspende in einem Organspendeausweis.
Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebeentnahme können Jugendliche ab den genannten Altersgrenzen ohne Einwilligung der Eltern treffen. Dennoch ist es sinnvoll, in der Familie offen über das Thema zu sprechen und die Haltung der einzelnen Familienmitglieder zu kennen. Falls die Zustimmung nicht zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis dokumentiert worden ist, werden im Falles des Hirntods die nächsten Angehörigen des Verunglückten nach dem mutmaßlichen Willen befragt.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sind heute zusammengekommen, um über ein neues Transplantationsgesetz zu beraten. Es soll den mehr als 12.500 Schwerkranken helfen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Bislang gilt die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung, wonach ein Mensch zu Lebzeiten seine Bereitschaft zur Organspende geäußert haben muss.
Zur Debatte stehen auch eine Widerspruchslösung und eine Entscheidungslösung. Bei letzterer wird jeder Bürger mindestens einmal gefragt, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder nach seinem Hirntod zum Organspender werden kann, wenn er das nicht vorher abgelehnt hat.
Nach Angaben der BZgA sind 74 Prozent der Bevölkerung bereit, nach ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden. Allerdings verfügen nur 25 Prozent über einen Organspendeausweis. Gründe für die niedrige Rate von Organspenden nach dem Tod sind laut einer Umfrage unter Ärzten vor allem Ängste (95 Prozent) und mangelnde Information (94 Prozent) der Bürger. Aber auch die Ärzte selbst fühlen sich nicht genug informiert (66 Prozent) oder sehen Mängel im Transplantationsgesetz (64 Prozent)
Quelle: dpa-tmn
ich schrieb:
am 1. Juli 2011 um 20:53:49
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ersatzteil-lieferanten
Der Staat soll sich gefälligst aus meinem Privatleben heraushalten. Als ob er mich nicht schon genug kujonieren
würde! Nun will er mir also auch noch den letzten Rest an Selbstbestimmung, nämlich über meinen Körper, nehmen und sich das Recht zugestehen, mich als Ersatzteillager ausschlachten zu dürfen. Ein solcher Staat nimmt vorsorglich erst einmal allen Bürgern ihre Rechte, aber erlaubt ihnen großzügig, dem widersprechen zu dürfen.
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Pflänzchen schrieb:
am 30. Juni 2011 um 11:32:33
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schön
schön, ein neues betätigungsfeld für die spekulanten - die verhökern auch organe, kein problem. man wird das alles damit
rechtfertigen, dass privatwirtschaftlich organisierte organbanken schließlich viel effektiver arbeiten. vielleicht überträgt man die verwaltung einem so vertrauenswürdigen konzern wie monsanto; der schafft schnell eine neue abteilung: "organe für eine prosperierende welt gmbh & co. kg". schöne neue welt...
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