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Regierung will das Sorgerecht lediger Väter stärken

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Regierung will das Sorgerecht lediger Väter stärken

26.07.2010, 14:45 Uhr

Die bisherige Sorgerechtsregelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot.   (Quelle: imago)

Die bisherige Sorgerechtsregelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. (Quelle: imago)

Die schwarz-gelbe Koalition will die Rechte von ledigen Vätern stärken. "Unser gemeinsames Ziel ist ein modernes Sorgerecht, bei dem die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS).

Neuregelung in Arbeit

Das Justizministerium lässt derzeit Eckpunkte für eine Neuregelung prüfen. Dabei spiele auch der Vorschlag eine Rolle, dass beide Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sofern die Mutter dem nicht widerspricht, sagte ein Ministeriumssprecher. Der FDP-Familienexperte Stephan Thomae sagte der "Passauer Neuen Presse", das gemeinsame Sorgerecht solle es nur dann nicht geben, wenn die Mutter dagegen Widerspruch einlegt und vom Familiengericht Recht bekommt.

Wohl der Kinder im Mittelpunkt

Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte den Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion. "Es geht jetzt darum, die Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten", sagte sie der "FAS". Notwendig sei ein Sorgerecht, bei dem die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt würden und auch die Väter die Chance bekämen, das Sorgerecht auszuüben. "Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen Kinder."

Nicht zu hohe Hürden aufbauen

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung für das Vorhaben. "Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Allerdings müsse der Gesetzgeber ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. "Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein", fügte Granold hinzu. Nach der Sommerpause soll demnach eine Lösung im "Sinne des Kindeswohls" gefunden werden.

Gesetzeslücke schließen

Nach Auffassung der Grünen sollte das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten Paaren zur Selbstverständlichkeit werden. Hier müsse dringend eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden, erklärte die Grünen-Familienexpertin Katja Dörner. "Das derzeitige Veto-Recht der Mutter ist nicht haltbar." Es gebe keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln.

Bisherige Regelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom Dezember 2009. Die Straßburger Richter hatten das deutsche Kindschaftsrecht gerügt, das ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.


Quelle: AFP

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Kommentare (6)

zum Forum

Thema: "Regierung will das Sorgerecht lediger Väter stärken"

gundi schrieb: am 4. August 2010 um 18:37:14
(0) (0) Sorgerecht
Ich habe den Eindruck bei vielen Kommentaren vergisst man, dass es um das Beste geht was es überhaut auf dieser Welt gibt: Unsere
Kinder. Verletzes männliches" ECO", Hass dem Partner gegenüber sowie Beschimpfungen sind fehl am Platz. Keiner sagt meinem Kind solls gut gehen.Die Kinder sollen doch da aufwachsen wo sie sich wohlfühlen, ein ständiges hin und her für die Kinder dient nicht dem Wohle des Kindes. Kids gehören in die Hände der Mutter,biologisch beding, kann ein Mann nie aufbauen !!!
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Peter § schrieb: am 28. Juli 2010 um 00:38:21
(0) (0) Blöder Vergleich ?
Ob ein Wirt auch mal bestraft werden kann der seinen willigen Gast Alkoholisch abfüllt und es "Passiert" dann was ?
Wenn ein Mann eine willige Frau.............und es "Passiert" dann was, ja dann ist es klar.Die Dumpfbacke hat den Schaden mitzutragen. Blöder Vergleich oder ?, na ja nicht ganz so Blöd.
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Brutus schrieb: am 28. Juli 2010 um 00:27:30
(0) (0) ledige Mama
Oder umgekehrt ledige Mama. Kann ja dann auch sein,daß sich der Vater (bei Dir wahrscheinlich der Deckhengst) wegen jeder
Kleinigkeit mit der Mutter (Samenräuberin) dann sich vor dem Richter wegen Kleinigkeiten treffen muß ? Warum hast Du dir nicht einen völlig Fremden auf der Durchreise für deinen Kinderwunsch ausgesucht ? ? ? Ach so, man braucht ja Name und Anschrift des Deckhengstes um Kindesunterhalt geltend machen zu können !
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