Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Eltern > Schwangerschaft >

Schwanger und Hartz IV: Diese Unterstützung steht Frauen zu

...

Schwanger und Hartz IV: Diese Unterstützung steht den Frauen zu

14.12.2011, 16:56 Uhr

Schwangeren Hartz-IV-Empfängerinnen steht zusätzliche Unterstützung zu. (Quelle: dpa)

Schwangeren Hartz-IV-Empfängerinnen steht zusätzliche Unterstützung zu. (Quelle: dpa)

Für Hartz-IV-Empfängerinnen ist eine Schwangerschaft eine besondere Herausforderung. Das Jobcenter muss informiert, Gelder müssen beantragt werden. Um zu wissen, was ihnen und dem Kind zusteht, sollten sich Frauen Hilfe bei Beratungsstellen suchen.

"Glückwunsch, Sie sind schwanger!"

Langsam färbt sich der Teststreifen, aus der Ahnung wird Gewissheit. Auch der Arzt bestätigt: "Glückwunsch, Sie sind schwanger!" Für Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, bedeutet diese Nachricht, dass sie aktiv werden müssen. Der erste Gang sollte zum persönlichen Sachbearbeiter im Jobcenter führen, um ihn über die Schwangerschaft zu informieren. Die Frau bleibt, sofern die Schwangerschaft unproblematisch verläuft, wie bisher in der Jobvermittlung.

Gleiche Regeln wie für berufstätige Frauen

Jobangebote kann die werdende Mutter nur ablehnen, wenn der Arzt mit einem Attest bescheinigt, dass sie nicht arbeiten kann oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für schwangere Frauen im Berufsleben: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Jobvermittlung oder drei Jahre Kindeserziehung?

Spätestens dann müssen sich Frauen überlegen, wie es weiter gehen soll. "Wenn sie arbeiten will, wird sie wieder in die Jobvermittlung aufgenommen", erklärt Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. "Sie kann sich aber auch bis zu drei Jahre der Kindeserziehung widmen. In dem Falle wird sie vom Jobcenter gänzlich in Ruhe gelassen und erst nach Ablauf der Zeit wieder kontaktiert." Welche Entscheidung die Frau auch trifft, sie kann sie jederzeit revidieren. "Man sollte sich überlegen, ob es klug ist, drei Jahre vom Arbeitsmarkt und damit von einer Jobmöglichkeit weg zu sein."

Was die Krankenkassen zahlen

Die medizinische Versorgung sieht ebenso aus wie bei jeder anderen Schwangeren: Vorsorgeuntersuchungen sowie die Betreuung durch eine Hebamme vor und nach der Geburt übernehmen die Krankenkassen.

Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche

Sobald die Frau von ihrer Schwangerschaft weiß, sollte sie ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter den vom Arzt errechneten Geburtstermin mitteilen - im eigenen Interesse: Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird für schwangere Leistungsberechtigte ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelbedarfs gewährt. Und zwar zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Darauf hat die werdende Mutter einen Rechtsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch II.

Anspruch auf Babyerstausstattung

Das gilt auch für eine Babyerstausstattung, für die die jeweilige Kommune zuständig ist. Sie kann Kinderwagen, Kinderbett oder Wickelauflage an die werdende Mutter übergeben oder Geld für solche Anschaffungen überweisen. "Das Gesetz legt nicht fest, was genau die Babyerstausstattung enthalten muss. Das entscheidet jede Kommune für sich", sagt Huth. Den Antrag muss die Frau bei ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Der Verein pro familia weist darauf hin, dass die Schwangeren auch auf Umstands- und Säuglingskleidung einen Anspruch haben.

Wenn weitere Unterstützung nötig ist

Reicht die Unterstützung nicht aus, ist die Bundesstiftung Mutter und Kind eine bewährte Adresse. Braucht eine Betroffene diese Hilfe, kann sie sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, etwa von pro familia, der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt. Dort muss der Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung Mutter und Kind gestellt werden, und zwar vor der Geburt. Schließlich entscheiden die Beratungsstellen sowie die Landeseinrichtungen der Stiftung über die Dauer und die Höhe der Unterstützung. Einen Rechtsanspruch haben die Frauen auf diese Hilfe nicht.

Häufig kommt es zu Komplikationen

In vielen Fällen laufen die Dinge aber alles andere als reibungslos. "Häufig besteht ein guter Kontakt zu leitenden Personen in Jobcenter. Die Umsetzung durch die Sachbearbeiter ist unterschiedlich, lässt aber oft zu wünschen übrig", so Angela Plücker, Sozialarbeiterin bei pro familia Nordrhein-Westfalen in den Beratungsstellen Solingen und Burscheid. Ein häufiger Personalwechsel führe dazu, dass Sachbearbeiter in den Jobcentern häufig schlecht informiert seien.

Frauen sollten sich gegen Rechtsbruch wehren

Die Geschäftsführung der Bundesstiftung Mutter und Kind hört zudem von den Schwangerschaftsberatungsstellen, dass die Jobcenter die finanziellen Hilfen aus Stiftungsmitteln auf das Einkommen anrechnen. Ein Rechtsbruch, gegen den sich die Frau wehren sollte. Denn der Staat ist gesetzlich verpflichtet, die genannten Hilfen in voller Höhe zu leisten, eine Unterstützung durch eine Stiftung ist ergänzend dazu gedacht. "Das wird oft nicht beachtet. Insbesondere werden gesetzliche Leistungen wegen vermeintlich vorrangiger Bundesstiftungsmittel abgelehnt oder nur noch ein Restbedarf gewährt", sagt Hanno Schäfer, Sprecher des Bundesfamilienministeriums.

Beratungsstellen bieten Hilfe

In einem solchen Fall helfen die Mitarbeiter in den Schwangerschaftsberatungsstellen weiter. Sie wissen, was einer werdenden Mutter mit Arbeitslosengeld II zusteht und welche Anträge wann und wie zu stellen sind. "Sie sind gut vernetzt und kennen regionale Angebote wie besondere Geburtsvorbereitungskurse, Hilfen für junge Schwangere und Müttercafés", sagt Angela Plücker. "Wenn nötig, unterstützen die Beraterinnen die Frauen auch gegenüber Ämtern oder klären Fragen mit den zuständigen Mitarbeitern in den Jobcentern."

Wobei auch sie manches Mal Geduld brauchen: Hatten sie früher den direkten Draht zu dem Sachbearbeiter mit einem raschen Telefonat, müssen sie - ebenso wie die betroffenen Frauen - heute oft über Telefon-Hotlines gehen.


Quelle: dpa

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Schwanger und Hartz IV: Diese Unterstützung steht Frauen zu" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Schwanger und Hartz IV: Diese Unterstützung steht Frauen zu" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (20)

zum Forum

Thema: "Schwanger und Hartz IV: Diese Unterstützung steht Frauen zu"

Ela schrieb: am 1. Februar 2012 um 21:16:09
(6) (9) Schwanger und Hartz IV
Alle Frauen,die Hartz IV bekommen und schwanger werden,sind für mich verantwortungslos.Auf dieser Basis darf man doch
keine Kinder in die Welt setzen.Kinder haben auch Ansprüche,die meiner Meinung nach gerechtfertigt sind.Was ist das für eine traurige Kindheit?Kinder werden doch nicht geboren,um den Eltern das Leben zu finanzieren.... Aber viele denken so....LEIDER.Erstmal viele Kinder kriegen,Hartz IV kassieren und dann? In der Hinsicht kann ich den Staat nicht verstehen.
mehr Kommentar melden

Uschii schrieb: am 1. Februar 2012 um 20:46:00
(6) (7) schwanger und Hartz IV
Ich denke,wer Hartz IV bezieht und sich Kinder anschafft,handelt schon dann verantwortungslos. Auf dieser Basis kann
man sich einfach nichts leisten und Kinder haben Ansprüche im Leben.Ich kann unseren Staat in der Hinsicht überhaupt nicht verstehen.Die Kinder sind doch dann keine WUNSCHKINDER....oder? Sie werden geboren um den Eltern das Leben zu finanzieren. Was soll denn da noch für die Kinder übrigbleiben...traurige KINDHEIT.
mehr Kommentar melden

christine schrieb: am 1. Februar 2012 um 19:56:20
(6) (4) schwanger, hartzIV
armes Deutschland, was ist aus uns geworden?Die Politiker stecken sich Tausende in die Taschen und wir kriegen uns nicht
ein,wenn es um 200€ geht. Allen die nicht angewiesen sind auf staatliche Unterstützung: seid froh, und allen die zwar genauso erbeiten wie andere auch und auch für Überstunden und wochenendschichten keinen Cent zusätzlich bekommen, die nebenbei Hartz IV beziehen müssen und sich um ihre Kinder sowohl in guten wie in schlechten Zeiten kümmern: hört nicht hin
mehr Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr
Anzeige
Anzeige
Eltern-Service
Wann bin ich fruchtbar?
Wann sind Ihre fruchtbaren Tage? (Quelle: imago)

Hier können Sie es einfach berechnen. Fruchtbarkeitskalender

Eltern-App
Die kostenlose Eltern-App
Eltern-App - Ihr kostenloser Service des deutschlandweit größten Internetportals t-online.de.  (Quelle: t-online.de)

Ihr Ratgeber vor, während und nach der Schwangerschaft. Download

Einkaufswelt
Globetrotter-Ausrüstung
Outdoor-Ausrüstung von Globetrotter

Träume leben: Outdoor- und Reise-
ausstattung von Globetrotter.

Bestellen Sie hier den Eltern-Newsletter!Folgen Sie uns auf Twitter!Werden Sie Fan von t-online.de auf Facebook!Folgen sie hier dem Eltern-RSS-Feed!
Schwangerschaft
Schwangerschaftsquiz
Schwanger - na und? Das Büchlein ist eine Mischung aus Quiz und Ratgeber und möchte die zahlreichen Fragen von Schwangeren beantworten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Blasenschwäche, Botox, Brechreiz: Wie gut kennen Sie sich wirklich aus? Schwangerschaft

Eltern
Wenn es Babys eilig haben

8% aller Säuglinge sind "Frühchen": Wenn Technik den Mutterleib ersetzen muss. zum Video


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige