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So wirken sich Kinder auf Versicherungstarife aus

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Welche Versicherungen bei Familienzuwachs nötig sind

12.01.2012, 16:39 Uhr | tze, dpa

Mit Baby ändert sich der Versicherungsbedarf. (Quelle: imago)

Mit Baby ändert sich der Versicherungsbedarf. (Quelle: imago)

Nach der Geburt ihres Kindes müssen Eltern ihren Versicherungsschutz anpassen, beziehungsweise das neue Familienmitglied zusätzlich versichern. Was dabei zu beachten ist und welche Versicherungen wirklich nötig sind.

Die drei wichtigsten Versicherungen

"Nicht alle empfohlenen oder angepriesenen Versicherungen sind tatsächlich notwendig", erklärt Janine Pentzold vom Vergleichsportal toptarif.de. Unverzichtbar seien eine Krankenversicherung, eine Privathaftpflicht- und eine private Unfallversicherung. "Auf zusätzliche Produkte kann mit Blick auf die meist begrenzten Budgets junger Familien zunächst verzichtet werden." Generell lohnt es sich, bestehende Verträge in einem Familientarif zusammenfassen, in dem ist das Kind gleich mitversichert ist. Vor dem Abschluss einzelner Versicherungen empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich - dafür gibt es kostenlose Vergleichsrechner im Internet -, da es beim Preis-Leistungs-Verhältnis zum Teil erhebliche Abweichungen gibt.

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Single- in Familienhaftpflicht umwandeln

"Wenn die Eltern noch jeweils eine Single-Haftpflichtversicherung haben, sollten sie diese aufgeben und eine gemeinsame Police erstellen lassen", sagte Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In der Single-Police sind Kinder nicht mitversichert. Die Familienversicherung sei meist nur unbedeutend teurer. Praktisch: Sie schließt das Kind auch noch bis zum 25. Lebensjahr mit ein, sofern es unverheiratet ist, keinen eigenen Haushalt führt und sich in einer Schul- oder einer sich nahtlos anschließenden Berufsausbildung befindet.

Tücken bei der Haftpflichtversicherung

Wenn Kleinkinder einen Schaden anrichten, fallen Eltern - und die Geschädigten - aus allen Wolken, wenn sie erfahren, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht reguliert. Diese Situation kann eintreten, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben und das Kind noch nicht haftbar ist. Kinder unter sieben Jahren gelten generell als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum Alter von zehn Jahren. Deshalb sollten Eltern bei ihrer Versicherung klären, ob auch Schäden des deliktunfähigen Kindes abgedeckt sind.

Kranken- und Auslandskrankenversicherung

Sobald es auf der Welt ist, braucht das Kind eine Krankenversicherung. "Soll das Kind gesetzlich versichert werden, kann es beitragsfrei bei einem Elternteil eingetragen werden", erklärte Weidenbach. Ist zumindest ein Elternteil privat versichert, können Eltern wählen. "Bei der privaten Kasse müssen Eltern ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden. Das Kind wird dann über den Vertrag von Vater oder Mutter versichert - es bekommt aber einen eigenen Tarif und zahlt einen eigenen Beitrag." Sind beide Eltern in einer privaten Krankenkasse, kann das Kind nicht gesetzlich versichert werden - und umgekehrt. Eine zusätzliche Auslandskenversicherung ist nur nötig, wenn die Familie häufig auf Reisen ist. Auch dabei ist ein Familientarif ratsam.

Private Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung?

Die Experten von toptarif.de weisen darauf hin, dass die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in der Regel nur die Zeit in Kindergarten oder Schule und den Weg hin und zurück absichert. Da sich die meisten Unfälle aber in der Freizeit ereigneten, sei eine private Unfallversicherung ratsam. Kinder können entweder in die Unfallversicherung der Eltern einbezogen oder über eine eigene Police abgesichert werden. Wichtig sind ausreichend hohe Deckungssummen. "Als sinnvoll gelten Versicherungssummen von 200.000 bis 400.000 Euro", sagt Pentzold. "Zudem empfiehlt sich eine möglichst hohe Progression. Diese lässt die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden stufenweise steigen. So werden beispielsweise bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro und einer Progression von 225 Prozent im Fall einer Vollinvalidität 450.000 Euro ausgezahlt."

Die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW rät dagegen zu einer Kinderinvaliditätsversicherung. "Sie ist unserer Einschätzung nach sinnvoller als eine Unfallversicherung, denn sie zahlt nicht nur bei Invalidität durch einen Unfall, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität", erklärt Weidenbach. Viele Versicherer böten den Abschluss der Police erst nach Ablauf des ersten Lebensjahres. Es gebe aber auch Unternehmen, die Kinder sofort versichern.

KFZ- und Hausratsversicherung

Bei der Kfz-Versicherung lohnt sich die Frage nach einem günstigeren Tarif, den manche Kfz-Versicherer für Familien anbieten. Bei der Hausratversicherung muss möglicherweise die Deckungssumme erhöht werden, weil für das Kind weiteres Inventar angeschafft wird. Das bedeutet aber auch eine höhere Jahresprämie.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Hauptverdiener

Falls der Hauptverdiener der Familie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte man dies nach der Geburt eines Kindes nachholen, da dessen Einkommen nun noch wichtiger ist. Außerdem sollten die Eltern über eine ausreichende Risikovorsorge nachdenken, rät Pentzold. "Für den Fall, dass das Kind beide Elternteile verliert, ist es beispielsweise über eine Risikolebensversicherung zumindest finanziell abgesichert."


Quelle: dpa

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