21.11.2008, 15:08 Uhr | das geflügelte wort
Verschiedene Stellen bieten Beratung und Unterstützung. (Bild: Imago)
Es gibt zahlreiche Stellen, die unterstützend zur Seite stehen. Die beraten, aber nicht werten. Für eine erste Information bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Internetseite an, die sich allein dem Thema „schwanger unter 20“ widmet. (http://www.schwanger-unter-20.de). Hier findet man unter anderem die Kontaktdaten zahlreicher Beratungsstellen in Postleitzahlennähe.
Auch ans Jugendamt kann man sich wenden. Die Mitarbeiter sind an eine Schweigepflicht gebunden und bieten unter Umständen Unterstützung in Form von finanziellen und wirtschaftlichen Hilfen an. Wenn beide Eltern minderjährig sind und sich nicht für einen anderen Vormund entscheiden, so übernimmt das Jugendamt auch die Rolle als gesetzlicher Amtsvormund, wobei es sich hier unter anderem für die Klärung von Unterhaltsansprüchen einsetzt oder im Fall des Falles um die Vaterschaftsanerkennung bemüht.
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