07.04.2009, 12:45 Uhr | Robert Scholz
Die Zahl der Risikoschwangerschaften nimmt zu wegen des Anstiegs später Schwangerschaften. (Bild: Archiv)
Karin ist in der 15. Woche schwanger. Kaum sichtbar zeichnet sich schon ein kleiner Bauch unter ihrem T-Shirt ab. Karin ist glücklich. Sie freut sich auf ihr Baby. Endlich soll Robin ein Geschwisterkind bekommen. Hatten ihr Mann und sie die Hoffnung doch schon fast aufgegeben. Nun, acht Jahre nach der Geburt von Robin, ist sie wieder schwanger. Doch Karin ist schon 40 Jahre alt. Vor zwei Jahren hatte sie eine Fehlgeburt. Sie zählt damit zu den Schwangeren, die automatisch unter den Angstbegriff der Risikoschwangerschaft eingeordnet werden.
PränataldiagnostikNicht-invasive Verfahren
PränataldiagnostikInvasive Verfahren - der Eingriff in den Körper
Karin hält die Hand auf ihren Bauch, bald wird sie die ersten Bewegungen spüren können. Auf Anraten ihres Arztes hat sie eine Fruchtwasserpunktion durchführen lassen. Nun wartet sie auf den Befund und kann ihre Angst nur schwer verbergen. Was ist wenn ihr Kind nicht gesund ist? Wird sie die Kraft haben ein behindertes Kind großzuziehen? Was bedeutet das für ihre Familie? Karin ist nicht alleine mit ihren Ängsten. Jährlich müssen sich viele Mütter dieser extrem schweren Entscheidung stellen.
„Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften, bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhöhten Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist.“ – so wird der schwierige Begriff in den Mutterschaftsrichtlinien näher umrissen. Als schwierig gilt er nicht wegen seiner möglichen Unschärfe, sondern vielmehr, weil sich in ihm, ist er einmal ausgesprochen, viele Ängste der werdenden Mütter spiegeln. Die einzelnen Kriterien bilden eine ganze Palette von Risikomerkmalen, auch solche, deren Risiko allgemein als weniger groß eingeschätzt wird. So gelten zum Beispiel bei Erstgeburten Geburtsalter der Mütter von unter 18 und über 35 Jahren als risikobehaftet, oder ein vorangegangener Kaiserschnitt – beides Umstände, die im heutigen Alltag kaum mehr angstbesetzt sind.
Mittlerweile gilt mehr als jede zweite Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft. Neben der Altersgrenze und dem vorangegangenen Kaiserschnitt werden in den Mutterschaftsrichtlinien, die die ärztliche Betreuung während und nach der Schwangerschaft regeln, 17 verschiedene risikobehaftete Befunde aufgeführt. Darunter zum Beispiel Diabetes, erhebliches Übergewicht, Nieren- und Leberschäden. Aber auch seelische Belastungen der Mutter, vorangegangene Fehlgeburten, Störungen des Kindwachstums, Mehrlings- und Spätgeburten bei über 40-jährigen Müttern und vieles mehr (http://www.g-ba.de/downloads/62-492-271/RL_Mutter-2008-03-13.pdf). Karin weiß, dass diese Befunde hinter den Spiegelstrichen Festlegungen sind, die Kommissionen erarbeitet haben, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten, aber Angst macht die Diagnose trotzdem.
Generell, wird der behandelnde Arzt die Einschätzung und Bewertung einer Risikoschwangerschaft erst im Zusammenhang mit dem gesamten Gesundheitsbild vornehmen können. Es ist also nicht immer gleich mit dem Schlimmsten zu rechnen, wenn von Risikoschwangerschaft gesprochen wird. Und es bedeutet auch nicht, dass sich zwangsläufig eine Komplikation einstellt. Es ist eine Abwägung, die nach persönlicher Verfassung und medizinischem Rat beurteilt werden muss.
…fasst alle Verfahren zusammen, die über die in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegten Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Sie werden von den Ärzten häufig angeboten, sind aber keine Standardverfahren der Vorsorge. Die pränatale Feindiagnostik ist innerhalb der Ärzteschaft nicht unumstritten. Zu schnell, so das Argument, werden die Eltern auf diese Maßnahmen aufmerksam gemacht, auch wenn bisher keine Auffälligkeiten auftraten. Ein Sicherheitsgefühl wird vermittelt, welches auch trügerisch sein kann, da es sich in jedem Fall um Diagnostik handelt und nicht um die Behandlung danach. Den Eltern wird ein angereichertes Wissen gegeben, aber die Folgenabschätzung ist in jedem Falle offen.
Weil das Thema diese sensible Komponente hat, verweisen die zuständigen Bundesministerien auf das Recht der Eltern auf Nichtwissen. Der Arzt ist in jedem Fall verpflichtet, seine Erkenntnisse über den Zustand des Kindes der Frau mitzuteilen. Die Eltern können aber im Einvernehmen mit ihm festlegen, über bestimmte Befunde (wie etwa mögliche Behinderungen) nicht informiert werden zu wollen. Es gilt hingegen auch das Prinzip der informierten Zustimmung: Nur wer ausreichend informiert ist, kann eine abgewogene Entscheidung treffen. Dieses Spannungsfeld sollte im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung mit dem Arzt offensiv besprochen werden.
Es werden allgemein die invasiven und nicht-invasiven Verfahren unterschieden. Letztere erfordern keinen körperlichen Eingriff. Oft werden diese nochmals unterteilt in die Untergruppen der weitergehenden Ultraschalluntersuchungen und in Verfahren zur Risikoabschätzung. Sie sammeln mehrheitlich Indizien, die auf Besonderheiten im Chromosomenbild, des Stoffwechsels, des zentralen Nervensystems und der Herztätigkeit hindeuten. Im Ergebnis erhält man bestimmte Wahrscheinlichkeiten für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.
Erst wenn in der regulären diagnostischen Vorsorge Anhaltspunkte für Störungen des Geburtsverlaufs erkennbar und als Risiko eingeschätzt werden, übernehmen die Krankenkassen die Maßnahmen der Pränataldiagnostik. Auch bei Vorliegen von Risiken aufgrund von Komplikationen in vorangegangenen Schwangerschaften, greift die Kostenübernahme. Darüber hinaus stehen allen Eltern die feindiagnostischen Verfahren im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zur Verfügung und müssen somit selbst getragen werden. Sie liegen durchschnittlich zwischen 50 Euro und 250 Euro.
Individuelle Gesundheitsleistungen
Dies sind Leistungen, die gesetzlich krankenversicherte Patienten über die Kassenleistungen hinaus gegen Selbstzahlung in Anspruch nehmen können. Sie reichen über das gesetzlich definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus.
Karin hat durch intensive Gespräche mit ihrem Mann und ihrer Ärztin ihre Ängste überwinden können und konnte trotz des Befundes der Risikoschwangerschaft eine schöne und intensive Schwangerschaft erleben. Heute genießt sie ihre späte Mutterschaft. Aber dies war der einzige Grund für ihr vermeintliches Risiko. Wären andere medizinische Befunde im Spiel gewesen, die sie oder ihr Kind betroffen hätten, hätte sie die Angst nicht so leicht abschütteln können. Kein Fall gleicht dem anderen. Die Zahl der Risikoschwangerschaften steigt zwar, aber vor allem wegen des Anstiegs der späten Schwangerschaften.
Robert Scholz
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