07.02.2011, 14:59 Uhr
Eine Schwangerschaft kann ein Grund für einen Reiserücktritt sein. (Foto: imago)
Das Ferienziel ist seit langem ausgesucht, der Urlaub gebucht. Eigentlich braucht man jetzt nur noch den Ferienbeginn abzuwarten. Was aber, wenn unverhofft eine Schwangerschaft eintritt? Gilt das als Grund, die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen?
Die Gründe für den Nichtantritt einer Reise können vielfältig sein. So gelten etwa der Tod oder eine schwere Erkrankung der versicherten Person sowie naher Angehöriger ebenso als Grund für einen Reiserücktritt wie Schäden am Eigentum, zum Beispiel durch Diebstahl oder einen Haus- beziehungsweise Wohnungsbrand. Auch eine Schwangerschaft kann als Grund anerkannt werden.
Die Rücktrittsversicherung greift dann, wenn die Reise wegen eines dieser Gründe als nicht mehr zumutbar gilt.
Bei einer Schwangerschaft ist der Zeitpunkt der Reisebuchung von Bedeutung. War die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt, werden die Stornokosten für die Reise gegen Vorlage eines ärztlichen Attests üblicherweise erstattet, beispielsweise weil der Geburtstermin im Zeitraum des Urlaubs liegt oder das Reiseziel für Schwangere Gesundheitsrisiken birgt oder schwierig zu erreichen ist. Wichtig ist, dass die Stornierung der Reise zeitnah nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt.
Wusste man zum Zeitpunkt der Reisebuchung schon von der Schwangerschaft, greift die Versicherung nur, wenn unvorhergesehene Komplikationen auftauchen, die im normalen Verlauf einer Schwangerschaft nicht aufgetreten wären. Auch diese müssen von einem Arzt attestiert sein.
Viele Frauen verreisen ganz bewusst in der Schwangerschaft, weil sie die Zeit zu zweit mit ihrem Partner noch einmal genießen wollen. Gut geeignet ist das zweite Schwangerschaftsdrittel, das gemeinhin als beste Reisezeit für Schwangere gilt. Die schwierige Phase der Hormonumstellung ist abgeschlossen und der Bauch noch "klein" genug, um das Reisen nicht zu behindern.
Quelle: t-online.de
@ Ramos schrieb:
am 10. Februar 2011 um 09:53:25
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dafür ist doch
Thema hier komplett verfehlt oder? man hat ne Reiserücktritt ja nicht nur um bei Schwangerschaft von einer Reise
zurücktreten zu dürfen! Auch bei schweren Erkrankungen usw. (wie es auch im Artikel steht!) kann man zurücktreten.
Was soll also der Mist von wegen Diskriminierung?
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Ramos schrieb:
am 9. Februar 2011 um 22:23:25
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Schwanger
Was sagt denn das Grundgesetz dazu? Ich meine halt, dass Keiner wegen irgendwas diskriminiert werden darf. Was ist, wenn ich
zurücktreten will ohne schwanger zu sein? Und ich garnicht schwanger werden kann, obwohl ich möchte?
Das sind schon gewaltige Fragen! Gilt Scheinschwangerschaft auch?
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