06.12.2010, 15:49 Uhr | dos
Ein Embryo wächst im Labor. (Quelle: dpa)
Wissenschaftler erfahren immer mehr über unsere Gene und technisch ist es heute möglich, die Erbsubstanz eines Embryos bereits wenige Tage nach der Befruchtung auf mögliche Erbkrankheiten zu untersuchen. Für Paare, die ein erhöhtes Risiko haben, ein krankes Kind zur Welt zu bringen, könnte die Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Hilfe darstellen. Aber lässt sich das ethisch vertreten und was ist gesetzlich erlaubt?
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Mit diesem Begriff fassen Mediziner Untersuchungen zusammen, mit deren Hilfe sie schon kurz nach einer Befruchtung feststellen können, ob ein Embryo bestimmte Krankheiten oder eine Veranlagung dazu in sich trägt. Eine PID ist nur bei künstlichen Befruchtungen möglich. Das heißt, der Samen wird außerhalb des mütterlichen Körpers in die Eizelle eingebracht. Solche Befruchtungen im Labor gibt es seit etwa dreißig Jahren, um Paaren zu einer Schwangerschaft zu verhelfen, deren Kinderwunsch sich auf normalen Weg nicht erfüllt. Wenige Tage nach der Befruchtung der Eizelle pflanzen Ärzte den Embryo, der zu diesem Zeitpunkt aus wenigen Zellen besteht, in die Gebärmutter der Frau ein. Es ist aber auch möglich, ihm vorher eine Zelle zu entnehmen und deren Erbmaterial zu untersuchen. Daher spricht man auch von Prä-(= "Vor“) Implantations- (= "Einpflanzung) Diagnostik.
Durch PID können verschiedene Erbkrankheiten sicher diagnostiziert werden. Dazu gehört zum Beispiel die im Volksmund Veitstanz genannte Chorea Huntington, eine unheilbare Erkrankung des Gehirns. Aber auch bei vielen anderen schweren Krankheiten spielen Veränderungen in den Genen eine Rolle. Es gibt außerdem Erbanlagen, die eine Krankheit nicht direkt auslösen - sondern nur eine Veranlagung dazu. Das kann etwa bei Brustkrebs der Fall sein. Trägerinnen eines bestimmten Gens bekommen häufig schon in jungen Jahren einen bösartigen Tumor der Brust. Ein Gen ist ein kleiner Baustein der Erbsubstanz. Außerdem kann PID zeigen, ob das Kind eine Behinderung, wie das Down Syndrom, erleiden würde. Haben Paare ein erhöhtes Risiko, ein Kind mit einer solchen Krankheit zu bekommen, können sie eine künstliche Befruchtung mit PID durchführen lassen. Ärzte pflanzen dann diejenigen Embryos, die "kranke“ Gene aufweisen, nicht ein.
Mit der Befruchtung beginnt ein neues menschliches Leben. Nicht eingepflanzte Embryos versterben zu lassen, kann demnach als der Tod von Menschen empfunden werden. Dass Zellen in einem frühen Stadium nach der Befruchtung entnommen werden, ist ebenfalls ethisch bedenklich. Die befruchtete Eizelle hat sich nämlich zu diesem Zeitpunkt erst wenige Male geteilt und jede einzelne Zelle enthält noch alle Erbinformationen des heranwachsenden Menschen. So könnten theoretisch aus zwei Zellen eineiige Zwillinge entstehen. Vor allem aber führt die Tatsache, dass hier Embryos ausgewählt werden, zu der Angst, damit einen Schritt in Richtung „Designer Baby“ zu gehen, also hin zu einer Selektion nach Eigenschaften wie Geschlecht, Intelligenz oder auch nur Augenfarbe.
Auf der anderen Seite kann eine PID Paaren, in deren Familien Erbkrankheiten bestehen, den Wunsch erfüllen, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Weil die Untersuchung werdenden Eltern Ängste nimmt, kann sie auch dazu beitragen, dass eine Schwangerschaft unkompliziert verläuft. Außerdem vermeidet eine PID unter Umständen Abtreibungen, durch die menschliche Leben zu einem späteren Zeitpunkt zerstört werden, sogar dann noch, wenn die Embryos zu Föten herangewachsen sind und bereits Arme, Beine und alle Organe haben.
In Deutschland ist die Situation bisher nicht eindeutig geklärt. Allerdings ist durch das Embryonenschutzgesetz eine PID in den ersten Tagen nach der Befruchtung verboten. Darin heißt es nämlich, wer einen außerhalb des Körpers erzeugten Embryo "zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck…verwendet, wird mit Freiheitsstrafe…oder mit Geldstrafe bestraft.“ Solange eine entnommene Zelle noch das vollständige Erbmaterial enthält, ist sie rechtlich einem Embryo gleichgestellt.
Strittig ist die Gesetzeslage hingegen, wenn eine PID ein paar Tage später durchgeführt wird. Denn jetzt haben sich die Zellen bereits weiter entwickelt und eine einzelne könnte nicht mehr zu einem Embryo heranwachsen. Hier hat im Sommer 2010 der Bundesgerichthof einen Arzt freigesprochen, der solche Untersuchungen an Embryonen durchgeführt hatte, die ein erhöhtes Risiko aufwiesen, bestimmte Krankheiten in ihrem Erbgut verankert zu haben. Der Arzt hatte sich selbst angezeigt, um die rechtliche Situation zu klären. Seit dem Urteil diskutieren Politiker darüber, PID generell zu verbieten - also auch dann, wenn die Zellen sich bereits weiter entwickelt haben. In manchen anderen europäischen Ländern ist PID dagegen eindeutig erlaubt.
Wenn eine Eizelle heranreift, entstehen sogenannte Polkörperchen. Ärzte können sie entnehmen, bevor die befruchtete Eizelle den gesetzlichen Status eines Embryos hat, also die Kerne von Samen- und Eizelle miteinander verschmelzen. Deshalb ist die Polkörperdiagnostik (PKD) in Deutschland gesetzlich erlaubt. Allerdings gibt diese ausschließlich Auskunft über das Erbmaterial der Eizelle und das auch nur indirekt. Über das, was ein Embryo von seinem Vater vererbt bekommen hat, sagt sie nichts aus.
Ebenfalls erlaubt sind genetische Untersuchungen des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft. Dazu entnehmen Ärzte zum Beispiel Fruchtwasser. Darin befinden sich immer einzelne Hautzellen des Babys. Ethisch ist diese sogenannte Pränataldiagnostik (PND) ebenfalls umstritten, unter anderem deshalb, weil Schwangere sich im Falle eines krankhaften Befundes vielleicht zu einer Abtreibung entschließen. Der Paragraf 218 spricht ihnen und den Ärzten, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, unter bestimmten Umständen Straffreiheit zu.
Quelle: t-online.de
Fred schrieb:
am 16. April 2011 um 16:54:33
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PID
Also wenn es nach mir ginge --- auf jeden Fall erlauben! Hintergrund: Im Januar dieses Jahres ist mein Enkel mit 9 Wochen an Spinaler
Muskelatrophie gestorben. Mein Sohn sowie seine Frau sind Träger (Chromosom 5). Wenn man dieses einmal selbst erlebt hat, sieht man die Dinge ein "wenig" anders. Beide wünschen sich ein Kind, die Wahrscheinlichkeit der SMA liegt somit bei 25%. Ohne PID nicht zu verantworten. Es soll einfach das Risiko der Krankheit umgangen werden, nicht mehr und nicht weniger.
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Marc schrieb:
am 16. April 2011 um 09:04:59
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Präimplantationsdiagnostik: Eine ethisch umstrittene Untersuchung
Dies ist eine sehr sinnvolle Methode Behinderungen bei Kindern
auszuschließen. Wer Moral und Ethik in diesem Zusammenhang für das Negieren dieser Diagnostikmethode als Vorwand gebraucht, aktzeptiert dann Schwangerschaftsabrüche bis zum Ende des 3. Monats. Aus meiner Sicht ist die Fragestellung mit der ausschließlichen Sicht auf die Daignostik weltfremd und irreführend, wenn Schwangerschaftsabbrüche dennoch per Gesetzt erlaubt sind,
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Deutschterraner schrieb:
am 15. April 2011 um 21:45:03
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Gebärmutter
Gebär-Gummi-mutter??? Wir fliegen zu den Sternen, wir tauchen in die tiefsten Meere und Frauen bekommen mit ~60 Jahren Kinder.
Unsere jungen Frauen wollen/sollen Karriere machen, auch als "Alleinerziehende" und Männer fahren ins Ausland um sich eine Frau/Partnerin zu hohlen um eine Familie zu starten. 72 % der Frauen lassen sich scheiden. Da frage ich, was in den Köpfen der Frauen los ist? Und dann, Kinder ohne Vater und ab zum SOZI. bravo!!!
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