10.06.2010, 16:10 Uhr | dpa
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand das Wohl des Kindes. (Bild: Imago) (Quelle: imago)
Eine Scheidung ist kein genereller Grund dafür, eine Adoption aufzuheben. Das gelte selbst dann, wenn durch die Scheidung der Kontakt des Kindes zu seinem Adoptivelternteil beendet wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor, wie die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin mitteilen. Eine Adoption werden nur dann aufgehoben, wenn es dem Kindeswohl dient.
Im verhandelten Fall trennten sich die leiblichen, nicht-verheirateten Eltern eines inzwischen zwölfjährigen Jungen schon vor seiner Geburt. 1999 wurde er vom Ehemann seiner Mutter adoptiert, ein Jahr später trennten sich die Eheleute. Die Mutter bekam das Sorgerecht für ihre zwei Kinder. Auf ihren Antrag hin hob das Amtsgericht Köln das Adoptionsverhältnis zwischen ihrem Sohn und dem Ex-Mann auf.
Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Zwar stelle eine Scheidung der Eltern keinen ausreichenden Grund zur Aufhebung der Adoption dar. Allerdings müsse im Mittelpunkt der Entscheidung das Wohl des Kindes stehen. Das Verhältnis des Kindes zu seinem Stiefvater sei stark belastet und unter anderem durch Gewalt geprägt. Mit einer positiven Veränderung der Beziehung zwischen Adoptivsohn und -vater sei nicht zu rechnen, so die Richter.
Quelle: dpa
klaus1 schrieb:
am 11. Juni 2010 um 12:42:31
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adoptiv
das wäre aber mal interessant ! weil der mann lernt einen frau mit kind kennen,adoptiert den sohn.er denkt es ist die liebe und
heiratet.irgend wann,kommt der alltag der mann rennt arbeiten die frau ;;findet keine arbeit,,treennung weil der mann das geld einteilt.alleinverdiener nun will sie unterhalt adoptivsohn,er macht den depp wohl ob er,,nur ,,das geld verwaltete. kann es sein das die frauen hier machen könne was sie wollen.leidtragend das kind.hier sollte mal nachgedacht werden
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