21.06.2010, 14:25 Uhr | afp
Ein Frühchen liegt in einem Brutkasten. (Quelle: imago)
Für Kliniken in Deutschland gelten künftig zum Teil strengere Regeln bei der Versorgung von Frühgeborenen. Künftig dürfen sogenannte Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm nur noch von Krankenhäusern betreut werden, die mindestens 30 solcher Fälle im Jahr nachweisen können, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen in Berlin beschloss. Bisher lag die Grenze bei mindestens 14 Behandlungsfällen im Jahr. Für Kliniken, die Neugeborene mit einem Gewicht zwischen 1250 und 1500 Gramm versorgen, entfällt diese Mindestzahl hingegen künftig. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2011 gelten.
Über die sogenannten Mindestmengen bei der Versorgung von Frühchen wurde seit Jahren diskutiert. Zahlreiche Experten, aber auch Vertreter von Krankenkassen oder die Deutsche Kinderhilfe hielten die bisherige Mindestzahl von 14 Behandlungsfällen im Jahr für zu gering und begründeten dies mit der Erfahrung, dem Personal und der Ausstattung der Kliniken.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnte hingegen eine Mindestmengenregelung grundsätzlich ab. Sie befürchtete eine weitere Schließung von Versorgungszentren und die Zentralisierung der kinderärztlichen Versorgung und verwies auf die Folgen für die Behandlung von Notfällen und die langen Anfahrtswege für die betroffenen Familien.
In Deutschland kommt eins von hundert Neugeborenen mit einem extrem niedrigen Untergewicht von weniger als 1500 Gramm auf die Welt. Nach Angaben des Berufsverbandes der Frauenärzte werden jedes Jahr insgesamt mehr als 50.000 Kinder als Frühchen, also vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche geboren.
Quelle: AFP
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