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Schule: Noten kann man anfechten


Schulkind & Jugendliche
Gegen ungerechte Noten kann man sich wehren

Von dpa
15.06.2012Lesedauer: 2 Min.
Schüler müssen nicht in jedem Fall ihre Benotung kritiklos akzeptieren.Vergrößern des BildesSchüler müssen nicht in jedem Fall ihre Benotung kritiklos akzeptieren. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Für eine Klassenarbeit lernt manch ein Schüler tagelang. Umso enttäuschender ist dann eine schlechte Bewertung. Wurde man vielleicht sogar ungerecht behandelt? Nicht jede Note muss einfach so hingenommen werden. Oft hilft schon ein Gespräch mit dem Lehrer.

Sehr gut, gut, ausreichend oder doch mangelhaft? Nicht immer sind Schüler mit ihren Noten zufrieden. Sie müssen die Entscheidung des Lehrers nicht immer kritiklos akzeptieren. "Man kann sich gegen schlechte Noten wehren", erklärte der Rechtsanwalt Frank Schulze. "Allerdings muss man dafür auch einen guten Grund haben."

Welche Noten sich anfechten lassen

Grundsätzlich gilt: Noten für Klassenarbeiten oder Klausuren sowie für einzelne mündliche Leistungen und Tests seien auf dem Rechtsweg nicht einzeln angreifbar. "Rechtsmittel können nur gegen Zeugnisse eingelegt werden", sagt Schulze. Allerdings auch nicht in jedem Fall. "Nur dann, wenn das Zeugnis für die weitere Schullaufbahn Bedeutung hat, ist ein formales Rechtsmittel zulässig." Welches Rechtsmittel eingelegt werden kann, etwa ein Widerspruch, ergebe sich aus der entsprechenden Belehrung unter dem Zeugnis.

Den Lehrer nach einer Begründung fragen

Wenn es um Noten einer Klassenarbeit oder einer mündliche Leistung geht, sollte sich der Schüler direkt an seinen Lehrer wenden. "Wenn man sich schlecht bewertet fühlt, sollte man seinen Lehrer bitten, die Note zu erläutern", empfiehlt Schulze, der auch Mitglied im Anwaltverein Münster ist. Führe das nicht zum Erfolg, könne sich der Schüler an den Klassenlehrer und dann an die Schulleitung wenden. Gegebenenfalls könne auch die Aufsichtsbehörde angerufen werden.

Auch die Kritik an der Notengebung muss erläutert werden

Bei Klassenarbeiten etwa müsse der Lehrer zwingend die Note begründen. "Unter der Arbeit sollte ein Kurzgutachten stehen, in der konkret erklärt wird, warum diese Note vergeben wurde", erläutert Schulze. Fehle diese Begründung, sollten Schüler nachhaken. Auch bei der Beurteilung der mündlichen Leistung müsse der Lehrer seine Notengebung erklären können. "Allerdings sind das Bereiche, die schwer zu fassen sind." Daher sollten umgekehrt auch die Schüler ihre Kritik an der Beurteilung ebenfalls begründen können. Denn ohne Anlass könne man sich nicht gegen eine schlechte Noten wehren.

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